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21.11.07 , 15:59 Uhr
Landtag

Bürgerbeauftragte zur Landtagsdebatte; Sozialbegräbnis und Vorsorge im Todesfall

124/2007 Kiel, 21. November 2007


Bürgerbeauftragte zur Landtagsdebatte Sozialbegräbnis und Vorsorge im Todesfall

Kiel (SHL) - Heute wird im Schleswig-Holsteinischen Landtag über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Menschenwürde über den Tod hinaus“ (Drs. 16/1697) und de Antrag der Fraktionen von CDU und SPD Sozialbestattungen gemäß SGB XII“ (Drs. 16/1711) beraten. Beide Anträge fordern zum Februar 2008 einen Regierungsbericht über die Sozialbestattungen. Dazu äußert sich die Bürgerbeauftragte für Soziale Angelegen- heiten, Birgit Wille-Handels, wie folgt:
Die Debatte im Landtag greift die Besorgnis und große Ungewissheit insbesondere mittello- ser älterer Bürgerinnen und Bürger auf, ob für sie „von Amts wegen“ für eine angemessene und menschwürdige Bestattung gesorgt wird. Dabei stellen sich die Durchführung und der Rahmen für diese sogenannten Sozialbegräbnisse in Schleswig-Holstein sehr unterschied- lich dar. „Finanzielle Erwägungen dürfen den Anspruch auf eine menschenwürdige Bestat- tung nicht überlagern“, fordert die Bürgerbeauftragte Birgit Wille-Handels. „Deshalb ist lan- desweit ein möglichst einheitlicher Rahmen festzulegen, um dies zu gewährleisten. Die Kommunen sind aufgefordert, sich hierüber zu verständigen.“
Ebenso ist dem berechtigten Wunsch vieler Bürger Rechnung zu tragen, für ihre Bestattung selbst sorgen können. Kritikwürdig ist deshalb die Praxis von Sozialbehörden, bei der Ge- währung von Sozialhilfeleistungen bestehende Sterbeversicherungen als Vermögen anzu- rechnen. Dies führt in der Praxis häufig zur Auflösung dieser Verträge. „Für die betroffenen Menschen ist dies eine unangemessene Härte. Ich fordere deshalb, dass eine Vorsorge für den Todesfall in angemessener Höhe bei der Anrechnung des Vermögens in der Sozialhilfe freigestellt wird“, so Birgit Wille-Handels.



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