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12.12.07 , 11:35 Uhr
SPD

Olaf Schulze zu TOP 2 + 41: Der Schutz der Gewässer ist wichtig und richtig

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 12.12.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 2 + 41: Änderung des Landeswassergesetzes + Bericht zum Stand der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (Drucksachen 16/1455, 16/1738 und 16/1729)

Olaf Schulze:

Der Schutz der Gewässer ist wichtig und richtig

Als vor fast genau sieben Jahren, am 22.12.2000, die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der Europäischen Gemeinschaft in Kraft trat, wurde ein Instrument geschaffen, mit dem wir eine integrierte Gewässerschutzpolitik in ganz Europa über alle Ländergren- zen hinweg durchsetzen wollen und können. Das Ziel der Richtlinie ist der Schutz und die Verbesserung des Zustandes der Binnen-, Übergangs- und Küstengewässer sowie unseres Grundwassers. Der straffe Zeitplan sieht vor, dass bis 2015 die Ge- wässer in einem guten oder sehr guten biologischen und chemischen Zustand sein müssen, was uns noch enorme Anstrengungen kosten wird.

Einen guten Teil der Arbeit haben wir schon geschafft und dafür bedanke ich mich bei allen Beteiligten. Nun sind wir in der Phase, unter Beteiligung der Öffentlichkeit Bewirt- schaftungspläne zu erstellen. Aber es ist auch eine Chance, denn bei diesem Prozess können wir viele Menschen für unser Ziel, eine Verbesserung der Gewässer und des Grundwassers und damit unserer Lebensgrundlage, gewinnen, indem wir sie aktiv an den Entscheidungen mitwirken lassen.

Wo liegen nun die Probleme bei der Umsetzung der WRRL? Ich will im folgenden auf drei eingehen:



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



Eines der wesentlichen Probleme sind die diffusen Nährstoffeinträge durch die Landwirtschaft. Während wir die punktuellen Stoffeinträge durch Kläranlagen auf ein Minimum reduzieren konnten, stecken hier noch viele Gefahren, denen wir z.B. durch ein Eingreifen in die bisherige Düngepraxis der Landwirte und das Renaturieren von Retentionsräumen (Nährstoffsenken) begegnen können.

Das zweite Problem, das ich ansprechen will, ist mit dem ersten eng verknüpft. Ca. 65 % der Wasserkörper sind erheblich verändert. Grund ist die Entwässerungspolitik für die Landwirtschaft. Im Bericht wird darauf verwiesen, dass der Rückbau nur mit Nutzungseinschränkungen verbunden sei und dass das unverhältnismäßig teuer wäre. ich frage mich, wie man wissenschaftliche Erkenntnisse so ignorieren kann. Spätes- tens seit dem Bericht von Sir Nicolas Stern müsste eigentlich jedem bekannt sein, dass man wesentlich weniger finanzielle Mittel zur Verhinderung einer Umwelt- Katastrophe braucht, als später nötig sein werden, wenn die Katastrophe da ist, nur weil man nichts unternommen hat.

Ein weiteres Problem sind sicher die Gewässer, wie z.B. die Schlei, die mittelfristig keinen guten ökologischen Zustand erreichen können, weil sie so stark eutrophiert sind, dass sie noch in den nächsten Jahrzehnten stark belastet sein werden. Trotzdem müssen in den Einzugsbereichen dieser Gewässer alle möglichen Maßnahmen ergrif- fen werden, um langfristig einen guten Zustand zu erreichen. Wir sind es zukünftigen Generationen schuldig. Lassen Sie uns daher an der weiteren Umsetzung der WRRL konsequent arbeiten und im Ausschuss beraten.

Lassen Sie mich nun zum zweiten Teil kommen. Mit dem Gesetzesentwurf zum Lan- deswassergesetz wird ein weiterer Punkt aus dem Koalitionsvertrag abgearbeitet. Ne- ben dem sperrigen Titel des Gesetzentwurfs ist auch die Vielzahl der Artikel eine juris- tische Herausforderung. Die Schwierigkeit des Lesens und Verstehens fordert viel- leicht Missverständnisse heraus. So wurde in Nordfriesland befürchtet, dass der Küs- -3-



tenschutz vernachlässigt wird. Ich denke, dass diese Befürchtung auf einem Missver- ständnis beruht und hoffe, dass den Nordfriesen diese Befürchtung genommen wer- den konnte. Inhaltliche Abstriche am Küstenschutz wird es mit uns nicht geben!

Was ändert nun der vorliegende Gesetzentwurf? Neu und gut ist zunächst, dass wir in Schleswig-Holstein die Rahmenregelungen des Bundes zum vorbeugenden Hochwasserschutz umsetzen und hoffentlich aus den Hochwasserereignissen der letzten Jahre an der Elbe – vor allem der Jahrhundertflut an der Elbe 2002 - unsere Lehren ziehen werden. Die Schwerpunkte „Information und Warnung der betroffenen Bevölkerung vor Hochwassergefährdung“ und die neue Kategorie der „überschwem- mungsgefährdeten Gebiete“ zusammen mit der 1:1 Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben gehen in die richtige Richtung: Hochwasserschutz hört nicht an den Lan- desgrenzen auf und muss gemeinsam angegangen werden.

Im Kabinettsentwurf wollte das Ministerium mit dem neuen Landeswassergesetz den Grünlandumbruch in Überflutungsgebieten erleichtern, die SPD konnte dies zum Glück verhindern, sonst wäre es zu zusätzlicher Eutrophierung der Gewässer ge- kommen.

Die SPD unterstützt die Neuorganisation der Behörden im Geschäftsbereich des Um- weltministeriums. Neben der Auflösung der Staatlichen Umweltämter und des Natio- nalparkamtes sollen zum 1.1.08 in einem neuen Landesbetrieb „Küstenschutz, Natio- nalpark und Meeresschutz“ die verbleibenden Aufgaben konzentriert werden, soweit sie nicht kommunalisiert sind. Diesen Ansatz der Verwaltungsstruktur begrüße ich und hoffe, dass die neuen Aufgaben auf kommunaler Ebene reibungslos und mit Synergie- effekten wahrgenommen werden. -4-



„Land unter“, wie es die Nordfriesen befürchteten wird es in Schleswig-Holstein des- wegen nicht geben.

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