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Angelika Birk und Karl-Martin Hentschel zur Lehrerbildung
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 453.07 / 7.11.2007Die neue Schule braucht eine neue LehrerbildungZur Einbringung eines Lehrerbildungsgesetzes der Grünen Landtagsfraktion erklären die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Angelika Birk und der Fraktionsvorsitzende Karl-Martin Hentschel:Die Lehrerbildung in Schleswig Holstein ist nicht zukunftsfähig. Es ist geradezu absurd, dass Schleswig Holstein zum einen auch zukünftig die Aus- und Fortbildung der Lehr- kräfte auf Schularten fixiert, die es ab 2010 nicht mehr geben wird, und zum anderen Lehrkräfte immer noch vorwiegend als FachwissenschaftlerInnen für den Stoff einzelner Unterrichtsfächer ausbildet, und nicht als PädagogInnen.Wir haben deshalb gemeinsam mit ExpertInnen und PraktikerInnen ein Lehrerbildungs- gesetz für Schleswig-Holstein erarbeitet, denn anders als in einer Reihe anderer Bundes- länder gibt es in Schleswig-Holstein bislang überhaupt kein Lehrerbildungsgesetz.Wer eine neue Schule, eine neue Unterrichtskultur will, der muss die Lehrerbildung vom Kopf auf die Füße stellen.Mit dem vorgelegten Entwurf gehen wir völlig neue Wege. Diese werden zwar in der Fachdiskussion seit Jahren diskutiert und wurden auch teilweise als Versuch einzelner Universitäten realisiert, sind aber in dieser Form noch nirgends in die Praxis umgesetzt worden.Im Zentrum unseres Gesetzes stehen:-> Die Ausbildung der LehrerInnen als StufenlehrerInnen für Kitas, Grundschule, Sekun- darstufe 1 und Sekundarstufe 2 (gymnasiale Oberstufe und Berufsschule).-> Die Integration der Praxis in das Studium von Anfang an.1/3 -> Die gleichwertige Ausbildung in den Schulfächern und in Pädagogik, Psychologie und Didaktik.-> Die Verbindlichkeit der Fort- und Weiterbildung für die einzelne Lehrkraft.Außerdem wird durch das Gesetz die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Kooperationsschulen institutionalisiert, um die Schulforschung endlich in Schleswig-Holstein zu verankern und mit der Praxis in den Schulen zu verbinden.Das Gesetz ist bewusst als Rahmengesetz konzipiert, damit die Autonomie der Hoch- schulen bei der Gestaltung der einzelnen Studiengänge erhalten bleibt und die Hoch- schulen auch unterschiedliche Konzepte erproben können.Die Bausteine unseres LehrerbildungsgesetzesLehrkräfte aller Stufen müssen ExpertInnen des Lernens sein, die das Lernen jedes Kin- des herausfordern, fördern, begleiten und beurteilen. Die Lehrerbildung soll die LehrerIn- nen zu individueller Förderung und zum Unterrichten in heterogenen Lerngruppen befä- higen.StufenlehramtEs gibt in Zukunft folgende Lehrämter:Elementarstufe: In Zukunft sollen in den Kindertagesstätten auch ErzieherInnen mit ei- nem Bachelorstudium tätig sein, die dort für die Gestaltung des Bildungsauftrages zu- ständig sind. Dieser Bachelor berechtigt auch für ein Masterstudium für die Primarstufe.Die folgenden Ausbildungsgänge schließen mit dem Master ab.Primarstufe: Dieses Masterstudium ersetzt die bisherige Grundschullehrerausbildung. Grundschullehrkräfte werden in Zukunft nicht mehr als Fachlehrer ausgebildet, sondern müssen alle Fächer in den Klassen 1 – 4 unterrichten können. Der Schwerpunkt der Ausbildung bilden jedoch Pädagogik, Psychologie und Didaktik.Sekundarstufe 1: Die Lehrkräfte für die Klassen 5 bis 9 (im Gymnasium) bzw. 5 bis 10 in der Gemeinschaftsschule oder Regionalschule werden in 2 Fächern oder Lernfeldern ausgebildet. Pädagogik, Psychologie und Didaktik sind aber gleichwertige Studienbe- standteile.Sekundarstufe 2: Die Lehrkräfte für die Oberstufe des Gymnasiums und der Gemein- schaftsschulen und für die Berufsschulen absolvieren ein wissenschaftliches Grundstudi- um in 2 Unterrichtsfächern, um auf ein Studium vorbereiten zu können. Aber auch für diese Lehrkräfte werden der pädagogische und der praktische Anteil der Ausbildung ausgeweitet.Lehrkräfte für Förderpädagogik: werden auch in Zukunft stufenübergreifend ausgebil- det. Sie sollen vor allem auch lernen, wie sie KollegInnen in allen Schularten bei der In- tegration von Kindern mit Behinderungen unterstützen. Theorie-PraxisverzahnungIn Zukunft werden Theorie und Praxis von Anfang an in der Ausbildung verzahnt.Vor dem Studium liegt ein Eingangspraktikum in der außerschulischen Jugendarbeit von mindestens sechs Wochen oder eine vergleichbare Tätigkeit.Schon in der ersten Bachelor-Phase der Ausbildung finden regelmäßige Praxistage in der Schule mit theoretischer Vor- und Nachbereitung statt.Zwischen Bachelor und Master liegt ein Jahr als Assistent Teacher in der Schule (Biele- felder Modell). Studierende unterstützen erfahrene Lehrkräfte praktisch im Unterricht und werten ihre ersten eigenen Unterrichtserfahrungen aus. Spätestens in dieser Lernphase können die Studierenden und ihre AusbilderInnen feststellen, ob die eingeschlagene Be- rufslaufbahn die Richtige ist.Danach folgt das Masterstudium, das auf diesen Erfahrungen aufbauen kann und da- durch deutlich realitätstüchtiger werden soll.Nach dem Masterabschluss ist dann kein Referendariat mehr erforderlich. Stattdessen beginnt das Berufsleben mit einem Einführungsjahr, in dem Stundenzahl und Gehalt um ein Drittel reduziert sind und die JunglehrerIn von einer TutorIn begleitet wird.Balance zwischen Pädagogik und unterrichtsfachbezogenem StudiumUnser Gesetz geht davon aus, dass je jünger die SchülerInnen sind, um so größer der Anteil an pädagogischer und praktischer Ausbildung der Lehrkräfte.Alle Lehrkräfte sollen ein Grundwissen über besondere Lernprobleme erhalten, um Kin- der mit Behinderungen und Hochbegabte zu integrieren und mit SpezialistInnen der För- derpädagogik gut zu kooperieren. Auch interkulturelle pädagogische Kompetenz und die Vermittlung von Deutsch an Kinder, die eine andere Muttersprache haben, gehören da- zu. Lehrkräfte sollen ebenso dazu beitragen, aus Geschlechterrollen resultierende Lern- und Verhaltensstereotypen zu überwinden.Fort- und WeiterbildungWir gehen davon aus, dass der Fort- und Weiterbildung im Lehrerberuf eine zentrale Rol- le zukommt. Deshalb wird sie zur Pflichtaufgabe für die einzelne Lehrkraft. Das Land hat die Finanzierung und Qualitätssicherung zu garantieren.Schon in unseren Änderungsanträgen zum Schulgesetz haben wir vorgesehen, dass den Schulen eigene Fort- und Weiterbildungsmittel anvertraut werden. Die Schulen können so die pädagogische Fortbildung, aber auch den Erwerb der Unterrichtskompetenz für die Unterrichtung weiterer Fächer finanzieren.Das Gesetz eröffnet darüber hinaus eine Vielzahl von Weiterbildungswegen: Ausbildung in weiteren Fächern und für weitere Schulstufen und ein Postgraduiertenstudium, das Vorraussetzung für die Übernahme von Leitungspositionen in Schulen wird. ***