Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

21.11.07 , 11:54 Uhr
SPD

Peter Eichstädt zu TOP 2: Nichtrauchen wird die Regel, Rauchen die Ausnahme

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 21.11.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 2: Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Drucksache 16/1639neu)

Peter Eichstädt:

Nichtrauchen wird die Regel, Rauchen die Ausnahme

Es ist in den letzten Monaten viel über dieses Gesetz diskutiert worden. Viele Men- schen warten darauf, einige fürchten es. Ich bin aber zutiefst überzeugt davon, dass unsere heutige Beschlussfassung richtig ist: Es wird endgültig der Paradigmenwech- sel eingeläutet, der das Rauchen von Nikotin zur Ausnahme und das Nichtrauchen sowie den Schutz vor passivem Rauchen zur Regel macht.

Es ist auch ein Signal, das an Kinder und Jugendliche geht: Nikotin ist eine Sucht er- zeugende und schädigende Droge. Der bis vor wenigen Jahren noch undifferenzierte Umgang mit der - auch passiven - Nikotinbelastung ist Vergangenheit. Dies ist ein gu- ter Tag für das Gesundheitsland Schleswig-Holstein.

Der Gesetzentwurf hat ein umfängliches Beratungsverfahren durchlaufen. Dabei ist es zu einigen Anpassungen gekommen. Sicher wäre die eine oder andere Frage noch anders geregelt worden, wenn jede Fraktion allein die Mehrheit gehabt hätte. Unter dem Strich ist es aber ein Gesetz geworden, das im Interesse des Gesundheitsschut- zes eine breite Zustimmung dieses Parlamentes verdient.

Gegenüber der Gesetzesvorlage weist der Beschlussvorschlag drei Änderungen aus.



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



1. In Festzelten kann das Rauchen bei Traditions- und Festveranstaltungen vorüber- gehend, höchstens an 21 aufeinander folgenden Tagen pro Kalenderjahr gestattet werden. Damit stellen wir sicher, dass wir in Norddeutschland möglichst einheitliche Regelungen haben, denn Hamburg hat eine vergleichbare Regelung.

2. Das Bußgeld wird einheitlich auf bis zu 1.000 € für den Gastwirt und den Gast festgelegt. Diese Höhe ist angemessen, da die weitaus größere Strafe für den Gastwirt immer der Entzug der Schankerlaubnis sein wird. Und die droht dem, der für die Einhaltung von Gesetzen nicht Sorge trägt.

3. Die dritte Änderung führt zu der Möglichkeit, in Gasthöfen bei nicht öffentlichen Veranstaltungen befristet das Rauchen zu erlauben, wenn der Veranstalter dies wünscht. Dies gilt aber nur für Gaststätten, die über einen Nebenraum verfü- gen, wobei dieser dann auch der größere Raum sein kann. Gewerbliche Veranstal- tungen sind hiervon ausgenommen. Damit soll Gaststätten, die traditionell über ei- nen Festsaal für private Feiern verfügen, die Möglichkeit erhalten, auf Wunsch des privaten Veranstalters das Rauchen zu gestatten. Wir berücksichtigen damit die Wünsche dieser Gastronomen, die sich speziell auf diese Veranstaltungsform ein- gerichtet haben. Sie müssten sonst befürchten, dass eine Verdrängung in Gemein- desäle und Vereinshäuser erfolgen würde, die nicht von diesem Gesetz erfasst sind.

Das Gesetz ist ausgewogen, weil es auch den Rauchern Rechte einräumt, wo dies gegenüber Nichtrauchern vertretbar ist. So ist es nicht selbstverständlich, dass für Raucher in Gaststätten - aber auch in vielen anderen Bereichen - abgetrennte Räume eingerichtet werden können. Dies ist uns im Besonderen in Gaststätten unter Berück- sichtigung des Nichtraucherschutzes, der auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten sollte, nicht leicht gefallen. -3-



Lassen Sie mich noch ein Wort zum DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenver- band) sagen. Ich bedaure, dass sich Teile dieses wichtigen Verbandes einer konstruk- tiven Mitarbeit verschlossen haben. Das, was da in Hochglanzschriften veröffentlicht wurde, war nicht wirklich eine Ode an die Intelligenz. Ich bin überzeugt, dass diese Vertreter nicht die Auffassung der Mehrheit der Gastronomen in Schleswig- Holstein wiedergeben. Zum anderen hat der DEHOGA nach der gescheiterten Rege- lung auf freiwilliger Basis zum zweiten Mal die Chance vertan, mit zu gestalten.

Auch die jetzt schon ertönenden Unkenrufe, dass es im Besonderen bei kleinen Knei- pen zu einem Sterben kommen wird, weil rauchende Gäste sie in Zukunft meiden, soll- te mit Vorsicht betrachtet werden. Gaststätten sind auch heute schon von einer hohen Fluktuation betroffen - mit oder ohne Rauch. Ich warne deshalb davor, im Vorwege diese oft aus ganz anderen Gründen erfolgten Schließungen unserem Gesetz anzulas- ten.

Ich darf Sie bitten, diesem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben, damit es zum 01. Janu- ar 2008 in Kraft treten kann.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen