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Angelika Birk zu Sozialbestattungen
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 26 und 31 – Menschenwürde über den Tod Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel hinaus / Sozialbestattungen Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Angelika Birk: Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 474.07 / 21.11.2007Wenigstens für die eigene Bestattung sparen dürfen: Wir fordern Anhebung des „Schonvermögens“Menschen, die aufgrund ihrer Bedürftigkeit Grundeinkommen, Hilfe zur Pflege oder Ein- gliederungshilfe erhalten, dürfen nur 2600 Euro auf dem Sparbuch haben. „Dies reicht noch nicht einmal für eine anständige Beerdigung“- mit dieser Sorge haben sich in den letzten Jahren immer wieder Menschen, die auf Altersgrundsicherung angewiesen sind, an die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig Holstein gewandt.Die Angst, im eigenen Todesfall mit Kosten Angehörigen zur Last zufallen und nicht so bestattet zu werden, wie man es sich wünscht, treibt viele alte Menschen um. Betroffen sind die, die eine geringe Rente haben sowie diejenigen, deren Vermögen durch eine kostenintensive Pflege und Betreuung aufgezehrt wird.SPD und CDU Abgeordnete haben wiederholt versichert, dass sie handeln wollen. Bisher liegt nur ein Berichtsantrag der großen Koalition vor. Wenn sogar Beerdigungen aufgrund Finanzauseinandersetzungen zwischen Kommune, Angehörigen und Bestattungsunter- nehmen um Wochen verschoben werden oder Rechnungen offen bleiben, dann ist eine rasche gesetzliche Klarstellungen nötig.Wir fordern, dass das schleswig-holsteinische Bestattungsgesetz konkretisiert wird, damit im Falle der Übernahme der Beerdigungskosten durch die öffentliche Hand der Wille des Verstorbenen zur Art seiner Beerdigung respektiert wird. Auch wenn keine Hinterbliebe- nen sich melden, darf das Grab gegen den Willen des Verstorbenen keinesfalls anonym sein, sondern muss die Identität des Verstorbenen sichtbar wahren.In vielen Fällen könnte allerdings die Kostenübernahme für Beerdigungen und Grab durch die Kommune vermieden werden, wenn im Sozialgesetzbuch XII das „Schonver- mögen“ bei Altersgrundsicherung und Erwerbsunfähigkeit aufgestockt wird. Hierzu bedarf es einer Bundesratinitiative der Landesregierung. ***