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Jutta Schümann zu TOP 25: Das Verfahren ist gesetzlich geregelt und transparent
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 21.11.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 25: Transparenter und gerechter Zugang zu Organspenden (Drucksache 16/1696)Jutta Schümann:Das Verfahren ist gesetzlich geregelt und transparentOrgantransplantationen gehören seit etwa zwei Jahrzehnten zum therapeutischen Standard bei einer Reihe schwerer Erkrankungen, die mit Organversagen verbunden sind. Viele Patienten verdanken seitdem der Transplantationsmedizin ihr Leben oder eine entscheidende Verbesserung ihrer Lebensqualität. Jahr für Jahr sterben jedoch auch Patienten, die durch eine Organtransplantation vermutlich hätten gerettet werden können, für die aber nicht rechtzeitig ein Organ zur Verfügung stand.Organmangel ist ein chronisches Problem der Transplantationsmedizin in allen Ländern, in Deutschland allerdings ist das Problem besonders ausgeprägt. Und wir haben ja in einigen Debatten zum Thema Transplantationsgesetz in den letzten Mona- ten festgestellt, dass wir auch in Schleswig-Holstein nicht gerade Spitzenreiter sind bei der Organspende und Transplantation.Zwar gibt es bei uns in der Bevölkerung durchaus Vorbehalte gegen eine Organspen- de. Ungefähr 20% der Bevölkerung haben erklärt, selbst nicht Organspender sein zu wollen, allerdings befürworten mehr als 80% der Menschen in Deutschland die Organ- spende im allgemeinen und zwei Drittel erklären sich grundsätzlich bereit, selbst Or- ganspender zu sein, etwa 10% sind jeweils unentschieden. Trotz dieser relativ hohen Spendebereitschaft von Menschen ist die Nachfrage nach Organen höher, d.h.Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-immer mehr Menschen warten auf eine lebensrettende Organtransplantation, und deshalb ist auch dieser Bereich sehr sensibel und transparent zu handhaben und sehr deutlich gesetzlich zu regeln.Die sehr schwierige ärztliche Entscheidung, wer zuerst operiert wird, darf nach dem Willen des Gesetzgebers nicht dem Zufall, guten Beziehungen oder einem gut ausges- tatteten Konto überlassen bleiben. Die Landesärztekammer, die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben deshalb Eu- rotransplant beauftragt, die Vermittlung nach eindeutig medizinischen Kriterien zu re- geln, und beaufsichtigen die Arbeit von Eurotransplant und der Deutschen Stiftung für Organtransplantation.Es ist also gesetzlich geregelt und das Verfahren ist transparent und festgeschrie- ben. Dennoch kommt es auch immer wieder öffentlich zu Diskussionen, ob nicht z.B. privat Versicherte bevorzugt werden. Diesen Vorwürfen gilt es nachzugehen und zu prüfen, ob nicht an der einen oder anderen Stelle im Gesetz oder auch in den beste- henden Strukturen Veränderungen herbeigeführt werden müssen.Insofern sollten wir den schriftlichen Bericht der Landesregierung in der 30. Tagung im Februar abwarten und die Ergebnisse der externen Sachverständigenprüfung ansehen und gemeinsam überlegen, wo auf Landesebene Veränderungs- und Verbesse- rungsbedarf besteht. Abschließend möchte ich auch darauf hinweisen, dass wir der- zeit ein Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz beraten - auch in diesem Zu- sammenhang besteht eine gute Möglichkeit, den Gesamtbereich Transplantation und Organspende erneut zu prüfen.