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Monika Heinold zum Abgeordnetengesetz und zur Ministerversorgung
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 439.07 / 23.10.2007Ministergesetz und Abgeordnetengesetz modernisieren: Nebentätigkeiten transparent machen – Doppelversorgung beenden - Altersversorgung umstellenZur heutigen Vorstellung der Änderungsvorschläge zum Ministergesetz und zum Abge- ordnetengesetz erklärt die parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Monika Heinold:Nebentätigkeiten transparent machenDer Bundestag hat es vorgemacht: Seit 2005 müssen alle Abgeordneten ihre Nebentä- tigkeiten anzeigen, sie werden veröffentlicht – auch im Internet - und sind damit für die Allgemeinheit nachzulesen.Auch die Höhe der Einkünfte aus Nebentätigkeiten muss in drei Stufen angezeigt wer- den. Stufe 1 erfasst einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte einer Größenord- nung von 1000 bis 3500 Euro, die Stufe 2 Einkünfte bis 7000 Euro und die Stufe 3 Ein- künfte über 7000 Euro. Regelmäßige monatliche Einkünfte werden als solche gekenn- zeichnet. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli diese Handhabung als rechtskon- form und zulässig gebilligt.1/3 Die Grüne Fraktion bringt heute einen Gesetzentwurf ein, damit diese Regelung zukünf- tig auch für den Schleswig-Holsteinischen Landtag gilt. Wir haben uns entschieden, das Berliner Modell eins zu eins zu übernehmen, um von Anfang an eine rechtlich geprüfte Lösung auf dem Tisch zu haben. Wir gehen von einer breiten Zustimmung aus, denn es gibt für CDU und SPD keine logische Begründung dafür, warum eine Lösung in Berlin richtig und in Schleswig-Holstein falsch sein soll.Zusätzlich zur Transparenz der Abgeordneteneinkünfte fordern wir, dass auch die Ne- bentätigkeiten der MinisterInnen zukünftig veröffentlicht werden sollen.Damit würde für die Bevölkerung erkennbar, ob es mögliche Interessenkonflikte gibt. Die Grünen Landtagsabgeordneten haben ihre Angaben zu Nebentätigkeiten bereits ent- sprechend unseren Vorschlägen auf der Webseite veröffentlicht: http://www.sh.gruene-fraktion.de/cms/fraktion/rubrik/2/2564.fraktion.htmDoppelversorgung beendenDas Ministergesetz war über die Jahre immer wieder Gegenstand von Veränderungen und Reformen. Die letzte weiter gehende Reform der Versorgung von Regierungsmit- gliedern fand im Jahr 2000 statt. Damals war es erklärte Absicht der rot-grünen Parla- mentsmehrheit, zukünftig eine Altersgrenze für den Versorgungsanspruch festzuschrei- ben und Über- und Doppelversorgung abzuschaffen. Dieses sollte sich insbesondere auch auf das Zusammentreffen von Bezügen und Übergangsgeldern aus der Abgeordne- tentätigkeit in Verbindung mit der Ministertätigkeit beziehen.Durch Presseberichterstattung wurde das öffentliche Augenmerk kürzlich erneut auf die Übergangsgelder von ausgeschiedenen Kabinettsmitgliedern gelenkt. Dabei stellte sich heraus, dass nach der heutigen Rechtslage beim Zusammentreffen von Übergangsgeld und Einkünften aus der Abgeordnetentätigkeit nur ein kleiner Teil der Diäten angerechnet wird: Die Grunddiät wird nur um 30 Prozent gekürzt, die Funktionszulagen bleiben in vol- ler Höhe erhalten.Das ausgeschiedene Regierungsmitglied erhält also das gesamte Übergangsgeld sowie 70 Prozent der Grunddiät und 100 Prozent der Funktionszulage. Das Übergangsgeld be- trägt derzeit während der ersten drei Monate nach dem Ausscheiden 100 Prozent des Amtsgehalts, danach für längstens 21 Monate zirka 50 Prozent des Amtsgehalts. Das Amtsgehalt variiert in der Höhe leicht nach den familiären Verhältnissen, da es an die Beamtenbesoldung angekoppelt ist.Die jetzige Rechtslage entsprach damals und entspricht heute nicht unserer Absicht. Sie entsprach offenbar auch nicht der Absicht der anderen Fraktionen. Wenn man die Debat- te vom 14. Dezember 2000 nachliest, wird deutlich, dass das Parlament damals davon ausging, dass beim Zusammentreffen von Ministerübergangsgeld und Ruhegehalt mit anderen Einkünften – auch aus Abgeordnetentätigkeit – konsequente Anrechnungen vorgesehen waren.Deshalb hoffen wir auf eine schnelle, Fraktionsgrenzen übergreifende gemeinsame Lö- sung zur Abschaffung der bestehenden Doppelversorgung. Unser Ziel ist ein Inkrafttreten des Gesetzes spätestens zum 1.1.2008. Im Detail schlagen wir vor, im Sinne einer kon- sequenten Gegenrechnung die Paragrafen 14 und 15 des Ministergesetzes neu zu fas- sen und dort die Bezugnahme auf das Abgeordnetengesetz zu streichen. Im Gegenzug muss im Abgeordnetengesetz klar gestellt werden, dass trotz Übergangsgeld die volle Diät erhalten bleibt.Damit würde ein ausgeschiedenes Regierungsmitglied, das anschließend Abgeordnete oder Abgeordneter wird, nicht mehr als die früheren Amtsbezüge erhalten, aber auch nicht weniger, als es ihm oder ihr zum Beispiel als FraktionsvorsitzendeR laut Abgeord- netengesetz zusteht.Altersversorgung umstellenNachdem der Landtag 2006 die eigenverantwortliche Altersvorsorge für Abgeordnete be- schlossen hat, wollen wir diese Regelung auch auf die MinisterInnen übertragen. Der Bund der Steuerzahler hatte dieses bereits bei der Änderung des Ministergesetzes im Jahre 2000 vorgeschlagen, damals gab es dafür aber noch kein bestehendes Vorbild. Nachdem wir nun mit dem Abgeordnetengesetz eine gute und praktikable Lösung für die eigenständige Altersversorgung von PolitikerInnen gefunden haben, wollen wir dieses Modell ab der nächsten Legislaturperiode auch im Ministergesetz verankern. Damit wä- ren auch die MinisterInnen hinsichtlich ihrer Versorgung vom überkommenen Dienstrecht für BeamtInnen abgekoppelt.In einem gesonderten Antrag fordern wir die Landesregierung auf, ein Modell für eine Umstellung der Versorgung der MinisterInnen zu erarbeiten und dem Landtag bis zur Sit- zung im Mai 2008 vorzulegen. Wie nun auch die Abgeordneten, sollen die Mitglieder der Landesregierung zukünftig während ihrer Amtszeit zur Finanzierung der Altersversor- gung eine monatliche Entschädigung erhalten, die an die Voraussetzung gebunden wird, dass sie für die Altersversorgung verwandt wird. Im Gegenzug wird das Altersruhegeld abgeschafft.Dieses System dient auch der Haushaltswahrheit und –klarheit: wie bei den Abgeordne- ten fallen die Kosten für die Altersversorgung in den aktuellen Haushalten an und werden nicht der zukünftigen Generation aufgebürdet. Hinzu kommt, dass der Wechsel aus der Wirtschaft in die Politik und andersherum erleichtert wird, wenn die Versorgungssysteme kompatibel sind. Wir sind gespannt auf die Debatte im Landtag und hoffen auch hier auf breite Zustimmung. ***