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22.11.07 , 10:28 Uhr
FDP

Ekkehard Klug: "Religionsunterricht in Schleswig-Holstein auf dem Rückzug"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 343/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 22. November 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Bildungspolitik / Religionsunterricht
Ekkehard Klug: „Religionsunterricht in Schleswig- Holstein auf dem Rückzug“ In der Landtagsdebatte zur Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage „Religionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holstein““ (TOP 19) erklärte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:
„Etwa zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein gehören einer der beiden großen christlichen Kirchen an, darunter mehr als 61% der evangelischen Konfession.
Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion verdeutlicht allerdings einen - zurückhaltend formuliert – relativ eingeschränkten Informationsstand über die Situation des Religionsunterrichts. Ähnliches gilt freilich auch für andere Unterrichtsfächer. Erst die Erhebungen des Landesrechnungshofes, wie zum Beispiel in den diesjährigen „Bemerkungen“ des LRH zur Unterrichtssituation in Mangelfächern, bringen regelmäßig etwas mehr Licht ins Dunkel. Das Ergebnis sieht dann allerdings durchweg so aus, dass man nachvollziehen kann, weshalb das Bildungsministerium in diesem Punkt lieber nicht so genau hinschauen möchte, um die Lage an den Schulen zu beschreiben. Aber auch die verfügbaren Angaben aus der Antwort der Landesregierung geben manche bemerkenswerten Hinweise.
Insgesamt wird deutlich, dass sich der Religionsunterricht hierzulande auf dem Rückzug befindet.
So ist im Fach Religion bis zum Realschulabschluss nach den neuen Kontingentstundentafeln nur noch ein Minimum von 7 Stunden vorgesehen, während die früheren Stundentafeln der Realschule von 10 Stunden ausgingen. Allerdings ist die Verordnung zur Kontingentstundentafel - wie auch die anderen neuen Schul-Verordnungen dieses Jahres - mit Beteiligung der CDU-Hälfte der Großen Koalition formuliert worden.
In den Abiturprüfungen des Jahres 2007 haben landesweit 76 Schüler das Fach Religion als schriftliches Grundkurs-Prüfungsfach (P 3) gewählt. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Natürlich kann Religion nur unterrichtet werden, wenn die Schulen über genügend Religionslehrer verfügen. Hier besteht bekanntlich heute bereits eine Mangelsituation. Die in Schleswig-Holstein anstehenden Veränderungen im Bereich der Lehrerbildung dürften dieses Problem künftig weiter verschärfen.
Nach den Angaben in der Antwort der Landesregierung haben sich im Studienjahr 2006 an der Uni Flensburg 47 Erstsemester-Studierende für die Fächer evangelische bzw. katholische Religion im Bachelor-Studiengang Vermittlungswissenschaften eingeschrieben (34 + 13). Dies ist eine vergleichsweise niedrige Anfängerzahl - ein Problem, das bei den Bachelorstudiengängen für künftige Lehrer übrigens auch andere sogenannte „kleine Fächer“ betrifft.
An der Uni Kiel waren es für das Lehramt Realschulen immerhin 71 Studierende. Die von der Landesregierung - in der Verantwortung des Wissenschaftsministeriums - beschlossene Wegfall der Realschullehrerausbildung in Kiel wird aller Wahrscheinlichkeit kaum durch einen Zuwachs in gleichem Umfang in Flensburg ausgeglichen werden können.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die absehbare weitere Verknappung des Lehrernachwuchses im Fach Religion durch die amtierende Landesregierung mit verursacht wird.
Im Hinblick darauf, dass der jetzige Wissenschaftsstaatssekretär Jost de Jager in der vergangenen Wahlperiode als CDU-Landtagsabgeordneter so nachdrücklich für das Fach Religion gefochten hat, muss dies gerade für die Union eine bittere Erkenntnis sein.
Religionsunterricht wird, wie es in Artikel 7 des Grundgesetzes heißt, „unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts … in Überstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt“. Das sonst für die öffentliche Schule maßgebende Gebot der weltanschaulichen Neutralität ist in diesem Falle also teilweise außer Kraft gesetzt.
Andererseits kann – wie unsere Verfassung ebenfalls garantiert - kein Lehrer gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen. In Wahrnehmung der in Artikel 4 Grundgesetz verankerten Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit können Eltern außerdem ihre Kinder vom Religionsunterricht abmelden. Mit Erreichen der Religionsmündigkeit, also mit Vollendung des 14. Lebensjahres, können Jugendliche diese Entscheidung selbst treffen.
Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sollen in Schleswig-Holstein ersatzweise Unterricht im Fach Philosophie erhalten. Ihr Anteil an der Gesamtzahl der Schüler liegt landesweit etwa bei 5 Prozent.
Wir Liberale halten beide Fächer, Religion und Philosophie, für unverzichtbare Bestandteile der schulischen Allgemeinbildung. In der Auseinandersetzung mit den Inhalten dieser Fächer erhalten Schüler wesentliche Anregungen zu einer werteorientierten Bildung und Persönlichkeitsentwicklung. Allein dies unterstreicht die Bedeutung dieser Fächer. Es ist bedauerlich, dass die Bildungspolitik diesem Sachverhalt nicht hinreichend Rechnung trägt. Die aufgezeigten Kritikpunkte verdeutlichen ja hinlänglich, wo die Probleme liegen.
Ein besonderes Thema ist der in diesem Schuljahr an einzelnen Schulen eingeführte Islamunterricht. Der Bildungsausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung auf meinen Vorschlag hin darauf verständigt, dass das Ministerium im kommenden Jahr - wenn erste Ergebnisse ausgewertet sind - einen Bericht über die Erfahrungen mit diesem neuen Bildungsangebot vorlegen soll. Mit diesem speziellen Thema wird sich der Bildungsausschuss also in einigen Monaten im Rahmen des Selbstbefassungsrechts beschäftigen.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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