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Ekkehard Klug: "Regionalschulen werden in Teilen des Landes zu einer seltenen Randerscheinung"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 367/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 12. Dezember 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Bildungspolitik/Gemeinschafts- und RegionalschulenEkkehard Klug: „Regionalschulen werden in Teilen des Landes zu einer seltenen Randerscheinung“ In der Landtagsdebatte zu TOP 24 (Aktueller Stand der Genehmigungsverfahren für Gemeinschafts- und Regionalschulen) erklärte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:„In ihrer Pressemitteilung vom 5. Dezember 2007 hat Ministerin Erdsiek-Rave erklärt: „Ziel bleibe es, in den jeweiligen Kreisen ein wohnortnahes und alle Schularten umfassendes Angebot zu schaffen“.Dieses Ziel wird jedoch, wie man unschwer aus der veröffentlichen Liste der Genehmigungsanträge ablesen kann, mit ziemlicher Sicherheit verfehlt: Von den 39 Anträgen auf Einrichtung von Regionalschulen entfallen nur drei auf das Hamburger Umland – zwei auf die Stadt Pinneberg, einer auf Bad Oldesloe. Folglich entwickelt sich die Regionalschule zumindest in Teilen des Landes zu einer seltenen Randerscheinung. In den Landtagsdebatten über die Schulgesetznovelle habe ich diese Entwicklung übrigens vor knapp einem Jahr bereits vorausgesagt.Wenn vielerorts vor allem Gemeinschaftsschulen an die Stelle der bisherigen Realschulen und Hauptschulen treten, so ergeben sich daraus mehrere Konsequenzen. Zum einen wird die Schulgesetzbestimmung, der zufolge Gemeinschaftsschulen nicht zur „örtlich zuständigen Schule“ erklärt werden können, auf mittlere Sicht nicht zu halten sein. Gleiches gilt für die Klausel in der Landesverordnung für Gemeinschaftsschulen, die besagt, dass diese Schulen sich ihre Schüler auswählen, d.h. fallweise auch Schüler abweisen können. Wenn in ein bis zwei Jahren in einigen Regionen faktisch neben den Gymnasien nur Gemeinschaftsschulen existieren, dann wird man das Schulgesetz und die Gemeinschaftsschul-Verordnung in den genannten Punkten ändern müssen.Außerdem ist bereits jetzt erkennbar, dass es ganz unterschiedliche Arten von Gemeinschaftsschulen geben wird: Abgesehen von dem Ausnahmefall Fehmarn werden an den meisten Schulen kaum Schüler mit Gymnasial- empfehlung angemeldet. In einem Fall haben zwei Drittel der Schüler eine Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Hauptschulempfehlung. Die Voraussetzungen für einen binnendifferenzierten Unterricht, der ja an der Gemeinschaftsschule allen drei Anspruchsniveaus gerecht werden soll, klaffen folglich in der Praxis weit auseinander. Faktisch werden viele dieser Schulen eher zu kombinierten Haupt- und Realschulen.In einigen Fällen wird die Größe der neuen Schulen voraussichtlich zu erheblichen Problemen führen und bereits mittelfristig die Frage nach der Existenzfähigkeit der neu eingerichteten Schulen aufwerfen. Das gilt für Gemeinschafts- und Regionalschulen gleichermaßen. Falls die neuen Schulen relativ nahe an den verordneten Mindestgrößen liegen, werden sie durch die demografische Entwicklung in erhebliche Schwierigkeiten geraten.Ich möchte dies an einem Modellbeispiel verdeutlichen: Wird eine neue Schule dreizügig mit einer Klassenstärke von jeweils 25 Schülern eingerichtet - also mit 75 Schülern pro Jahrgang – , so würde ein 20%-iger Rückgang der Schülerzahlen die Jahrgangsstärke auf 60 absenken. In diesem Fall gäbe es zwei Alternativen: entweder die Dreizügigkeit aufrechtzuerhalten oder zur Zweizügigkeit zu wechseln. Bildet man drei Klassen zu je 20 Schülern, so bewirkt die schülerzahlbezogene Personalzuweisung zwangsläufig eine massive Kürzung des Unterrichtsangebots. Wechselt man zur Zweizügigkeit, so ergibt sich ein Anstieg der Klassenfrequenz auf 30 Schüler pro Klasse. Zumal für Schulen, die mit einer heterogenen Schülerschaft mehr individuelle und differenzierte Förderung benötigen, ist dies die Wahl zwischen Pest und Cholera. Daraus folgt: Sind die neu eingerichteten Schulen bereits in der „Startphase“ zu klein, geraten sie bereits in wenigen Jahren in den Würgegriff der demografischen Entwicklung. Zwei der sieben neu gegründeten Gemeinschaftsschulen liegen von der Größe her - mit Jahrgangsstärken von 70 bzw. 71 Schülern - exakt in dieser Problemzone. Und die Landesregierung sagt ja für das kommende Jahrzehnt einen Rückgang der Schülerzahlen von durchschnittlich 20 Prozent voraus. Gleichzeitig plant die Regierung die Streichung von 2.900 Lehrerstellen im Zuge dieser Entwicklung. Wenn man bedenkt, dass die Schulen Personalzuweisungen nach vorhandenem Personalbestand und auf der Basis ihrer jeweiligen Schülerzahl, dass zu klein dimensionierte Schulen in absehbarer Zeit vor kaum lösbaren Problemen stehen und kaum noch existenzfähig sein werden.Insoweit habe ich auch Verständnis für die Kritik des Kollegen Holger Astrup, der laut „Schleswiger Nachrichten“ vom 29. November die Schulträger zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Schulentwicklungsplanung aufgerufen hat. Könnte sich jede Schule nach dem Motto „Wünsch dir was“ eine eigene Lösung aussuchen, so wäre das für die Unterrichtsbedingungen künftiger Schüler oft fatal. In der „Eckernförder Zeitung“ vom 30. November liest man etwa von einer Schule, die jetzt 152 Schüler hat und dennoch meint, die nötige Mindestzahl von 240 für eine Regionalschule erreichen zu können.Was sagt eigentlich das Bildungsministerium zu diesem Thema? In der „Lauenburgischen Landeszeitung“ vom 3. Dezember ist die Rede von „neuen Vorgaben bei den Schülerzahlen“: danach habe das Ministerium in Schwarzenbek für eine Gemeinschaftsschule eine Mindestgröße von „dauerhaft 400 Schülern“ gefordert. Ich frage daher auch: Beabsichtigt die Landesregierung eine entsprechende Änderung der Mindestgrößenverordnung?“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/