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Ekkehard Klug: "Das Gesetz ist ein weiterer Baustein zum Schutz von Kindern und Jugendlichen"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 334/2007 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 21. November 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Soziales/Kinder/KinderschutzEkkehard Klug: „Das Gesetz ist ein weiterer Baustein zum Schutz von Kindern und Jugendlichen“ In seinem Redebeitrag zu TOP 7 (Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein) sagte der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Ekkehard Klug:„Wie können gesundheitliche Störungen, Fehlentwicklungen aber auch Vernachlässigungen und Misshandlungen von Kindern rechtzeitig erkannt – wenn nicht sogar verhindert werden? Über einen gangbaren Weg debattieren wir mittlerweile seit über einem Jahr. Stehen wir doch in dem Dilemma, dass beim Schutz von Kindern eine Gratwanderung zwischen den Alternativen vollzogen werden muss, zuviel zu früh zu tun oder aber zu spät zu wenig getan zu haben.Deutlich wird dies bei dem von CDU und SPD vorgelegten Gesetzentwurf: Einerseits sollen Strukturen geschaffen werden, die möglichst präventiv und unbürokratisch wirken. Andererseits müssen Rahmenbedingungen vorgegeben werden, die im Zweifel repressiver Natur sind. Die Große Koalition versucht mit diesem Gesetzentwurf einen Spagat, der bei realistischer Betrachtung in der praktischen Umsetzung nur teilweise gelingen kann.Wie soll schnelle und umfassende Hilfe aussehen, die vor Ort ganz pragmatisch umgesetzt werden kann? Welche gesetzlichen Vorgaben sind hierzu notwendig, um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche durch ein Netz von Hilfsangeboten fallen? Wie soll ein umfassender Schutz für Kinder und Jugendliche ausgestaltet sein, damit im Zweifel schnelle und unbürokratische Hilfe gewährleistet werden kann und gleichzeitig eine Überreaktion vermieden wird?Eine Antwort bietet der im Gesetz vorgesehene Ansatz, lokale Netzwerke im Kinder- und Jugendschutz einzurichten. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Das ist nicht nur sinnvoll, sondern ein längst überfälliger Schritt. Dabei muss uns allen bewusst sein, dass die im Gesetz eingeforderte interdisziplinäre Zusammenarbeit ein langwieriger Prozess ist, der mit der Verabschiedung dieses Gesetzes erst noch beginnen muss.Mit der Einbindung aller gesellschaftlichen Kräfte sowie Behörden vor Ort kann es gelingen, ein enges Netz zu knüpfen, das Kinder und Jugendliche rechtzeitig auffängt. Natürlich arbeiten solche Netze teilweise schon sehr erfolgreich vor Ort. Das Flensburger Schutzengelprojekt zeigt, wie so ein Netz in der Praxis funktionieren kann.Doch immer noch immer gibt es viele Hilfsangebote und Einrichtungen für die betroffenen Familien, die nebeneinander arbeiten und nicht miteinander. Es ist dabei nicht so, dass viele dieser Stellen bisher eine solche Vernetzung nicht wollten – sie können und dürfen es schon allein aus rechtlichen Gründen nicht. So tauschen sich im Regelfall Hebammen und Kinderärzte bereits frühzeitig über mögliche Problemkinder aus – allerdings nur auf unverbindlicher, informatorischer Basis. Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigung, der öffentliche Gesundheitsdienst und Jugendämter entwickeln eigene Programme und informieren umfassend ihre eigenen Mitglieder – einen direkten Datenaustausch der Institutionen untereinander darf allein aus dem Grund, dass Sozialdaten einem besonderen Schutz unterliegen nicht erfolgen.Auch, wenn dieses Dilemma durch die jetzt vorgelegten Regelungen nicht gelöst werden kann – ein lokales Netzwerk hilft zumindest auf informatorischer Ebene, den Austausch über Problemfamilien und Kindern zu verbessern. Damit bekommen die einzelnen Akteure einen verbindlichen Rahmen.Das ist ein erster wichtiger Schritt – allerdings müssen jetzt weitere folgen. Wenn die Summe kleiner Fehleinschätzungen durch Behörden, Institutionen und Fachleuten letztlich zur Katastrophe führen können – dann muss neben dem Aufbrechen der Strukturen durch die notwendige Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Gesundheitswesen und anderen Institutionen, wie Polizei, Kindergarten und Schule auch inhaltlich etwas passieren. Gerade an der Stelle, wenn es darum geht, präventive und frühe Hilfen anzubieten, werden bisher