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21.11.07 , 17:12 Uhr
SPD

Jutta Schümann zu TOP 26+31: Wir brauchen dringend Standards für Sozialbestattungen

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 00.00.0000 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 26+31: Menschenwürde über den Tod hinaus + Sozialbestattungen gemäß SGB XII (Druck- sachen 16/1697 + 16/1711)

Jutta Schümann:

Wir brauchen dringend Standards für Sozialbestattungen

„Sie dachte, sie habe alles geregelt, auch den letzten Weg. Schließlich hatte die alte Dame einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen und durch eine Versicherung finanziell abgesichert. So wollte sie sicherstellen, dass ihre Beerdigung wirklich nach ihren Wünschen vonstatten geht. Doch dann kam alles anders, denn die allein stehen- de Witwe musste in ein Pflegeheim ziehen und irgendwann einen Antrag auf Sozialhil- fe stellen. Das Sozialamt verlangte, die Versicherung für die Bestattungsvorsorge auf- zulösen und erst einmal das Geld zu verbrauchen. Wenig später kam es zu dem, was die alte Dame unbedingt hatte vermeiden wollen, einem Armenbegräbnis.“ So beginnt die Berichterstattung in den KN vom 10.8.07 unter dem Titel „Bestattungspläne werden beerdigt“.

Das Gesetz über das Leichenbestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schles- wig-Holstein gebietet in seinen Grundsätzen einen würde- und achtungsvollen Um- gang mit Leichen und der Asche Verstorbener. Dies gilt auch in den Fällen so genann- ter Sozialbestattungen, in denen bestattungspflichtige Angehörige nicht in der Lage sind, die Kosten für ein würdiges Begräbnis aufzubringen oder keine Angehörigen vor- handen sind und der Verstorbene mittellos war.



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



Der diesjährige hessische Bestattertag im April bestätigt genau so wie viele schles- wig-holsteinische Bestattungsinstitute, dass die von einzelnen Kommunen für die Durchführung von Sozialbestattungen gewährten Leistungen die Selbstkosten der Be- stattungsunternehmer für eine einfache Bestattung nicht decken.

In einigen Bundesländern, besonders in größeren Städten, ist inzwischen eine Entsor- gungsmentalität zu beobachten, die nicht länger hinzunehmen ist: • Wenn Menschen, weil sie mittellos gestorben sind, einfach eingeäschert und ohne Trauerfeier anonym bestattet werden, • wenn Verstorbene häufig sogar bis zur Klärung der Kostenfrage für das Be- gräbnis wochenlang – ja manchmal sogar monatelang – auf Eis liegen, • wenn Verstorbene, weil es im Ausland kostengünstiger ist, dorthin überführt und eingeäschert werden oder in anderen Bundesländern aufgrund günstiger Tarife bestattet werden, so kann man von einer würdigen Bestattung nicht mehr spre- chen.

Wir möchten mit unserem Antrag eine Bestandsaufnahme ermöglichen, die uns einen Überblick über die Situation und die Abläufe in Schleswig-Holstein geben soll. Uns muss es darum gehen, den letzten Willen, nämlich eine würdige Bestattung eines Menschen, der zu Lebzeiten vorgesorgt hat, auch zu respektieren und umzusetzen.

Uns muss es darum gehen, Bestattungsunternehmen nicht allein zu lassen, sondern im Gegenteil dafür Sorge zu tragen, dass jemand, der beispielsweise in Bad Bramstedt stirbt, auch dort beerdigt wird und nicht aus Kostengründen von dort aus nach Nieder- sachsen verbracht wird. Wir müssen den ca. 140 Bestattungsunternehmen zur Seite stehen. Schließlich sind sie Dienstleistungsunternehmen, die ein Anrecht auf eine an- gemessene Kostenerstattung für ihre Dienstleistungen haben. -3-



Der Umgang mit Sterbenden, das ist uns im Zusammenhang mit der Diskussion um eine angemessene palliative Versorgung deutlich geworden, ist ein Spiegelbild gesell- schaftlicher Wertvorstellungen. Das gilt auch für den Umgang mit Verstorbenen. Des- halb sollten wir gemeinsam nicht zulassen, was sich zurzeit entwickelt, zunächst in den großen Städten, möglicherweise aber dann auch im ländlichen Raum.

Es muss zukünftig klar geregelt werden, dass Bestattungsvorsorgeverträge vom Sozialamt nicht angetastet werden dürfen. Es sollten die Kommunen verpflichtet werden, die Kosten für ein Begräbnis im Streitfall vorzufinanzieren. Es darf bei der Kostenübernahme keine Verschiebebahnhöfe zu Lasten der Bestattungsunternehmen geben. Wir brauchen dringend Standards für Sozialbestattungen.

All das gebietet unser Respekt gegenüber den Menschen, den Verstorbenen und ge- genüber ihren Angehörigen. Das Recht auf ein würdiges Begräbnis gilt für alle Men- schen.

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