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Wolfgang Baasch zu TOP 28: Nachweisliche Kosten der Kommunen bei Berechnung zu Grunde legen
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 22.11.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 28: Keine Kürzung der Unterkunftskosten für Hartz IV (Drucksache 16/1699 + 16/1720)Wolfgang Baasch:Nachweisliche Kosten der Kommunen bei Berechnung zu Grunde legenMenschen ohne Arbeit wohnen – meistens. Das ist wichtig, es ist richtig und es ist ei- ner der zentralen Schlüssel für Teilhabe. Menschen ohne Arbeit brauchen Wohnraum, der üblichen Standards entspricht, der beheizt ist und der ihnen eine Basis für ihr sozi- ales Leben und für einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt bietet. Das ist in Deutsch- land eine Selbstverständlichkeit und darauf sollten wir stolz sein.Und dabei, darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen, geht es keineswegs um Luxus- wohnungen. Die Kommunen machen klare Vorgaben zur maximalen Wohnungsgröße und zur Höhe der Heizkosten. Und sie bezahlen einen Großteil davon. Bei der heuti- gen Debatte geht es nicht darum, ob Menschen, die keine Arbeit haben, menschen- würdiger Wohnraum zusteht. Das ist glücklicherweise unstrittig. Es geht heute darum, wer welchen Anteil an den Kosten für diesen Wohnraum übernimmt.Mit den Reformen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt hat sich der Bund verpflichtet, einen Anteil an den Unterkunftskosten zu tragen. Und das Land Schles- wig-Holstein hat sich verpflichtet, diesen Anteil den Kommunen komplett zur Verfü- gung zu stellen. Gerade erste letztes Jahr wurde ein neuer Anpassungsmechanis- mus für den Bundesanteil ausgehandelt. Wir gingen davon aus, dass damit Pla- nungssicherheit für die Kommunen hergestellt werden kann.Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-Nun stellt sich heraus, dass der Mechanismus die reale Kostenentwicklung nicht wi- derspiegelt. Grundlage für die Berechnung ist nämlich die Bedarfsgemeinschaft. Und die Zahl der Bedarfsgemeinschaften hat sich glücklicherweise reduziert. Die Kosten sind nicht in gleichem Maße gesunken. Das liegt erstens daran, dass nun mehr Men- schen pro Bedarfsgemeinschaft gemeldet sind, was größere Wohnungen erfordert. Und es liegt zweitens daran, dass die Energiekosten enorm gestiegen sind. Für beides können weder die Kommunen noch die arbeitslosen Menschen etwas.In Schleswig-Holstein sind die Kosten übrigens insgesamt nicht gestiegen. Außer in Lübeck und in Lauenburg sind sie sogar gesunken, und selbst in diesen beiden Kom- munen liegt die Steigerung weit unter dem Bundesdurchschnitt.Der richtige Weg ist, die nachweislichen Kosten der Kommunen zu Grunde zu le- gen, wenn es um die Berechnung des Bundesanteils geht. Und es wäre richtig, zügig zu einer Lösung zu kommen, damit der Bundesanteil auch über den 31. Dezember 2007 hinaus unverändert gezahlt werden kann.Sehr sorgfältig sollten wir prüfen, ob Schleswig-Holstein von sich aus eine Änderung forcieren sollte. Denn wir können kein Interesse an einer Änderung bei der länder- bezogenen Aufteilung haben. Und nach den Vorstellungen, die der Bund mit seinem Gesetzentwurf vorsieht, sinkt der Anteil für Schleswig-Holstein erheblich: von jetzt ca. 149 Mio. Euro auf dann 137 Mio. Euro. Wenn es gar zu einem neuen Verteilschlüssel kommt, wie ihn beispielsweise das Land Nordrhein-Westfalen im Bundesrat gefordert hat, sinkt der Anteil für Schleswig-Holstein sogar auf 133 Mio. Euro.Wir sollten also sehr vorsichtig mit unseren Forderungen umgehen. Unsere Landesre- gierung soll weiterhin darauf hinwirken, dass keine Umschichtungen zu Lasten der schleswig-holsteinischen Kreise und kreisfreien Städte vorgenommen werden. -3-Und – von allen finanziellen Auswirkungen und Kostendiskussionen abgesehen – soll- ten wir im Auge behalten, worum es geht: Um die Verantwortung dafür, dass Men- schen ohne Arbeit angemessenen Wohnraum finanziert bekommen. Dieser Verant- wortung müssen wir gerecht werden - Bund, Land und Kommunen gemeinsam. Be- stimmte übertriebene Horrorszenarien einzelner Verbände über die Kostenentwicklun- gen haben in dieser Diskussion keinen Platz. Wir sollten zügig gemeinsam nach einer vernünftigen Regelung suchen.