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21.11.07 , 12:02 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zum Nichtraucherschutz

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort Claudia Jacob Landeshaus TOP 2 - Nichtraucherschutz Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt die parlamentarische Geschäftsführerin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 Monika Heinold: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 468.07 / 21.11.2007

Löchriger als ein Schweizer Käse: Das Nichtraucherschutzgesetz in Schleswig-Holstein
Es sind annähernd zwei Jahre vergangen, seitdem wir Grüne im Dezember 2005 mit un- serem Landtagsantrag „Rauchfreier öffentlicher Raum“ den Nichtraucherschutz auf die Agenda gesetzt haben. Damit war der Startschuss für eine kontroverse Debatte um ei- nen effektiven Nichtraucherschutz in Schleswig-Holstein gegeben. Das Rennen um das beste „Wie“ konnte beginnen – und wurde zu einem langwierigen Prozess.
Allein die Entscheidung über unseren Ursprungsantrag und damit über eine positive Selbstverpflichtung der öffentlichen Hand in eigener Verantwortung nahm zehn Monate in Anspruch. Immerhin konnte am Ende interfraktionell ein annehmbarer Kompromiss für einen besseren Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens verabschiedet werden.
Auch unserem zweiten Anlauf war kein schneller Erfolg vergönnt. Als Konsequenz aus der Föderalismuskommission 2006 hatten wir gefordert, das Rauchverbot in Gaststätten in einem eigenen schleswig-holsteinischen Gaststättengesetz zu regeln, und sind damit im Landtag gescheitert. Rückzugslinie der Landesregierung war das Argument, dass man im norddeutschen Verbund ein einheitliches Nichtraucherschutzgesetz vorlegen wollte. So hat es fast ein weiteres Jahr gedauert, bis wir nun endlich über ein Nichtrau- cherschutzgesetz für Schleswig-Holstein abstimmen können.
Und bei aller Kritik die wir im Detail am Gesetz haben, es ist ein riesengroßer Fortschritt, dass ab dem 1. Januar 2008 in der Regel in Kneipen und Restaurants nicht mehr ge- raucht werden darf. Wer von uns hätte bei unserer ersten Initiative im Landtag im De- zember 2005 darauf gewettet?
1/2 Wir werden dennoch das vorliegende Gesetz ablehnen. Das ist darin begründet, dass unserer Meinung nach ein wirksamer Nichtraucherschutz einfach und konsequent sein muss. Nur so kann den berechtigten Schutzinteressen der ArbeitnehmerInnen Rechnung getragen werden. Nur so können Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden. Das ha- ben auch die Erfahrungen aus anderen Ländern gezeigt. Schon der Gesetzentwurf der Landesregierung war uns nicht konsequent genug, da er die Einrichtung von Raucher- räumen in Gaststätten vorsah.
Wir sind mehr als enttäuscht, dass sich Sozial- und Wirtschaftsausschuss trotz eindeuti- ger Stellungnahmen der GesundheitsexpertInnen nicht für mehr, sondern sogar für noch weniger Nichtraucherschutz entschieden haben, als von der Landesregierung ursprüng- lich vorgesehen war. Anstatt ungerechte und unübersichtliche Ausnahmeregelungen zu streichen, haben sich CDU und SPD nun dafür ausgesprochen, diese zu vervielfachen. Neben verqualmten Raucherräumen soll es nun auch nikotingeschwängerte „geschlos- sene Gesellschaften“ in öffentlichen Gaststätten geben.
Wir halten diesen Weg schlicht für falsch. Er schadet den Gästen und er schadet dem Bedienungspersonal. Wirtschaftsinteressen haben wieder einmal gegenüber der Ge- sundheit gewonnen – das ist bitter!
Der erste Entwurf der Landesregierung für ein Nichtraucherschutzgesetz war bereits löchrig. Durch die nun von CDU und SPD zusätzlich eingebrachten Ausnahmeregelun- gen wird das Gesetz noch löchriger.
Da bleibt die Frage: Was ist löchriger als ein Schweizer Käse? Das Nichtraucherschutz- gesetz in Schleswig-Holstein.
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