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12.10.07 , 12:34 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 19 - Ausgestaltung des europäischen Forschungsraums

Presseinformation Kiel, den 12.10.2007 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 19 Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraumes Drs. 16/1636

Die Idee des Europäischen Forschungsraums geht über 30 Jahre zurück. In den 70’er Jahren prägte
ihn der damalige Forschungskommissar Ralf Dahrendorf mit dem Ziel, die Vernetzung der
Maßnahmen zwischen Mitgliedsstaaten und Europäischer Kommission im Bereich Forschung und
Entwicklung voranzubringen. Der Europäische Forschungsraum soll mit anderen Worten einen
Binnenmarkt für die Forschung schaffen, um die gesamteuropäische Zusammenarbeit und
Koordination von nationalen Forschungsaktivitäten zu stärken.

Ein weiterer Meilenstein zur Umsetzung dieser Vision war die so genannte Lissabon-Strategie der
EU-Mitgliedsstaaten. Kernpunkt dieser Strategie ist die Absichtserklärung, dass die Ausgaben für
Forschung und Entwicklung auf 3% des Bruttoinlandsproduktes steigen sollen. Davon sollen die
Wirtschaft 2/3 und der Staat 1/3 aufbringen. Das 3%-Ziel ist kein Selbstzweck, rufe ich in
Erinnerung, denn die Ausgaben für Forschung und Entwicklung sind eine wichtige Messgröße für
Innovationswillen und Innovationsvermögen eines Landes. 2
Neben den Ausgaben für Forschung und Entwicklung ist das Personal in diesen Bereichen der
wichtigste Indikator für den Input in Forschung und Entwicklung, der in einem Land oder in einem
Sektor der Forschungslandschaft geleistet wird. Eine Steigerung der Mittel für Forschung und
Entwicklung bedingt eben auch eine Steigerung der in diesem Bereich tätigen hoch qualifizierten
Personen.

Ich hebe diese beiden Punkte hervor – die Aufstockung der Mittel für Forschung und Entwicklung
und die effizientere Nutzung des vorhandenen Begabungspotentials – weil sie fast schon ein
Symbol dafür sind, dass die Idee eines Europäischen Forschungsraums erst dann Wirklichkeit wird,
wenn mehr Geld und mehr Ressourcen in diesen Sektor hineinfließen. Da reicht es eben nicht,
dass Bund und Länder im Dezember 2006 in einer gemeinsamen Vereinbarung das Ziel, 3% des
Bruttoinlandsproduktes in Forschung und Entwicklung zu investieren, noch einmal bestätigen.

Konkret bedeutet dies aus Sicht des SSW, dass an dem Fundament für einen Europäischen
Forschungsraum noch vieles verbessert werden muss, ehe uns das Grünbuch der EU-Kommission
„Der Europäische Forschungsraum: Neue Perspektiven“ wirklich weiter hilft. Nicht nur die
Unterfinanzierung unserer Hochschulen ist ein Problem. Auch die Tatsache, dass immer noch zu
wenige Frauen in Forschung und Lehre tätig sind, stellt letztlich ein Entwicklungshemmnis dar.
Denn die Forderung nach gleichen Chancen für Frauen ist längst nicht mehr ein Gebot der
sozialen Gerechtigkeit, sie ist viel mehr ein wichtiger Erfolgsfaktor in der Wissensgesellschaft. Die
unzureichende Repräsentanz von Frauen in Wissenschaft und Forschung, insbesondere in den
Führungspositionen, gehört also nach wie vor zu den gravierenden Modernisierungs- und
Demokratiedefiziten unserer wissenschaftlichen Einrichtungen. Eine wettbewerbsorientierte
Schwerpunkt- und Profilbildung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen wie auch eine
Stärkung ihrer Konkurrenzfähigkeit im internationalen Vergleich muss deshalb eine nachhaltige
Durchsetzung der Chancengleichheit im Wissenschaftsbereich zur Voraussetzung haben. Aber,
wie gesagt: alles dies ist wohl bekannt, denn hier trifft der abgedroschene Satz vom
Handlungsdefizit nun wirklich zu. 3
Da die Entwicklung auf EU-Ebene aber weiter geht, macht es natürlich Sinn, dass auch in
Schleswig-Holstein eine Debatte darüber angestoßen wird, wie wir insgesamt unsere
Forschungseinrichtungen in diesem neuen Europäischen Forschungsraum positionieren können.
Dazu gehört genau so die Auswertung des Grünbuches wie die Formulierung einer Strategie für
den Abbau von Mobilitätshemmnissen im Wissenschaftsbereich. Dass wir es dabei mit einem
weiten Feld zu tun haben, zeigt ein Blick über die deutsch-dänische Grenze. Denn in unserem
nördlichen Nachbarland hat sich die Regierung das Ziel gesetzt, diese Hemmnisse durch
steuerliche Anreize abzubauen. – Was meiner Meinung nach belegt, wie wichtig es ist, zu einer
europäischen Lösung hinsichtlich der Etablierung eines „Binnenmarktes“ für Forschung zu
gelangen.

Mit dem 7.Forschungsrahmenprogramm der EU für den Zeitraum 2007-2013 steht den
Mitgliedstaaten der EU nun auch ein wichtiges Finanzinstrument für die Ausgestaltung des
Europäischen Forschungsraums zur Verfügung. Ohne jetzt die Debatte wiederholen zu wollen, die
wir Anfang des Jahres hier im Landtag dazu führten, möchte ich nur noch einmal auf den
damaligen Bericht der Landesregierung verweisen, der ja eine ganze Reihe von Problemen bei der
Inanspruchnahme dieses Programms deutlich machte. Er belegte zum Beispiel eindrucksvoll, dass
wir in Schleswig-Holstein häufig nicht die hohen Ausschreibungsanforderungen dieses
Forschungsprogramms erfüllen können – wegen fehlender personeller Ressourcen und fachlicher
Kapazitäten. Denn der Aufwand ist sehr groß und potenzielle Antragsteller müssen sich bereits im
Vorfeld über die Möglichkeiten des 7. Forschungsrahmenprogramms informieren und schon
frühzeitig mögliche Projektpartner ansprechen, damit sie überhaupt eine Chance haben, an diese
Forschungsgelder heranzukommen – zumal Fördermittel, laut Bericht, zunehmend von regionalen
Programmen auf überregionale Programme verlagert werden.

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