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21.11.07 , 16:43 Uhr
FDP

Ekkehard Klug: Gegenwärtige Mängel des Transplantationsgesetzes müssen beseitigt werden

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 339/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 21. November 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Organtransplantationen
Ekkehard Klug: Gegenwärtige Mängel des Trans- plantationsgesetzes müssen beseitigt werden In seinem Redebeitrag zu TOP 25 (Transparenter und gerechter Zugang zu Organspenden) sagte der parlamentarische Geschäftsführer der FDP- Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Ekkehard Klug:
„Organtransplantationen gehören seit etwa zwei Jahrzehnten zum therapeutischen Standard. Viele Patientinnen und Patienten verdanken der Transplantationsmedizin ihr Leben oder eine entscheidende Verbesserung ihrer Lebensqualität. Dennoch sterben Jahr für Jahr Patienten, die durch eine Organtransplantation vermutlich gerettet werden könnten – für die aber nicht rechtzeitig ein Organ zur Verfügung stand.
Organmangel ist ein chronisches Problem der Transplantationsmedizin in allen Ländern – in Deutschland ist das Problem aber besonders ausgeprägt.
Seit fast zwei Jahren debattieren wir deshalb über das von uns vorgelegte Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz, um die Stellung der Transplantationsbeauftragten in Schleswig-Holstein durch eine gesetzliche Regelung zu stärken – in der Hoffnung, dass diese durch ihre Vermittlungsarbeit der Organmangel ein wenig abgelindert werden kann.
Das vor knapp zehn Jahren in Kraft getretene Transplantationsgesetz erhob den Anspruch, die Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen und vor allem für eine „gerechte“ und nachvollziehbare Verteilung der gespendeten Organe zu sorgen.
Umso schwerer wiegt deshalb der kürzlich erhobene Vorwurf, dass womöglich bestimmte Patientengruppen in Deutschland gegenüber anderen bevorzugt würden. Wir müssen aber vorsichtig mit dem Vorwurf sein, dass womöglich Kassenpatienten anders behandelt werden, als Privatpatienten.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Gerade, wenn es darum geht, aus den vorhandenen Zahlen die richtigen Schlüsse zu ziehen. Allerdings warne ich hier vor einer Doppelmoral, wenn jetzt Vorwürfe gegenüber dem Universitätsklinikum überprüft werden sollen.
Immerhin war es erklärte Politik der Landesregierung, gezielt ausländische Selbstzahler zu umwerben. Das gilt nicht nur im Rahmen von „Patientenbrücken“ mit den skandinavischen Nachbarn, sondern auch für den Bereich der Organtransplantation.
Zuletzt hat Gesundheitsministerin Trauernicht auf der „Arab-Health“ in Dubai um eben diese Selbstzahler außerhalb des „Eurotransplant-Bereiches“ geworben und vor Ort eine „Projektskizze zur Transplantation vom UKSH für das Gesundheitsministerium Dubais“ vereinbart.
Nach welchen Kriterien sollen Spenderorgane „gerecht“ verteilt werden, wenn die Nachfrage nach Organen das Angebot stets deutlich übersteigt? Gelingt dem derzeit geltenden Transplantationsgesetz diese Gratwanderung? Nicht so, wie es eigentlich sein sollte. Das liegt aber nicht am Versichertenstatus, sondern an der derzeitigen Rechtslage.
Das Gesetz selbst enthält nur die vage Vorgabe, dass Entscheidungen „insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit“ zu treffen sind.
Wer aber soll und vor allem, wer darf diese Kriterien festlegen und wer wacht dann über deren Einhaltung? Gegen wen, gegen was und wo soll zum Beispiel ein nicht in die Warteliste aufgenommener oder ein übergangener Patient einen Anspruch durchsetzen können?
Das Transplantationsgesetz gibt hierauf keine Antwort und blendet dieses zentrale Problem schlicht aus, indem es die Festschreibung elementarer Entscheidungskriterien an Dritte überträgt.
Nur so konnte es beispielsweise passieren, dass das zumindest nachvollziehbare Entscheidungskriterium der „Wartezeit“ durch Beschluss der Bundesärztekammer seit Dezember des vergangenen Jahres wegfiel.
Die Politik, die sich Einflussmöglichkeiten nahm und damit Verantwortung delegierte, echauffiert sich heute darüber, dass im Einzelfall Patienten aus dem „Nicht-Eurotransplantraum“ sich auch in Schleswig-Holstein zu einer Lebendspende anmelden, dann aber aus medizinischen Gründen über Eurotransplant ein Organ eines hirntoten Spenders erhalten. Eine Organspende, auf die möglicherweise ein Patient aus dem Eurotransplantraum schon mehrere Jahre gewartet hat.
Der jetzt erfolgte Aufschrei der politisch Verantwortlichen ist nur dann glaubhaft, wenn er zu Konsequenzen führt, die die bestehenden Mängel des derzeitigen Gesetzes beseitigen.
Im Ergebnisbericht erwarte ich deshalb Antworten, welche Änderungen im Transplantationsrecht vorgenommen werden müssen.
Dazu gehört für mich auch eine vorurteilsfreie Diskussion über die Einführung einer Widerspruchslösung oder die Festschreibung der Richtlinien im Rahmen einer Bundesverordnung, für die die Bundesärztekammer fachliche Vorschläge unterbreitet.“
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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