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22.11.07 , 11:50 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 27 - Verbindliche Nährwert-Kennzeichnung von Lebensmitteln

Presseinformation Kiel, den 22.11.2007 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 27 Verbindliche Nährwert-Kennzeichnung von Lebensmitteln Drs. 16/1698

Als Bundesernährungsminister Seehofer auf der Ernährungsmesse Anuga in Köln sein
Eckpunktepapier für eine erweiterte Kennzeichnungsreglung vorstellte, sprach er damit der
Lebensmittelwirtschaft das Wort.
Das Eckpunktepapier sieht vor, Nährwertinformationen auf Lebensmittelverpackungen bzw. –
etiketten zu positionieren. Damit soll sichergestellt werden, dass solche Informationen wahr,
leicht verständlich und miteinander vergleichbar sind. Außerdem sollen möglichst viele verpackte
Lebensmittel künftig diese Informationen tragen. Gleichzeitig soll die Verwendung erweiterter
Nährwertinformationen weiter vereinheitlicht werden, um Produkte leicht vergleichbar zu
machen, den Wiedererkennungswert für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen und so
die Zusatzinformationen nützlicher zu machen. So ist es zumindest aus dem Hause von Minister
Seehofer zu entnehmen.


Natürlich ist zu begrüßen, dass Herr Seehofer als Verbraucherschutz- und Ernährungsminister
erkannt hat, dass Fettleibigkeit mittlerweile ein weit verbreitetes Problem unserer Gesellschaft
ist. Das System soll Bestandteil des nationalen Aktionsplanes zur Vorbeugung von Fehlernährung, 2
Bewegungsmangel und Übergewicht und den damit zusammenhängenden Krankheiten werden.
Aber er wäre deutlich besser beraten gewesen, in dieser Sache auf die Verbraucherverbände zu
hören, anstatt auf die Lebensmittelindustrie. Denn inwieweit ist das System wirklich vergleichbar,
transparent und brauchbar? Hier liegt der Hase im Pfeffer.


Natürlich ist das System an sich vergleichbar. Jedoch basiert es auf Feiwilligkeit und solange dies
so ist, ist es doch nicht vergleichbar. Weiter ist die Vergleichbarkeit nicht gegeben, weil das
System Ausnahmeregelungen für kleine und mittlere Unternehmen vorsieht. Damit ist Tür und
Tor geöffnet, dass Unternehmen sich dem System entziehen können. Dies ist nicht im Sinne des
Verbraucherschutzes.


Wir wissen, dass die Lebensmittelindustrie dem Gesetzgeber bereits zuvor gekommen ist, um eine
Verschärfung der Kennzeichnungsverordnung zu verhindern. Das Problem hierbei ist nur, dass
Tricks angewendet werden, um Verbraucher irre zu führen. Zuckerwerte werden geschönt, es
werden sehr kleine realitätsferne Portionen zu Grunde gelegt oder es werden ungleiche Portionen
und Bezugsgrößen aufgeführt. Hier kann nicht mehr von Transparenz gesprochen werden.
Auch was die Verbraucherfreundlichkeit angeht lässt das System zu Wünschen übrig. Hierauf hat
auch die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein aufmerksam gemacht.


Man stelle sich bildlich vor: Fünf Kreise, in denen die Mengen für das Produkt an Kalorien, Zucker,
Fett, gesättigten Fettsäuren und Kochsalz genannt werden. Darunter eine zweite Zahl, die
prozentual auswirft, wie viel der empfohlenen Tageszufuhr mit der Portion erreicht wird. Ganz
ehrlich, wer soll das vergleichen, geschweige denn verstehen? Diese Art der Kennzeichnung ist am
Verbraucher vorbei. Denn niemand wird sich die Zeit nehmen, bei vergleichbaren Produkten die
Zahlen miteinander zu vergleichen und zu bewerten.


Was wir also brauchen, sind verbindliche Nährwert-Kennzeichnungen, die wirklich im Sinne des
Verbraucherschutzes sind. Aber wir wissen auch, dass dieses System nicht für alle umsetzbar ist. 3
Aus diesem Grund hat Herr Seehofer für keine und mittlere Unternehmen vorgesehen, diese vom
System zu befreien. Diesen Ansatz halten für insofern für falsch, weil auch kleinere und mittlere
Unternehmen große Lebensmittelmengen produzieren können.
Uns geht es darum, Produzenten, die nur kleine Produktionsmengen herstellen – wie
beispielsweise Schlachtereien vor Ort - , von der Verbindlichkeit zu befreien. Damit wird den
entsprechenden Unternehmen Rechnung getragen weil sie wenig produzieren und weil es für sie
unzumutbar wäre, die Kennzeichnung durchzuführen.


Was wir erreichen wollen, ist eine verbraucherfreundliche, transparente und vergleichbare
Regelung. Wir brauchen eine Bewertung der Inhaltstoffe, die für alle gleich und verbindlich ist.
Insofern haben wir die Angaben, wie Minister Seehofer es vorsieht, zu Grunde gelegt, jedoch mit
dem Zusatz der Verbindlichkeit und dass sie in das Ampel-System nach englischem Vorbild
überführt wird. Grüne, gelbe und rote Ampelfarben, die für Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker und
Salz sofort erkennbar machen könnten, wie empfehlenswert das Produkt ist – oder auch nicht.


Wenn Herr Seehofer meint: „Vereinfachung kann auch Verdummung sein“, kann ich nur
feststellen: „Freiwilligkeit kann auch Feigheit sein“. Es geht hierbei nicht darum, Gehilfe der
Lebensmittelindustrie zu sein, sondern im Sinne des Verbraucherschutzes zu handeln.
Deshalb wollen wir eine einfache, aussagefähige, transparente und leicht verständliche Lösung.

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