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21.11.07 , 12:18 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: "Wir werden die Diskussion für Deregulierungen in der Landesbauordnung konstruktiv begleiten"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 336/2007 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch 21.11.2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL

Es gilt das gesprochene Wort!



www.fdp-sh.de Innenpolitik/Bau
Wolfgang Kubicki: „Wir werden die Diskussion für Deregulierungen in der Landesbauordnung konstruktiv begleiten“ In seinem Redebeitrag zu TOP 15 (Landesbauordnung) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Da liegt sie nun, die lang erwartete Änderung der Landesbauordnung. Nachdem der Innenminister bereits Ende März in einer Pressemitteilung die Eckpunkte des Gesetzentwurfes vorgestellt hat, wird das Gesetz nun – Ende November ins Parlament eingebracht. Übrigens Hessen hat bereits vor fünf Jahren das Bauordnungsrecht erheblich entschlackt. In Schleswig-Holstein mahlen die Mühlen da etwas langsamer.
Der Gesetzentwurf streicht einige Vorschriften, dafür fallen andere wieder etwas breiter aus.
Aber, sei es drum; mit dem vorgelegten Gesetzentwurf geht die Landesregierung einen Schritt in die richtige Richtung zur Deregulierung der Bauvorschriften.
So begrüßen wir die neuen Regelungen zur Genehmigungsfreistellung in § 68, die den alten § 74 Landesbauordnung ersetzt. Neu bei dieser Vorschrift ist, dass bestimmte Bauvorhaben künftig keiner Genehmigung durch die Baubehörde bedürfen. Vielmehr hat ein Bauherr die erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen, kann aber grundsätzlich nach einem Monat mit dem Bau beginnen, wenn die Gemeinde dem Vorhaben nicht widerspricht.
Ebenso ist es zu begrüßen, dass künftig mehr Vorhaben verfahrensfrei gestellt werden. Dabei heißt verfahrensfrei, dass ein Bauherr, der ein Vorhaben bei der Gemeinde angezeigt hat, sofort mit dem Bau loslegen kann, wenn gesichert ist, dass Vorschriften, wie die örtliche Gestaltungssatzung oder Denkmalschutzbestimmungen, eingehalten werden.

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 So fallen beispielsweise Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren an Dach und Außenwandflächen unter diese Bestimmung. Eine begrüßenswerte Maßnahme im Hinblick auf die Klimaschutzdebatten.
Einige Vorschriften wurden ganz gestrichen, wie die Ermessensregelung, wonach Stellplätze, Standplätze für Abfall- und Wertstoffbehälter, Garagen oder Schuppen in Vorgärten zugelassen werden können.
Das sind übrigens alles Vorschläge, die die FDP-Fraktion schon vor mehr als 10 Jahren vorgelegt hatte.
Ebenso finden sich die Vorschriften über den Betrieb von Gemeinschaftsanlagen wie Mietergärten, Kleinkinderspielplätze oder Fahrradabstellanlagen in der neuen Landesbauordnung nicht mehr. Das begrüßen wir. Allerdings zeigt es auch, welche Regelungswut der Gesetzgeber in der Vergangenheit an den Tag gelegt hat. Es ist manchmal nicht zu glauben, was so alles in einer Bauordnung geregelt wurde.
Aber auch in dem jetzigen Entwurf bestehen durchaus noch Möglichkeiten zur Entbürokratisierung.
So sind Werbetafeln in Gewerbe- und Industriegebieten künftig verfahrensfrei.
Werbetafeln, wie sie beispielsweise Landwirte in der Vergangenheit für eine bestimmte Milcherzeugungsfirma aufgestellt haben, sind nach dem Gesetzentwurf hingegen unzulässig. Das wird noch zu besprec hen sein.
Es muss im Übrigen nicht alles durch gesetzlichen Zwang geregelt sein, was sinnvoll ist. Damit komme ich wieder auf die Diskussion um die Rauchwarnmelder, mit denen jede Wohnung auch nach diesem Gesetzentwurf bis 01.01.2009 ausgerüstet werden muss.
Ganz zu schweigen von dem Aufwand, den eine tatsächliche Kontrolle dieser Vorschrift auslösen würde, erinnere ich in diesem Zusammenhang an die Diskussion mit dem fachkundigen Vorgänger des Noch-Innenministers, Klaus Buß, der eine derartige Regelung ebenso wie wir abgelehnt hat.
Ärger könnte mit den Tierschutzverbänden geben, denn auch die Vorschrift, dass Stallungen eine artgerechte und gesunde Tierhaltung sicherstellen sollen, ist in der neuen Landesbauordnung weggefallen.
Insgesamt wird es eine umfassende und genaue Erörterung im Ausschuss geben müssen, welche weiteren Möglichkeiten zur Entschlackung in der Landesbauordnung noch auszumachen sind. Wir werden diese Diskussion konstruktiv begleiten.
Natürlich kann die Streichung der einen oder anderen Vorschrift, die damit auch ein Stück des festen rechtlichen Rahmens lockert, auch zu Rechtsstreitigkeiten führen. Wir halten aber die Richtung des von der Landesregierung eingeschlagenen Weges für zielführend.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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