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Lars Harms zu TOP 7 - Kinderschutzgesetz
Presseinformation Kiel, den 21.11.2007 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 7 Gesetz zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen Drs. 16/1705Der SSW stimmt dem vorliegenden Gesetz zu. Wir sind der Überzeugung, dass Schleswig-Holstein mit diesem vorbildlichen Vorhaben den richtigen Weg beschreitet; den Weg hin zu mehrSchutz von Kindern und Jugendlichen. Nachdem wir im Juli den Schutz von Kindern undJugendlichen als Staatsziel in der Landesverfassung verankert haben, ist das Kinderschutzgesetzquasi die gesetzliche Unterfütterung des Verfassungsgebotes. Das nenne ich: Nägel mit Köpfenmachen. Die fraktionsübergreifende Einigkeit belegt, dass es allen Ernst ist mit einem effektivenKinderschutz.Die neueste Studie des Kinderhilfswerks hat in der letzten Woche noch einmal eindrücklich dieDimensionen dieser Aufgabe vor Augen geführt. Die soziale Schere geht jedes Jahr weiterauseinander: die Kinderarmut verdoppelt sich in Deutschland alle zehn Jahre. Arme Kinder habeneinen unzureichenden Zugang zur medizinischen Versorgung, durchschnittlich schlechtereSchulabschlüsse und sie haben demzufolge bei der Verteilung der Lebenschancen im wahrstenSinne des Wortes schlechte Karten. Die Hartz-Gesetze haben in einem so dramatischen Maße die 2Schicksale von Millionen Kindern berührt, wie sich das der damalige rot-grüne Gesetzgeber sichernicht vorstellen konnte. Das schleswig-holsteinische Kinderschutzgesetz unterstreicht dieBedeutung, die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Vergangenheit zu selten zukamund ruft dieses Anliegen nachdrücklich ins Gedächtnis. Es kann natürlich aber nicht alleUngerechtigkeiten bekämpfen. In diesem Sinne erscheinen die einleitenden Paragraphen als sehranspruchsvolle Ziele.Die staatliche Gemeinschaft will junge Menschen in ihrer individuellen Entwicklung unterstützen.Konkret bedeutet das, dass Kinder und Jugendliche nach ihren Talenten und Befähigungengefördert werden und nicht nach ihrer sozialen Herkunft. Das Kinderschutzgesetz ist lediglich alsAuftakt einer nachhaltigen Politik zu verstehen. Es wird sich erst in der Zukunft zeigen, welcheWirkung das Gesetz tatsächlich haben wird.Spätestens die nächsten Haushaltsberatungen betrachte ich als Nagelprobe für einen effektivenJugendschutz. In welcher Höhe werden Jugendarbeit, Präventionsarbeit und familiäreBildungsarbeit veranschlagt werden? Die weitere Stabilisierung vorbildlicher Projekte, wie dasSchutzengel-Projekt, muss Anliegen eines Jeden werden, wenn er es denn mit demKinderschutzgesetz ernst meint. Wir werden bei den nächsten Haushaltsverhandlungen genauhinschauen, welche Mittel in den Haushalt eingestellt werden. Sollten diese gesenkt werden,würden damit all diejenigen Kritiker Recht bekommen, die das Gesetz als Sammlung schöngetexteter Absichtserklärungen kritisieren. Ich bin gespannt!Doch nicht nur die Finanzierung der genannten Maßnahmen möchte ich ansprechen. Der Teufelliegt wie immer im Detail. Genauer gesagt: je konkreter die einzelnen Paragrafen sind, desto mehrzeigen sich Probleme. Ich möchte hier drei Punkte exemplarisch anführen: die Kompetenz derJugendämter, das Fehlen einer allgemeinen aufsuchenden Sozialarbeit und die Einrichtung einerZentralstelle bezüglich der so genannten U-Untersuchungen. 3Zunächst zu den Jugendämtern: Ich begrüße ausdrücklich die klaren Kompetenzen, die das Gesetzden Jugendämtern zuweist. Ich möchte hinzufügen: endlich. Im Jugendamt sollen zukünftig alleFäden zusammenlaufen, so dass Koordinierungsprobleme gar nicht mehr auftreten können.Wenn wir uns vor Augen führen, dass der Tod des zweijährigen Kevin in Bremen auch dadurchgeschehen konnte, weil sich mehrere öffentliche Stellen ohne konkrete Absprache aufeinanderverließen, wird die Dringlichkeit einer klaren Kompetenz deutlich. Es liegt einfach auf der Hand,dass Lehrer, aber auch Erzieher oder Kinderärzte ihre Informationen und Beobachtungen einemzentralen Amt mitteilen müssen, wo erfahrene Pädagogen und Sozialarbeiter die angemessenenEntscheidungen zum Wohl des Kindes treffen. Das ist nun einmal das Jugendamt. DessenKompetenzen sind jetzt klarer. Wir werden sehen, wie sich das in den Kommunen ausgestaltet.Die konkrete Aufgabenbeschreibung der lokalen Netzwerke ist