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Jutta Schümann zu TOP 30: Den gesetzlichen Anspruch auf Weiterbildung wahrnehmen!
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 22.11.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 30: Weiterbildungskonzept (Drucksache 16/1710)Jutta Schümann:Den gesetzlichen Anspruch auf Weiterbildung wahrnehmen!Ich will mich hier nicht mit langen Bekenntnissen zur Bedeutung der Fort- und Weiter- bildung und ihrem eigenen Stellenwert im Bildungssystem aufhalten, sondern ich wer- de mich wegen der Kürze der Zeit nur auf wenige Punkte des vorgelegten Weiterbil- dungskonzepts beschränken.Wir stehen hier vor einer paradoxen Situation: Einerseits bekräftigen wir immer wieder, dass Qualifikation eine notwendige, wenn auch keineswegs ausreichende Strategie zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit ist. Es vergeht fast keine Sitzung des Landta- ges, in der wir uns nicht mit der Situation der jungen Menschen beschäftigen, die mit einem so genannten geringwertigen Schulabschluss abgehen oder auch diesen nicht erworben haben. Auf der anderen Seite bildet die Massenarbeitslosigkeit zugleich eine Hürde für die Beschäftigten, ihre gesetzlichen Ansprüche zum Erwerb zusätzlicher Kompetenzen auch tatsächlich wahrzunehmen.Das Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz von 1990 war von der damaligen SPD-Landesregierung nicht deswegen auf den Weg gebracht worden, um die Arbeit- geber zu ärgern oder um die Lohnnebenkosten zusätzlich in die Höhe zu treiben. Un- sere Auffassung, an deren Richtigkeit sich nach meiner festen Überzeugung bis heute nichts geändert hat, war vielmehr, dass die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im beiderseitigen Interesse liegt. Wir haben damals einen bundesweitHerausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-großzügig bemessenen Freistellungsanspruch von bis zu fünf Werktagen pro Jahr ge- schaffen.Wie schon bei früheren Berichten der Landesregierung zeigt sich auch jetzt, dass die Nachfrage nach Weiterbildungsangeboten hoch ist und weiter steigt, dass aber weni- ger als 10 % derjenigen, die an Veranstaltungen teilnehmen, die nach dem BFQG an- erkannt waren, ihren Anspruch auf Bildungsfreistellung wahrnehmen. Auf alle Be- schäftigten hochgerechnet sind dies nur 0,67 % d.h. weniger als 1%. Das bedeutet für uns nicht, dass das BFQG ein Auslaufmodell ist, das im Rahmen der Entbürokratisie- rung einfach weggejätet werden sollte. Eine Reduzierung der Freistellungsdauer ist vertretbar, eine Abschaffung nicht. Vielmehr sollten die Betriebe selbst dafür werben, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diesen Anspruch auch nutzen.Weiterbildung, die im Landeskonzept zu Recht als eigenständige Säule im Bildungs- wesen beschrieben wird, hat nicht nur eine ökonomische Funktion. Lebenslanges Lernen geschieht in sehr verschiedenen Formen und Medien und dient auch der per- sönlichen Entwicklung und damit der Rolle des Einzelnen in der Gesellschaft. Daher sind uns die Themenfelder der Jugendbildung sowie der Angebote für Frauen und für Familien besonders wichtig.Wir haben vorhin gerade über das Dänisch Lernen debattiert. Wir sollten uns deshalb daran erinnern, dass Weiterbildung mehr als nur rein berufsbezogene Weiterbildung im Sinne der Fortbildung ist, sondern auch den Erwerb zusätzlicher Qualifikationen beinhaltet, die über das engere Berufsbild hinausgehen. Der Erwerb und Ausbau fremdsprachlicher Kompetenz gehört hier an die erste Stelle.Warum denken wir nicht über eine Kampagne der einschlägigen Weiterbildungsträger, des Landtages und der Landesregierung nach, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeit- -3-nehmer ihren Weiterbildungsanspruch zu Dänischkursen auf verschiedenen Schwie- rigkeitslevels nutzen?Der Bericht der Landesregierung zeigt die Vielfalt der Angebote und Strukturen im Land; wir sollten darüber im Bildungs- und im Wirtschaftsausschuss weiter diskutieren.