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15.11.07 , 15:41 Uhr
B 90/Grüne

Angelika Birk zu Ersparnissen für die eigene Bestattung

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 461.07 / 15.11.2007


Wenigstens für die eigene Bestattung sparen dürfen: Wir fordern Anhebung des „Schonvermögens“ Zur Frage der Bestattungsersparnisse älterer Menschen erklärt die sozialpolitische Spre- cherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Angelika Birk:
Die Grünen haben einen Landtagsantrag für die Sitzung nächste Woche eingebracht, in dem sie das Land Schleswig Holstein auffordern, das so genannte „Schonvermögen“ bei Altersgrundsicherung und Erwerbsunfähigkeit aufzustocken.
Außerdem soll das schleswig-holsteinische Bestattungsgesetz konkretisiert werden, damit im Falle der Übernahme der Beerdigungskosten durch die öffentliche Hand der Wille des Verstorbenen zur Art seiner Beerdigung respektiert wird. Auch wenn keine Hinterbliebenen sich melden, darf das Grab gegen den Willen des Verstorbenen keinesfalls anonym sein, sondern muss die Identität des Verstorbenen sichtbar wahren.
Das Schonvermögen bezeichnet das Vermögen, das nicht auf den Bezug von Hilfen bei Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder von Altersgrundsicherung angerechnet wird. 2600 Euro dürfen Menschen über 60, die auf Altersgrundsicherung angewiesen sind auf dem Sparkonto haben, jüngere erwerbsunfähige Menschen nur 1600 Euro. Zum Vergleich: Bei Arbeitslosen, die auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, gelten dagegen höhere Sparhöchstbeträge je nach Alter zwischen 3100 und über 9000 Euro.
„Dies reicht noch nicht einmal für eine anständige Beerdigung“- mit dieser Sorge haben sich in den letzten Jahren immer wieder Menschen, die auf Altersgrundsicherung angewiesen sind, an die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig Holstein gewandt.
Die Landesregierung setzt die Kosten für eine würdige Beerdigung bei durchschnittlich 3000 Euro an, was aber in den meisten Fällen unrealistisch niedrig ist und insbesondere die Kosten für ein individuell gekennzeichnetes und gepflegtes Grab nicht deckt.
Der Grüne Antrag trägt die Drucksachennummer 16/1697
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