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08.11.07 , 09:53 Uhr
SSW

Der Bund darf nicht bei Wohnkosten für ALG II-Empfänger sparen

Pressemitteilung Nr. 148/2007
Kiel, den 8.11.2007

Pressesprecher Lars Erik Bethge, Tel. 0431-988 1383



Der Bund darf nicht bei Wohnkosten für ALG II-Empfänger sparen
Der SSW fordert die Landesregierung auf, sich im Bundesrat gegen
Kürzungen des Bundes bei den Wohnkosten für ALG II-Empfänger
einzusetzen. „Angesichts der steigenden Energiepreise steigen auch
die Kosten der Kommunen für die Unterkunft der Arbeitslosen. Die
Bundesregierung darf diese Mehrkosten nicht auf die Kreise und
kreisfreien Städte abwälzen“, fordert der sozialpolitische Sprecher
des SSW im Landtag, Lars Harms.


"Der Bund begründet die geplante Kürzung seiner Zahlungen für die
Unterkunfts- und Wohnkosten damit, dass die Zahl der
Bezugsberechtigten bundesweit um 3,7 % gesunken ist, weil Unter- 2
25-Jährige nicht länger als eigenständige Bedarfsgemeinschaft
gelten. Dabei ignoriert er aber, dass die Kosten für Wohnungen,
Strom und Heizung in einigen Kreisen Schleswig-Holsteins schon
um über 8 % gestiegen sind.


Als ‚Hartz IV’ verabschiedet wurde, gab es einen klaren Deal
zwischen dem Bund und den Kommunen, dass der Bund die
Wohnkosten übernimmt. Da die Bundesregierung jetzt aber ganz
offensichtlich nicht zu ihrem Wort steht, muss die Landesregierung
sich dafür einsetzen, dass Schleswig-Holsteins Kommunen das
bekommen, was ihnen zusteht.“


Der SSW-Abgeordnete Harms hat heute einen entsprechenden Antrag
eingebracht, der in der übernächsten Woche im Landtag beraten
werden soll. Sie finden diesen Antrag in unserem Presseservice unter
www.ssw.de/www/de/presseservice/download/tekstservice.php

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