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12.12.07 , 11:11 Uhr
SPD

Dr. Henning Höppner zu TOP 14: Wirtschaftliche Existenz der privaten Schulen sichern

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 00.00.0000 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 14: Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (Drucksache 16/1762)


Dr. Henning Höppner:

Wirtschaftliche Existenz der privaten Schulen sichern

Die FDP erfreut uns ein weiteres Mal mit einem Änderungsantrag zum Schulgesetz und macht sich wieder mal zum Fürsprecher des privaten Gemeinschaftsschulwesens. Der Antrag liest sich ganz harmlos; in die zahlreichen Übergangsvorschriften soll der Satz eingefügt werden, dass die Schülerkostensätze des Jahres 2007, die Grundla- ge für die Zuschussberechnung für die Privatschulen sind, für das gesamte Jahr 2008 fortgeschrieben werden.

Das wäre ein typischer Antrag für das Haushaltsstrukturgesetz gewesen, das dieses Jahr wegen Doppelhaushalt entfällt. Der vom Landtag beschlossene Doppelhaushalt für die Jahre 2007 und 2008 geht davon aus, dass die Zuschüsse für die deutschen Privatschulen nach derselben Systematik berechnet und angewiesen werden wie schon vor der Schulgesetznovelle. Grundlage ist der Schülerkostensatz für das Jahr 2001, der entsprechend der Entwicklung der Lehrerbeamtenbesoldung von Jahr zu Jahr angepasst wird. Um Ihnen das einmal an einem Beispiel deutlich zu machen: Der Schülerkostensatz 2005 betrug für Waldorfschülerinnen und -schüler der Klassen- stufen 5-13 genau 4.200,22 €. Die Zahl stammt aus der Landtagsdrucksache 16/215. Der Schülerkostensatz 2008 wird voraussichtlich 4.281,56 € betragen. In diesen Schü- lerkostensatz sind nach der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Kollegin Heinold die Streichungen der Sonderzuwendungen für die beamteten



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



Lehrkräfte bereits berücksichtigt. Nach den Haushaltsplanungen im Jahre 2006 für den Doppelhaushalt 2007/08 war prognostiziert, dass die Waldorfschulen von 2007 auf 2008 voraussichtlich knapp 133.000 € verlieren würden.

Das sind Prognosezahlen, die nicht spitz gerechnet werden können, weil entscheidend die im Schulgesetz verankerte Systematik mit zwei variablen Faktoren zu berücksich- tigen ist: nämlich die Schülerzahl und die Änderung der Besoldung der Lehrer an öf- fentlichen Schulen. Dabei machen sich die Einschnitte bei den Sonderzahlungen na- türlich negativ bemerkbar.

Es ist in diesem Jahr ja nicht das erste Mal, dass wir uns mit den Problemen ausei- nandersetzen, die für die Privatschulen durch die Festschreibung der Schülerkosten- sätze auf 2001 entstanden sind, die sich durch die Veränderungen der Besoldung nicht zugunsten, sondern nunmehr zuungunsten der freien Schulen verändern.

Die SPD-Landtagsfraktion hat sich bereits zur Jahresmitte dafür ausgesprochen, zum Doppelhaushalt 2009/10 eine Lösung zu finden, die den berechtigten Interessen der Schulen in freier Trägerschaft auf Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und denen des Landes zur Einsparung von Zuwendungen gleichermaßen Rechnung trägt.

Die SPD-Landtagsfraktion ist bereit, über ein Modell zu reden, wonach analog zu den dänischen Schulen die Zuschüsse auf der Basis der Schülerkostensätze des jewei- ligen Vorjahres erfolgen sollen. Damit wären die deutschen Privatschulen zwar eben- falls von den Besoldungsabsenkungen bei den Lehrern an öffentlichen Schulen betrof- fen, sie würden aber zugleich von zusätzlichen Planstellen für Lehrkräfte, steigenden Sachkosten und geringeren Schülerzahlen profitieren. Das ist die Diskussionsgrundla- ge in meiner Fraktion, mit der wir in die Haushaltsberatung für den nächsten Doppel- haushalt hineingehen wollen. -3-



Es muss jetzt darum gehen, so früh wie möglich Anhaltspunkte dafür zu gewinnen, wie sich der Gesamtzuschuss für die Waldorfschulen tatsächlich entwickelt. Dann muss entschieden werden, ob es einer Soforthilfe des Landes bedarf, um keine Existenz be- drohenden Situationen eintreten zu lassen.

Ebenso muss der Antrag der FDP sowohl im Bildungs- wie auch im Finanzausschuss auf seine Folgen für den Landeshaushalt bewertet werden.

Wir bekennen uns zu der Pflicht, die wirtschaftliche Existenz einer privaten Alter- native zum öffentlichen Schulwesen zu sichern. Ich weise aber ausdrücklich darauf hin, dass dies nicht für jeden einzelnen Standort gilt. Wenn einzelne freie Schulen in ihrer Schülerstruktur einen zu großen Anteil von Schülerinnen und Schülern haben, die ihren Hauptwohnsitz weder in Schleswig-Holstein noch in einem Bundesland ha- ben, mit dem es ein Schullastenausgleichsabkommen gibt, steht das Land nicht in der Verpflichtung, für diese Schüler freiwillige Leistungen zu erbringen.

Ich beantrage die Überweisung des Schulgesetzantrags der FDP in den Bildungs- und in den Finanzausschuss.

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