übrigens die Erledigung einerweiteren lang ausstehenden Hausaufgabe. Nun sind Aufgaben und Kompetenzen endlich klarbenannt.Allerdings warne ich davor, dass sich die Landesregierung mit Verweis auf die kommunalenJugendämter oder die Netzwerke aus der Verantwortung zurückzieht. Kommunale Jugendarbeitin den Jugendämtern muss personell solide ausgestattet sein; gerade wenn ihnen noch mehrAufgaben aufgebürdet werden. Nur so können sie sich für den Einzelfall Zeit nehmen, wasschließlich der Intention des Gesetzes entspricht.Zum zweiten Punkt: der aufsuchenden Sozialarbeit. Der SSW hat immer wieder eindringlich einesystematische aufsuchende Sozialarbeit gefordert. Deren Vorteile liegen auf der Hand: Siediskriminiert niemanden, weil sie alle Familien erreicht, und eben auch die wohlhabenden, beidenen es durchaus auch Probleme geben kann. Auf diese Weise erleichtert sie aber auch dieAnnahme von Unterstützung. Ein flächendeckendes Netz aufsuchender Sozialarbeit ist allerdingsnoch in weiter Ferne. Stattdessen setzt das vorliegende Gesetz, wieder einmal, vorrangig aufBeratung und Information. Ich halte es für mehr als einen redaktionellen Fehler, dass in Paragraph4 zwar Angebote zur Bildung und Beratung genannt werden, aber nicht zur Unterstützung; 4obwohl das in der Überschrift aufgeführt wird. Gerade bildungsfernen Eltern ist mit einerBeratung, womöglich noch in schriftlicher Form, wenig geholfen. Sie benötigen tatkräftigeUnterstützung.Es gibt Eltern, denen vor einer längeren Busfahrt bange ist, weil sie sich wo anders als imgewohnten Quartier nicht auskennen und sich deshalb kaum allein auf den Weg zu einerBeratungsstelle machen, die im anderen Stadtteil, geschweige denn im übernächsten Ort liegt.Eltern, denen jedes behördliche Schreiben erst einmal einen Schrecken einjagt, bevor sie mühsamversuchen, sich durchs Amtsdeutsch zu lesen. Das hat nichts mit Dummheit zu tun, sonderndamit, dass man nicht jeden Tag etwas mit Behörden zu tun hat. Broschüren sind also nicht dasMittel der Wahl, wenn es um das Kindeswohl geht. Genau darum ist die Arbeit derFamilienhebammen vom Schutzengel-Projekt so wichtig und Bahn brechend, weil sie tatkräftigUnterstützung in den Familien leisten, und zwar direkt in den Wohnungen.Eltern, die ihre Kinder nur unzureichend unterstützen, sind auf leistungsfähige Institutionenangewiesen, die ihnen unbürokratisch helfen und sie tatkräftig unterstützen. Davon ist im Gesetznicht die Rede. Ich denke, dass wir hier genau hinschauen müssen, wie sich das Beratungsangebotin der Praxis darstellen wird. Das sollten wir tun, damit es eben gerade nicht zur Inobhutnahmekommen muss.Das letzte Problemfeld, das ich ansprechen möchte, ist die Einrichtung einer neuen Institution, diedie Einhaltung der so genannten U-Untersuchungen registriert. Ich halte den Aufbau einer neuenInstitution für nur die zweitbeste Lösung. Wir haben uns hier bereits mehrmals mit der Fragebeschäftigt, wie es der Politik gelingen kann, dass alle Kinder von den Vorsorgeuntersuchungenprofitieren. Eine neue Behörde, die das Jugendamt über die fehlende Inanspruchnahme derUntersuchungen informiert, ist sicherlich ein gangbarer Weg; aber eben nicht der beste Weg. Ichglaube ein „andocken“ beim öffentlichen Gesundheitswesen – den Gesundheitsämtern – wärezielführender gewesen. Die Lösung, wonach die Vorsorgeuntersuchung beim Kinderarzt 5kostenlos, die nachholende Untersuchung im Gesundheitsamt dagegen kostenpflichtig ist,erscheint mir zum Beispiel durchaus praktikabel. Insbesondere dann, wenn das Gesundheitsamthier die Stelle gewesen wäre, die dieses überwacht. Dann hätte man die Problematik untermedizinisch-fachlichen Aspekten betrachtet und man hätte eben nicht eine neue „zentrale Stelle“schaffen müssen. Aber sei’s drum; wichtig ist, dass überhaupt etwas geschieht.Das neue Gesetz betritt im wahrsten Sinne des Wortes Neuland. Die anderen 12 Bundesländer, dieden Kinderschutz in ihre Verfassung geschrieben haben, haben es bislang noch nicht vermocht,ähnliches auf die Beine zu stellen. Dennoch möchte ich vor davor warnen, nach derVerabschiedung des Gesetzes die Hände in den Schoß zu legen. So wie ich das Gesetz verstehe,beginnt jetzt erst die eigentliche Arbeit. Papier ist bekanntermaßen geduldig, das ist beimKinderschutz nicht anders. Aber es ist gut, dass wir hier einen Schritt weiter kommen.