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07.12.07 , 11:52 Uhr
Landtag

Innen- und Rechtsausschuss: Vier wichtige Gesetzentwürfe dem Landtag zur Zustimmung empfohlen

132/2007 Kiel, 7. Dezember 2007


Innen- und Rechtsausschuss: Vier wichtige Gesetzentwürfe dem Landtag zur Zustimmung empfohlen

Kiel (SHL) - In seiner jüngsten Sitzung hat der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig- Holsteinischen Landtages dem Landtag vier wichtige Gesetzentwürfe zur Zustimmung emp- fohlen:



Einstimmig sprachen sich die Abgeordneten für die Verabschiedung des neuen Landesver- fassungsgerichtsgesetzes in einer durch die Koalitionsfraktionen geänderten Fassung aus. Folgende Änderungen werden vom Ausschuss empfohlen: Nunmehr sollen auch alle zum Deutschen Bundestag wählbaren Personen zum Landesverfassungsrichter gewählt werden können. Außerdem wurde die Höchstaltersgrenze, die im Gesetzentwurf mit 62 Jahren vor- gesehen war, aufgehoben. Das Mindestalter der Wählbarkeit hat der Ausschuss von 35 auf 40 Jahre erhöht.
Der Ausschussvorsitzende, Werner Kalinka (CDU): „Der Ausschuss geht davon aus, dass der Landtag in der nächsten Woche seiner Beschlussempfehlung folgen wird, und wir damit eine gute Arbeitsgrundlage für das neue Gericht schaffen.“
Den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Jugendstrafvollzugsgesetz, Drucksache 16/1454, empfahl der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Landtag unverändert zur An- nahme. Dem Beschluss waren umfangreiche Beratungen des Ausschusses, unter anderem im Rahmen einer mündlichen Anhörung von Berufsverbänden und Wissenschaftlern, vo- rausgegangen.
Einig waren sich die Ausschussmitglieder bei der Bewertung des Gesetzentwurfs der Lan- desregierung zur Änderung des Brandschutzgesetzes und des Landeskatastrophen- schutzgesetzes, Drucksache 16/1404. Sie empfahlen dem Landtag einstimmig die Annah- me des geänderten Gesetzentwurfs. Grundlage für die Änderungsvorschläge, die von CDU
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und SPD in die Ausschussberatung eingebracht worden waren, waren die Anregungen des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein im Rahmen des Anhörungsverfahrens. Dar- aufhin hat der Ausschuss die Verschwiegenheitspflicht und Pressefreiheit im Feuerwehrbe- reich im Gesetz konkretisiert. Die Amtszeit für Ehrenbeamte in der Feuerwehr endet weiter- hin spätestens mit Ablauf des 65. Lebensjahres. In dem Gesetzentwurf der Landesregierung war die generelle Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre für alle aktiv Dienstleistenden und Ehrenbeamten im Feuerwehrbereich vorgesehen.
Auch den Gesetzentwurf zur Aufhebung des Sammlungsgesetzes, des Lebenspartner- schaftsausführungsgesetzes und der Landesverordnung über die zuständige Behörde zur Entgegennahme namensrechtlicher Erklärungen nach dem Lebenspartnerschafts- gesetz, Drucksache 16/1617, empfahl der Ausschuss dem Landtag einstimmig zur Annah- me. Die Fraktionen waren sich darüber einig, dass mit der Aufhebung der Gesetze, insbe- sondere des Sammlungsgesetzes, ein Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung und Entbüro- kratisierung sowie der Rechtsbereinigung geleistet wird.

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