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Detlef Matthiessen zum Landeswassergesetz
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 2 und 41 – Änderung des Landeswassergeset- Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel zes Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt der umweltpolitische Sprecher Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Detlef Matthiessen: Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 506.07 / 12.12.2007Rabenschwarze Zukunft für den Gewässerschutz in Schleswig-HolsteinDie Novelle des Landeswassergesetzes entspricht dem, was man von der schwarz-roten Landesregierung bereits kennt: Natur und Umwelt sind die Verlierer. Oder anders ausge- drückt: Wirtschaftsziele des Gemeinwohls werden mit dieser Änderung des Landeswasser- gesetzes schwerer erreichbar. Die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie der EU rücken in weite Ferne.Mit dem neuen Landeswassergesetzes wird der Gewässerschutz nicht gestärkt, sondern in strategischem Ausmaß geschwächt. Der schleswig-holsteinische Umweltminister ist ein schleswig-holsteinischer Umweltstandardsenkungsminister.Es soll die bisher gesetzlich festgelegte, ökologisch wichtige Regelung zur Anlage von Ufer- randstreifen entfallen. Wie auch schon beim Landesnaturschutzgesetz wird eine bundesweit vorbildliche Regelung der Vorgängerregierung leichtfertig und ohne nachvollziehbare Be- gründung geschliffen.Die Uferrandstreifen-Regelung wurde 2003 als wichtiges Instrument zur Umsetzung der eu- ropäischen Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein eingeführt. In der Praxis bedeutet ihre jetzige Neuregelung, dass nun wieder unmittelbar bis an das Ufer der Fließgewässer gewirtschaftet werden kann. Uferrandstreifen sind aber ein wichtiger Baustein, damit sich na- turnahe, abwechslungsreiche Ufer entwickeln können.Wir wollen auch ökologisch wertvolle Auwäldern eine Chance geben. Das ist jetzt sehr schwierig geworden. Stattdessen soll bis auf dem letzten Quadratmeter an die Gewässer heran gewirtschaftet und geackert werden dürfen. Damit wird auch der flächenhafte Gewäs- serschutz stark verschlechtert. Die Verbesserung der chemischen Beschaffenheit unserer Gewässer, wie von der EU rechtsverbindlich gefordert, wird erheblich behindert.1/2 Ich halte das Gesetz, das will ich hier deutlich sagen, nicht für konform mit den EU- rechtlichen Bestimmungen. Diese Koalition, diese Landesregierung verstößt gegen die Was- serrahmenrichtlinie der Europäischen Union.Man kann es nicht anders sagen: In Schleswig-Holstein, im Land zwischen den Meeren, ist der ökologische Zustand der Gewässer weiterhin schlecht. Aber anstatt die Bemühungen zu verstärken, an Gewässern Lebensräume zu schaffen, Biotopachsen zu entwickeln und Stoff- einträge aus umliegenden Flächen zu reduzieren, verschlechtern Sie mit dem Landeswas- sergesetz die Bedingungen.Mir ist vollkommen unbegreiflich, wie der Umweltabbauminister Boetticher angesichts der dramatischen Klimaveränderungen den Paragraf 58 des Landeswassergesetzes, in dem es um den Schutz von Überschwemmungsgebieten geht, zur Streichung vorschlagen kann.Bis auf wenige Ausnahmen soll der Umbruch von Grünland auch in Überschwemmungsge- bieten erlaubt werden. Dies wird die Problematik bei Hochwasserereignissen dramatisch ver- schärfen, denn Ackerbau in Überschwemmungsgebieten führt zu Bodenabtrag, zur Einbrin- gung erhöhter Schadstoffmengen und beschleunigt die Fließgeschwindigkeit des Wassers.Der Eintrag von Agrargiften in unsere Gewässer wird zunehmen. Der Eintrag von ausgewa- schenen Düngemitteln, von Nitraten in unsere Gewässer wird zunehmen. Diese Entwicklung wird durch das neue Gesetz begünstigt. Es wäre jedoch Aufgabe des Gesetzgebers, unsere Gewässer vor solchen Entwicklungen zu schützen.Das ist nicht eine theoretische Gefahr, sondern konkret im Land zu beobachten. Fahren Sie einmal über Eiderstedt und vergleichen sie dies mit einer Fahrt vor vielleicht fünf Jahren – was dort an Maisäckern hinzugekommen ist, ist in erschreckendem Maße landschaftsverän- dernd. Nebenbei bemerkt: Viele Einheimische erkennen ihre Dorfumfeld nicht wieder. Auch unseren Urlaubern gefällt das nicht – Tourismusförderung sieht anders aus!Mit dem weiteren Umbruch von Grünland leidet der Gewässerschutz. Aufgrund der zuneh- menden Intensivierung der Agrarlandschaft steht immer weniger Fläche einer extensiven und ökologisch ausgerichteten Landwirtschaft zur Verfügung.Die Neuregelungen zerstören weitere Grünlandflächen, die unter anderem für den Wiesen- vogelschutz und für Amphibien sehr viel wertvoller sind als Ackerflächen. Wir brauchen mehr flächenhaften Gewässerschutz, nicht weniger.Die offensichtlichen Bestrebungen des Landes, den Grünlandumbruch zukünftig im Bereich der ersten und zweiten Deichlinie zu ermöglichen, ist aus ökologischer Sicht und vor dem Hintergrund der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie nicht nachvollziehbar.Die Änderung im Landeswassergesetz widerspricht den Zielen der europäischen Wasser- rahmenrichtlinie (WRRL). Hier wird nach den europäischen Vorgaben im Artikel 1 WRRL ein Verschlechterungsverbot definiert, um Gewässer mit ihren Niederungen sowie benachbarte Feuchtgebiete zu schützen und zu verbessern. Diese Vorgabe wird nun wieder aus dem Landeswassergesetz herausgestrichen, nachdem sie erst im Jahr 2003 eingeführt wurde. Dieser Gesetzentwurf ist ein Armutszeugnis für die Umweltpolitik dieser Landesregierung!Der Umweltabbauminister beschert uns zu Weihnachten ein rabenschwarzes Wassergesetz! Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab! ***