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Karl-Martin Hentschel zum Landesverfassungsgericht
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 7, 29, 35 – Landesverfassungsgericht Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt der Vorsitzende der Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Karl-Martin Hentschel: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 507.07 / 12.12.2007Ein eigenes Landesverfassungsgericht – aber wenig KompetenzenIch begrüße die Einrichtung eines eigenen Landesverfassungsgerichtes in Schleswig- Holstein. Wir sind das letzte Bundesland, das ein solches Gericht installiert. Es ist gut, wenn die Entscheidungen über unsere Landesverfassung nun in Schleswig-Holstein vor Ort gefällt werden – die RichterInnen in Karlsruhe waren nie begeistert, dass sie diese Verfahren durchführen mussten.Mit Hinblick auf einen Nordstaat hätte ich mir auch eine gemeinsame Lösung mit Ham- burg vorstellen können. Aber so weit sind wir wohl noch nicht, wie der Rückzieher Ham- burgs bei der Einrichtung gemeinsamer Obergerichte zeigt. Aber was nicht ist, kann ja noch werden.Ich begrüße auch, dass es gelungen ist, mit der Einrichtung eines ehrenamtlichen Ge- richtes eine kostengünstige Lösung zu finden – auch wenn ich als Gerichtsort lieber das repräsentative Oberlandesgericht gesehen hätte. Es gibt allerdings noch ein Problem, dass erst in der letzten Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses aufgekommen ist.Anders als in fast allen anderen Bundesländern gibt es in der schleswig-holsteinischen Verfassung weder einen Grundrechtskatalog noch einen Bezug auf die Grundrechte der Bundesverfassung. Das hat die Konsequenz, dass gegen Verstöße von Landesgeset- zen oder -verordnungen gegen Grundrechte vor dem neuen schleswig-holsteinischen Landesverfassungsgericht gar nicht geklagt werden kann.1/2 So würde zum Beispiel eine Klage gegen das Polizeirecht in Schleswig-Holstein wegen Verstoß gegen Grundrechte auch in Zukunft nicht möglich sein. Solche Klagen müssten sich erneut an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden. Das ist bedauerlich und sollte korrigiert werden. Wir werden eine entsprechende Änderung der Verfassung in den Landtag einbringen.Trotz alledem – die Einrichtung eines eigenen Landesverfassungsgerichtes wird auch von der grünen Fraktion begrüßt. Deshalb wird meine Fraktion die von uns vorgetrage- ne Kritik an einzelnen Punkten zurückstellen. Gerade in einer so wichtigen Sache wie einem Verfassungsgericht sollte der Landtag gemeinsam handeln. Meine Fraktion wird deshalb dem vorliegenden Gesetz zustimmen. ***