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21.11.07 , 17:19 Uhr
FDP

Günther Hildebrand zu Sozialbestattungen

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 340/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 21. November 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Soziales/SGB XII/Sozialleistungen/Sozialbestattungen
Günther Hildebrand zu Sozialbestattungen In seinem Redebeitrag zu TOP 26, 31 (Menschenwürde über den Tod hinaus und Sozialbestattungen gem. SGB XII) sagte der Abgeordnete der FDP- Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Günther Hildebrand:
„Die jetzt vorgelegten Berichtsanträge berühren einen Bereich, mit dem sich die wenigsten von uns im Alltag beschäftigen – es sei denn wir werden durch den Verlust eines nahe stehenden Menschen dazu gezwungen. Gehörte der Tod eines Menschen, die Bestattungsrituale und die Form, wie wir uns Verstorbener erinnern, seit Jahrtausenden als ein selbstverständliches Ereignis zum Leben der Menschen dazu, geht der Trend immer mehr dahin, den Gedanken an den Tod zu verdrängen. So konnten wir über das Leben von Jahrtausenden allein durch die Öffnung alter Grabstätten viel erfahren. – Ich lasse an dieser Stelle offen, was die Menschen denken werden, wenn sie in ein paar Jahrhunderten unsere Grabstellen öffnen werden. Denn der Tod wird in einer Gesellschaft, in der Jugend, Gesundheit, „Anti- Aging“ und langes Leben zu den wichtigsten Statussymbolen gehören, eher als ein lästiges Ereignis angesehen. Damit einhergehend wird der Gedanke, in unserem Kulturkreis, wie und wo ein Toter zu bestatten ist, immer mehr zur Nebensache. Da degenerieren einerseits Beerdigungen in manchen Fällen gar zur „Entsorgung“ der Toten, wenn die Asche des Verstorbenen aus Kostengründen in andere Bundesländer oder gar ins Ausland verbracht oder auf parkähnlichen „Streuwiesen“ verteilt werden.
Dieser Trend wird gerade bei Sozialbestattungen besonders deutlich.
Ziel des § 74 des zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) ist es, eine würdige Bestattung auch bei denjenigen sicherzustellen, deren Angehörige für die Kosten nicht aufkommen können.
Welche Kosten als „erforderlich“ in diesen Sinne zu gelten haben, wird jedoch im Gesetz nicht weiter erörtert.


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Und wer versucht, sich mit der Hilfe einschlägiger Kommentare einen ersten Überblick zu verschaffen, stößt auf ein uneinheitliches Erscheinungsbild. Die meisten Ausführungen beschränken sich auf die willkürlich anmutende Nennung einiger weniger Kostenpunkte, ohne diese näher zu begründen.
Durch die allgemeine Finanznot zur Suche nach etwaigen Einsparungsmöglichkeiten gezwungen, entdecken deshalb immer mehr Sozialhilfeträger den Bereich der Bestattungskosten als Möglichkeit der Kostenminderung.
Da gleichzeitig die Zahl derjenigen Menschen rapide zunimmt, die zur Übernahme der Kosten für die Bestattung eines verstorbenen Angehörigen nicht in der Lage sind, erreicht das Problem der sogenannten Sozialbestattung eine bislang nicht gekannte Dimension.
Wenn aber Fälle bekannt werden, dass Urnen über Monate hinweg in Krematorien oder der Gerichtsmedizin unbestattet verwahrt oder die Toten in Kühlhäusern über die in § 16 des Bestattungsgesetzes festgeschriebenen Fristen aufbewahrt werden, bis eine Entscheidung über die Kostenübernahme gefallen ist, dann kann von einer postmortalen Menschenwürde nicht mehr die Rede sein.
Das geht mittlerweile in einigen Kommunen so weit, dass Bestattungsunternehmen die Durchführung von Sozialbestattungen ablehnen, da sie die Erfahrung machen müssen, dass die zuständigen Sozialämter die Kosten später doch nicht erstatten.
Der von Bündnis90/Die Grünen vorgelegte Berichtsantrag nimmt mit seinen konkreten Forderungen in zwei Bereichen das Ergebnis des Berichtes bereits vorweg, ohne die Ergebnisse abzuwarten.
Insofern wäre es sinnvoller einen Schritt vor dem anderen zu machen, bevor entsprechende Initiativen oder Gesetzesänderungen vorgenommen werden sollen.
Ein Beispiel ist die Forderung der Grünen, die für die eigene Bestattungsvorsorge vorgesehenen Vermögens- und Einkommensanteile nicht anzurechnen.
Bereits im Februar hat das OLG Schleswig entschieden, dass der dem Bedürftigen zustehende Betrag aus einer Sterbegeldversicherung als Schonvermögen anzusehen ist, wenn dieses Geld für eine angemessene Bestattung bestimmt ist.
Insoweit ist keine Bundesratsinitiative notwendig, sondern eine einheitliche Rechtsanwendung durch die Sozialhilfeträger.
Aus diesem Grund sollte zunächst einmal ein Bericht über die tatsächliche Durchführung von Sozialbestattungen in Schleswig-Holstein abgewartet werden.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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