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21.11.07 , 10:49 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort Claudia Jacob Landeshaus TOP 7 - Schutz von Kindern und Jugendlichen Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Monika Heinold: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 467.07 / 21.11.2007

Alles tun, damit das Ziel des Gesetzes Realität wird!
Lange haben wir debattiert! Bereits vor zwei Jahren hat die Grüne Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf für verbindliche Vorsorgeuntersuchungen in den Landtag eingebracht. Der Fachausschuss hatte eine Anhörung dazu gemacht, und dann begann die Taktiere- rei von CDU und SPD - um Zeit zu schinden. Denn unserem Gesetzentwurf wollten sie nicht zustimmen und einen eigenen hatten sie nicht.
Nach eineinhalb Jahren wurde unser Gesetzentwurf dann letztendlich abgelehnt, um an- schließend einen eigenen Entwurf zu präsentieren: Das Kinderschutzgesetz. Kern des Kinderschutzgesetzes ist die verbindliche Einführung von Früherkennungsuntersuchun- gen für alle Kinder. Darüber, meine Damen und Herren, freue ich mich – auch ganz per- sönlich! Auch wenn die Beratung über unseren Gesetzentwurf viel zu lange gedauert hat, und auch wenn es nun einen komplett anderen Vorschlag gibt.
Gerade angesichts der zunehmend entdeckten Fälle von Kindesvernachlässigung ist dieser Schritt überfällig. In dieser Debatte sollten wir uns auch die Zahlen vergegenwärti- gen. Die UNICEF-Studie zur Gewalt gegen Kinder in Industrieländern weist nach, dass im Deutschland jede Woche zwei Kinder an den Folgen körperlicher Vernachlässigung sterben.
Das „Nationale Zentrum für frühe Hilfen“ bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Auf- klärung geht von folgenden Zahlen aus: Zwischen fünf und zehn Prozent aller Kinder bis sechs Jahre werden vernachlässigt. Zehn bis fünfzehn Prozent aller Eltern wenden schwerwiegende und häufige körperliche Bestrafung an. Die Inobhutnahme von Kindern, der drastischste Eingriff in die elterliche Sorge zum Schutz der Kinder, hat von 1995 bis 2005 um 40 Prozent auf 1.785 Fälle bundesweit zugenommen.
Konkrete Einzelschicksale, die sich hinter diesen nüchternen Zahlen verbergen, sind uns allen noch gut in Erinnerung: Jessika aus Hamburg, Timm aus Schleswig-Holstein. Des- halb ist es notwendig, ein Kinderschutzgesetz zu verabschieden, und meine Fraktion wird diesem Gesetz zustimmen.
1/2 Es lohnt sich, im Rahmen der Präventionsarbeit neue Wege zu auszuprobieren. Jedes Kind, dem wir damit helfen können, ist ein Erfolg. Jedes Kind hat es verdient, dass wir uns Gedanken gemacht und Konsequenzen gezogen haben.
Ziel des Kinderschutzgesetzes ist es, Eltern zu aktivieren, damit sie gemeinsam mit ih- rem Kind das Recht auf Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen. Nehmen Eltern dieses Recht mit ihren Kindern nicht wahr, wird letztendlich das Jugendamt auf sie zu- kommen und nachfragen. Es wird sich darum kümmern, ob Eltern und/oder Kind Hilfe brauchen und wenn ja, welche. Es geht um Unterstützung, nicht um Kontrolle. Es geht nicht um Strafe, sondern darum, dass kein Kind durch das Raster rutscht, dass kein Kind ohne bemerkt zu werden, verwahrlost oder häuslicher Gewalt ausgesetzt ist.
Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen umfasst auch das Recht eines jeden Kindes auf körperliche Unversehrtheit und auf ein gesundes Aufwachsen. Das Kinder- schutzgesetz kann dazu beitragen, dass dieses Recht eines jeden einzelnen Kindes auch umgesetzt wird.
Im Detail gab und gibt es kritische Anmerkungen meiner Fraktion zum vorliegenden Ge- setz. Damit schließen wir uns auch in Teilen der Kritik an, die anlässlich der Anhörung im Fachausschuss geäußert wurde. Wir sind der Meinung, dass nicht nur den Schulen, sondern auch den Kindertagesstätten eine besondere Erziehungs- und Bildungsfunktion zukommt und dass daraus auch eine besondere Verpflichtung resultiert. Auch sind wir der Meinung, dass offen über eine personelle Stärkung der Jugendämter nachgedacht werden muss, wenn diese durch das Gesetz mehr Aufgaben im präventiven Bereicht be- kommen und zunehmend auch mehr Besuche vor Ort machen müssen, um mit den El- tern ins Gespräch zu kommen.
Insbesondere teilen wir die Kritik, dass der Arzt und die Ärztin nicht die richtige Person sind, um die Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung nachzuweisen. Denn damit wird das Vertrauensverhältnis zur Patientenfamilie belastet und es entsteht zusätzlicher Ar- beitsaufwand für die Arztpraxis. Es ist mir nach wie vor unverständlich, warum sich die Große Koalition einem entsprechenden Grünen Änderungsvorschlag nicht angeschlos- sen hat, der diese Aufgabe den Eltern zuordnen wollte. So, wie wir es auch in unserem eigenen GRÜNEN Gesetzentwurf vorgesehen hatten.
Ich freue mich, dass wir heute ein Kinderschutzgesetz für Schleswig-Holstein beschlie- ßen. Wir alle wissen, dass damit nicht alle Probleme gelöst sind, sondern dass es „nur“ ein weiterer Baustein im Hilfesystem für Familien ist. Der Erfolg des Gesetzes wird von verschiedenen Komponenten abhängen:
Werden die Ärzte die Daten zuverlässig melden? Wird uns die Koordination im Hambur- ger Rand gelingen? Werden die Behörden schnell genug reagieren, damit auch Eltern und Kinder mit häufig wechselndem Wohnsitz erfasst werden? Wird es gelingen, Migran- tenfamilien so anzusprechen, dass sie die Chance der Vorsorgeuntersuchungen sehen und nutzen? Können die Jugendämter das notwendige Personal und die notwendigen Mittel bereit stellen, damit das Gesetz sein Ziel auch erreichen kann?
Die heutige Verabschiedung des Kinderschutzgesetzes ist ein erster Schritt. Erst die Umsetzung vor Ort wird zeigen, wie viel mehr an Schutz wir Kindern zukünftig bieten und sicherstellen können. Jedes einzelne Kind ist sehr wertvoll: Es lohnt sich also, an den Er- folg des Gesetzes zu glauben und alles dafür zu tun, damit das Ziel des Gesetzes Reali- tät wird! ***

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