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Monika Heinold zu den Schülerbeförderungskosten
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Begründung der Dringlichkeit zu Schülerbeförderungskosten Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Dazu sagt die parlamentarische Geschäftsführerin Mobil: 0172/541 83 53 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Monika Heinold: Nr. 466.07 / 21.11.2007Der Antrag zur Schülerbeförderung ist dringlich!Die Grüne Landtagsfraktion bringt heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schul- gesetzes ein, damit die Beteiligung der Eltern an den Schülerbeförderungskosten zügig rückgängig gemacht wird.Der Antrag ist dringlich, weil wir quasi einen rechtsfreien Raum haben:Der Landtag hat zwar ein Schulgesetz verabschiedet, aber der Innenminister torpediert die Umsetzung, oder, wie es der CDU-Bundestagsabgeordnete Liebing formuliert, „der Innenminister ermuntert die Kommunen zum Rechtsbruch“!Der Antrag ist dringlich, weil eine Gleichbehandlung der Eltern nicht sicher gestellt ist:Eltern, die in Kreisen wohnen, die sich rechtskonform verhalten, werden finanziell betro- gen. Eltern, die in Kreisen wohnen, die das Landesgesetz brechen, sind finanziell besser gestellt.Können Eltern auf Gleichbehandlung klagen, weil sie nach einer Gesetzeslage, die gar nicht konsequent umgesetzt wird, zahlen müssen?Der Antrag ist dringlich, weil die Kommunen keine Planungssicherheit für ihren Haushalt 2007 und 2008 haben. Sie wissen nicht, ob und wann das Schulgesetz geändert wird und sie wissen nicht, ob es vom Land dafür einen finanziellen Ausgleich gibt.Für das Versprechen des Ministerpräsidenten, dass die SPD nun für die Kompensation zuständig sei, können sie sich nichts kaufen!1/2 Der Antrag ist dringlich, weil auch die Landesregierung inzwischen erkannt hat, dass die Entlastung der Kommunen und der zusätzlich entstandene Verwaltungsaufwand nicht im richtigen Verhältnis zueinander stehen.Es gibt also mehrer Gründe, das Gesetzesverfahren mit einer ersten Lesung noch in die- ser Sitzung einzuleiten.Das Gesetz bringt nicht die versprochene Entlastung für die Kommunen!Das Gesetz ist familienfeindlich und ungerecht weil je nach Wohnort kassiert wird!Das Gesetz führt zu Rechtsunsicherheit, denn der Innenminister hat überhaupt kein Inte- resse daran, dass das Gesetz vor Ort umgesetzt wird.Unser Antrag ist aber auch dringlich, weil Eltern und KommunalpolitikerInnen eine klare Aussage brauchen, wie es weiter geht: Gilt das Schulgesetz oder gilt es nicht?Muss es umgesetzt werden oder können die Kreistage schon jetzt die beschlossenen Satzungen rückgängig machen und fröhlich Rechtsbruch begehen?Was ist die finanzielle Grundlage für die Kreishaushalte?Eltern und KommunalpolitikerInnen sind schon jetzt zur Recht erbost – sie haben einen Anspruch auf zügige Antworten und auf eine klare Rechtslage.Die Ankündigung des Ministerpräsidenten, das Schulgesetz werde erst zum Schuljahr 2008 geändert, ist verantwortungslos.Es kann doch nicht Ihr Ernst sein, dass tausende von Eltern weitere acht Monate für die familienfeindliche Politik der Landesregierung zahlen müssen.Wann, wenn nicht in diesem Fall, ist die Dringlichkeit eines Antrages gegeben?Meine Damen und Herren, wer heute gegen die Dringlichkeit stimmt, verzögert bzw. verhindert bewusst eine Ände- rung des Schulgesetzes!Es muss in der Politik um mehr gehen als um persönliche Genugtuung, Eigentore, Blo- ckadehaltung, um den Vorwurf der Unglaubwürdigkeit und um die weitere Verunglimp- fung des Koalitionspartners und die unerträgliche Verschiebung von Verantwortung und von so vielen „schwarzen Petern“, wie ein Kartenspiel normalerweise gar nicht hat. ***