die Akteure noch zu sehr alleine gelassen.Das Gesetz schreibt zwar eine Reihe von Förderangeboten fest – was aber bisher fehlt, ist ein schlüssiges Gesamtkonzept, das bei der inhaltlichen Weiterentwicklung präventiver Angebote einen Rahmen geben könnte. Insoweit bleibt der präventive Ansatz des Gesetzes vage und ziellos. Stattdessen werden vor allem an die Jugendämter besonders hohe Anforderungen gestellt, die sie letztlich alleine bewältigen müssen.Die Frage, die sich deshalb stellt, ist, ob die Jugendämter qualitativ und personell überhaupt in der Lage sein werden, ihrer Aufgabe als zentrale Stelle in dem Umfang gerecht zu werden, wie es das Gesetz jetzt vorsieht? Hier erhoffe mir, dass der präventive Ansatz des Gesetzes gemeinsam mit den Kommunen mit Leben erfüllt wird – andernfalls läuft ein wesentliches Ziel des Kinderschutzes ins Leere.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Ein weiterer zentraler Anspruch dieses Gesetzes ist, durch die Einführung verbindlicher Früherkennungsuntersuchungen möglichst rechtzeitig alle Kinder zu erreichen. Dabei kommt einer zentralen Erfassungsstelle die wesentliche Aufgabe zu, Datensätze der Meldebehörden und die Mitteilungen der untersuchenden Kinderärztinnen und Kinderärzte zusammenzuführen und abzugleichen. Jugendämter werden dann aktiv, wenn ein Datenabgleich ergibt, dass Kinder keinem Arzt vorgestellt wurden. Dass in dem jetzt geänderten Entwurf die Kinder jetzt ebenfalls erfasst werden, die im Rahmen einer Früherkennungsuntersuchung einem Mediziner außerhalb Schleswig-Holsteins vorgestellt worden sind, ist dabei anzuerkennen. Damit wird ein grundlegender Kritikpunkt aufgenommen. Durch zwei verschiedene Meldeverfahren sollen Kinder aus Schleswig- Holstein lückenlos erfasst werden können – unabhängig davon, ob sie einem Mediziner in Schleswig-Holstein oder aber im Hamburg zur Früherkennungsuntersuchung vorgestellt werden.Auch wenn die Abwägung darüber in den Hintergrund treten muss, in welchem Verhältnis der mit den Pflichtuntersuchungen und Meldeverpflichtungen verbundene Aufwand zu Erfolg steht, muss doch kritisch die Frage gestellt werden, ob diese Maßnahmen praxisgerecht sind? Wie viele Wochen werden im Zweifel vergehen, bis ein 3 Monate altes Kind zur fälligen Früherkennungsuntersuchung U 4 vorgestellt wird? Wenn statistisch gesehen im ersten Lebensjahr mehr Kinder in der Folge von Vernachlässigung und Misshandlung als in jedem späteren Alter sterben, muss diese Frage beantwortet werden. Insbesondere dann, wenn es darum geht, alle Eltern in der Entscheidungsfreiheit einzuschränken, um eine kleine Zahl von Kindern vor Erziehungsohnmacht, Gewalt und Verwahrlosung zu schützen. Gerade aber dieser kleine Personenkreis ist Meister darin, vor staatlichen Stellen abzutauchen.Natürlich ist der Umstand, dass eine Vorsorgeuntersuchung nicht in Anspruch genommen wird, kein sicheres Indiz dafür, dass womöglich eine Kindesmisshandlung vorliegt. Aber selbst dies unterstellt: Der Datenabgleich in einer zentralen Behörde, die wiederum die dezentral organisierten Gesundheitsämter und Jugendämter informieren muss, führt zu wesentlichen zeitlichen Verzögerungen. Genau das kann aber nicht gewollt sein, wenn schnelle Hilfe erfolgen soll.Die Früherkennungsuntersuchung kann deshalb nur ein Baustein sein.Andernfalls besteht die Gefahr, dass wir uns in der trügerischen Sicherheit wiegen, mit der Festschreibung der verbindlichen Früherkennungsuntersuchung würden gefährdete Kinder lückenlos erkannt.Dies ist dann nicht der Fall, wenn begleitende präventive Maßnahmen fehlen und Netzwerke nicht in dem Maße aufgebaut werden, wie sie notwendig sind.Andernfalls wird mit der Verpflichtung zur ärztlichen Vorsorgeuntersuchung ein bewährtes System zu Kontrollzwecken instrumentalisiert, ohne, dass gleichzeitig inhaltlich bei der Untersuchung eine Verbesserung erreicht wird.Stattdessen wird ein hoher Erwartungsdruck auf die Jugendämter aufgebaut, dem sie womöglich nicht standhalten können. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 3 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4Wir sollten deshalb frühzeitig nachfragen, ob die gesteckten Ziele tatsächlich erreicht worden sind und sich einzelne Regelungen in der Praxis bewährt haben.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 4 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/