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Jutta Schümann zu TOP 8: Qualität erhalten, Synergien nutzen
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 11.10.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 8 - Gesetz zur Übertragung von Vollzugsaufgaben des Staatlichen Arbeitsschutzes (Druck- sache 16/1628)Jutta Schümann:Qualität erhalten, Synergien nutzenSeit dem 01.01.1998 werden in Schleswig-Holstein die Aufgaben des staatlichen Ar- beitsschutzes vom Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit des Landes Schleswig-Holstein (LGASH) wahrgenommen. Das Landesamt für Gesundheit und Ar- beitssicherheit ist gegenwärtig im Bereich des Arbeitsschutzes als zuständige Behörde verantwortlich für die Beratung, Durchführung und Überprüfung unterschiedlicher Rechtsbereiche, z.B. des Arbeitsschutzgesetzes, der Gewerbeordnung, des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes, des Chemikaliengesetzes, Gentechnikgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes und einiger anderer Verordnungen und Gesetze.Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf wird der Zielsetzung Rechnung getragen, die Verwaltung in Schleswig-Holstein weiterhin professioneller, bürgernäher und wirt- schaftlicher zu gestalten. Nach Auffassung der Landesregierung werden Optimie- rungseffekte vor allem da erzielt, wo artverwandte Aufgaben und entsprechendes Fachpersonal zusammen geführt werden. Dieses ist bei dem hier in Rede stehenden Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit in Schleswig-Holstein und bei den Aufgaben der Unfallkasse Schleswig-Holstein der Fall.Und deshalb sollen die Aufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes zukünftig der Unfall- kasse Schleswig-Holstein übertragen werden. Die Unfallkasse Schleswig-Holstein istHerausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-ein landesunmittelbarer Verwaltungsträger, der bereits heute im Rahmen seiner Tätig- keiten als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vergleichbare Aufgaben voll- zieht.Mit der jetzt beabsichtigten Übertragung zum 01.01.2008 können Synergien erzeugt werden, die mittelfristig zu einer kostenmäßigen Entlastung des Landeshaushalts füh- ren werden, die aber gleichzeitig die Qualität des Arbeitsschutzes im Sinne des vom Kabinett beschlossenen neuen Arbeitsschutzkonzeptes weiter verbessert und konse- quent Bürokratie abbaut.Die vorwiegend bundesgesetzlich vorgegebenen Aufgaben werden zukünftig wie folgt geordnet: Die Aufgaben der staatlichen Arbeitsschutzes werden zur Unfallkasse Schleswig-Holstein übertragen, die bisher auf Ministerium und Landesamt verteilten Aufgaben des Strahlenschutzes wurden bereits vor einem halben Jahr organisatorisch gebündelt und werden seitdem durch die Abteilung Reaktorsicherheit zentral für ganz Schleswig-Holstein wahrgenommen und die Aufgaben des Gesundheitsschutzes, ins- besondere die Arzneimittelüberwachung, Angelegenheiten der Gesundheits- und Heil- berufe werden organisatorisch in das verbleibende Landesamt für soziale Dienste in Neumünster eingegliedert. Kleinere Teilbereiche wie z.B. Arbeitsmedizin und Teilauf- gaben des Verbraucherschutzes, verbleiben im Ministerium.Das im Bereich des Arbeitsschutzes neu entwickelte Organisationsmodell, das fachliche Aufgaben zusammenführt und dennoch Verantwortungsebenen zwischen Staat und selbstverwalteter Unfallversicherung nicht verwischt, ist für viele Tausend Betriebe in Schleswig-Holstein ein besonders kundenfreundliches Modell.Wir begrüßen außerdem, dass die neue Struktur und die Überleitung in diese Struktur nicht zu Nachteilen für die bisherigen Standorte führen wird und gleichzeitig auch nicht zu Lasten der Bediensteten erfolgt. Das Gesetz beschreibt in seinen Paragra- -3-fen 3 und 4 die zukünftige personelle sachliche Ausstattung, gleichzeitig wird festge- legt, wie die Überleitung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in die neue Struk- tur erfolgen wird. Dabei wird ebenfalls der umfängliche - beim Land erworbene - Be- sitzstand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesichert.Ich möchte mich im Namen meiner Fraktion insbesondere beim Staatssekretär, Herrn Dr. Körner, bedanken, der diese Umstrukturierung nicht nur konsequent vorangetrie- ben hat, sondern gleichermaßen auch immer wieder als Ansprechpartner vor Ort und auch als Ansprechpartner für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Verfügung ge- standen hat, um dort zum Teil bestehende Ängste und Verunsicherungen abzubauen.Wir werden diese Umwandlung weiterhin verfolgen und konstruktiv begleiten und na- türlich – wie immer auch bei einem solchen Prozess – sollten wir auch weiterhin uns um die Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und um ihre Arbeitsplatzsicher- heit kümmern.