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Lars Harms zu TOP 27 - Verbindliche Nährwert-Kennzeichnung von Lebensmitteln
Presseinformation Kiel, den 22.11.2007 Es gilt das gesprochene WortLars Harms TOP 27 Verbindliche Nährwert-Kennzeichnung von Lebensmitteln Drs. 16/1698Als Bundesernährungsminister Seehofer auf der Ernährungsmesse Anuga in Köln seinEckpunktepapier für eine erweiterte Kennzeichnungsreglung vorstellte, sprach er damit derLebensmittelwirtschaft das Wort.Das Eckpunktepapier sieht vor, Nährwertinformationen auf Lebensmittelverpackungen bzw. –etiketten zu positionieren. Damit soll sichergestellt werden, dass solche Informationen wahr,leicht verständlich und miteinander vergleichbar sind. Außerdem sollen möglichst viele verpackteLebensmittel künftig diese Informationen tragen. Gleichzeitig soll die Verwendung erweiterterNährwertinformationen weiter vereinheitlicht werden, um Produkte leicht vergleichbar zumachen, den Wiedererkennungswert für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen und sodie Zusatzinformationen nützlicher zu machen. So ist es zumindest aus dem Hause von MinisterSeehofer zu entnehmen.Natürlich ist zu begrüßen, dass Herr Seehofer als Verbraucherschutz- und Ernährungsministererkannt hat, dass Fettleibigkeit mittlerweile ein weit verbreitetes Problem unserer Gesellschaftist. Das System soll Bestandteil des nationalen Aktionsplanes zur Vorbeugung von Fehlernährung, 2Bewegungsmangel und Übergewicht und den damit zusammenhängenden Krankheiten werden.Aber er wäre deutlich besser beraten gewesen, in dieser Sache auf die Verbraucherverbände zuhören, anstatt auf die Lebensmittelindustrie. Denn inwieweit ist das System wirklich vergleichbar,transparent und brauchbar? Hier liegt der Hase im Pfeffer.Natürlich ist das System an sich vergleichbar. Jedoch basiert es auf Feiwilligkeit und solange diesso ist, ist es doch nicht vergleichbar. Weiter ist die Vergleichbarkeit nicht gegeben, weil dasSystem Ausnahmeregelungen für kleine und mittlere Unternehmen vorsieht. Damit ist Tür undTor geöffnet, dass Unternehmen sich dem System entziehen können. Dies ist nicht im Sinne desVerbraucherschutzes.Wir wissen, dass die Lebensmittelindustrie dem Gesetzgeber bereits zuvor gekommen ist, um eineVerschärfung der Kennzeichnungsverordnung zu verhindern. Das Problem hierbei ist nur, dassTricks angewendet werden, um Verbraucher irre zu führen. Zuckerwerte werden geschönt, eswerden sehr kleine realitätsferne Portionen zu Grunde gelegt oder es werden ungleiche Portionenund Bezugsgrößen aufgeführt. Hier kann nicht mehr von Transparenz gesprochen werden.Auch was die Verbraucherfreundlichkeit angeht lässt das System zu Wünschen übrig. Hierauf hatauch die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein aufmerksam gemacht.Man stelle sich bildlich vor: Fünf Kreise, in denen die Mengen für das Produkt an Kalorien, Zucker,Fett, gesättigten Fettsäuren und Kochsalz genannt werden. Darunter eine zweite Zahl, dieprozentual auswirft, wie viel der empfohlenen Tageszufuhr mit der Portion erreicht wird. Ganzehrlich, wer soll das vergleichen, geschweige denn verstehen? Diese Art der Kennzeichnung ist amVerbraucher vorbei. Denn niemand wird sich die Zeit nehmen, bei vergleichbaren Produkten dieZahlen miteinander zu vergleichen und zu bewerten.Was wir also brauchen, sind verbindliche Nährwert-Kennzeichnungen, die wirklich im Sinne desVerbraucherschutzes sind. Aber wir wissen auch, dass dieses System nicht für alle umsetzbar ist. 3Aus diesem Grund hat Herr Seehofer für keine und mittlere Unternehmen vorgesehen, diese vomSystem zu befreien. Diesen Ansatz halten für insofern für falsch, weil auch kleinere und mittlereUnternehmen große Lebensmittelmengen produzieren können.Uns geht es darum, Produzenten, die nur kleine Produktionsmengen herstellen – wiebeispielsweise Schlachtereien vor Ort - , von der Verbindlichkeit zu befreien. Damit wird denentsprechenden Unternehmen Rechnung getragen weil sie wenig produzieren und weil es für sieunzumutbar wäre, die Kennzeichnung durchzuführen.Was wir erreichen wollen, ist eine verbraucherfreundliche, transparente und vergleichbareRegelung. Wir brauchen eine Bewertung der Inhaltstoffe, die für alle gleich und verbindlich ist.Insofern haben wir die Angaben, wie Minister Seehofer es vorsieht, zu Grunde gelegt, jedoch mitdem Zusatz der Verbindlichkeit und dass sie in das Ampel-System nach englischem Vorbildüberführt wird. Grüne, gelbe und rote Ampelfarben, die für Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker undSalz sofort erkennbar machen könnten, wie empfehlenswert das Produkt ist – oder auch nicht.Wenn Herr Seehofer meint: „Vereinfachung kann auch Verdummung sein“, kann ich nurfeststellen: „Freiwilligkeit kann auch Feigheit sein“. Es geht hierbei nicht darum, Gehilfe derLebensmittelindustrie zu sein, sondern im Sinne des Verbraucherschutzes zu handeln.Deshalb wollen wir eine einfache, aussagefähige, transparente und leicht verständliche Lösung.