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Der Bund darf nicht bei Wohnkosten für ALG II-Empfänger sparen
Pressemitteilung Nr. 148/2007 Kiel, den 8.11.2007 Pressesprecher Lars Erik Bethge, Tel. 0431-988 1383Der Bund darf nicht bei Wohnkosten für ALG II-Empfänger sparenDer SSW fordert die Landesregierung auf, sich im Bundesrat gegenKürzungen des Bundes bei den Wohnkosten für ALG II-Empfängereinzusetzen. „Angesichts der steigenden Energiepreise steigen auchdie Kosten der Kommunen für die Unterkunft der Arbeitslosen. DieBundesregierung darf diese Mehrkosten nicht auf die Kreise undkreisfreien Städte abwälzen“, fordert der sozialpolitische Sprecherdes SSW im Landtag, Lars Harms."Der Bund begründet die geplante Kürzung seiner Zahlungen für dieUnterkunfts- und Wohnkosten damit, dass die Zahl derBezugsberechtigten bundesweit um 3,7 % gesunken ist, weil Unter- 225-Jährige nicht länger als eigenständige Bedarfsgemeinschaftgelten. Dabei ignoriert er aber, dass die Kosten für Wohnungen,Strom und Heizung in einigen Kreisen Schleswig-Holsteins schonum über 8 % gestiegen sind.Als ‚Hartz IV’ verabschiedet wurde, gab es einen klaren Dealzwischen dem Bund und den Kommunen, dass der Bund dieWohnkosten übernimmt. Da die Bundesregierung jetzt aber ganzoffensichtlich nicht zu ihrem Wort steht, muss die Landesregierungsich dafür einsetzen, dass Schleswig-Holsteins Kommunen dasbekommen, was ihnen zusteht.“Der SSW-Abgeordnete Harms hat heute einen entsprechenden Antrageingebracht, der in der übernächsten Woche im Landtag beratenwerden soll. Sie finden diesen Antrag in unserem Presseservice unterwww.ssw.de/www/de/presseservice/download/tekstservice.php