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Anna Schlosser-Keichel zu TOP 20: Wir brauchen auch künftig Vergünstigungen
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 12.12.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 20: Ermäßigten Mehrwertsteuersatz erhalten und weiterentwickeln (Drucksache 16/1742)Anna Schlosser-Keichel:Wir brauchen auch künftig VergünstigungenSeit 1983 beträgt der ermäßigte Steuersatz – ursprünglich zur „steuerlichen Schonung des soziokulturellen Existenzminimums“ für Güter des Grundbe- darfs eingeführt – unverändert 7 %. Allerdings hat sich die Liste der begüns- tigten Güter und Leistungen im Laufe der Jahre zu einem mit Logik nicht mehr nachvollziehbaren Konglomerat entwickelt. Zitate aus dem Umsatzsteu- ergesetz, wonach Hundefutter, Blumenzwiebeln und die Fahrt mit dem Skilift steuerbegünstigt sind, die Babywindel aber ein voll zu versteuerndes Luxus- gut, machen sich immer gut in den Glossen der Tageszeitungen.Es muss da eine Bereinigung geben, darin stimme ich dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu. Wir haben das aber schon wiederholt festgestellt. Ich verweise auf die Drucksache 16/395 vom November 2005, mit der dieser Landtag die Überprüfung der Ermäßigungstatbestände im Umsatzsteuerge- setz und ihrer Wirksamkeit fordert. Ich bin mit den GRÜNEN auch einer Mei- nung, grundsätzlich den ermäßigten Mehrwertsteuersatz beizubehalten. Ich widerspreche da Herrn Finanzminister Wiegard, der ja über eine andere Lösung nachdenkt.Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-Ganz abgesehen davon, dass auf Bundesebene derzeit kein Raum ist für die- se Überlegungen – im Berliner Koalitionsvertrag ist ganz klar vereinbart, dass für diese Legislaturperiode der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % unver- ändert bleibt: Ich bin überzeugt davon, dass wir auch künftig eine Vergüns- tigung z.B. für Grundlebensmittel brauchen.Dabei geht es mir in erster Linie nicht mal um die Ärmsten der Armen. Für So- zialhilfeempfänger, für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II könnte man in der Tat den Wegfall der Steuervergünstigung durch die Erhöhung der Regelsätze zielgerichtet ausgleichen. Ich denke an Rentner, die (dazu gibt es Erhebungen) 80 % ihrer Einkünfte für Güter ausgeben, die der 7 %igen Mehr- wertsteuer unterliegen.Ich denke an die Menschen mit sehr geringen Einkommen, die heute gera- de so eben von ihrer Arbeit leben können. Die könnten den Wegfall der Steu- ervergünstigung nicht ausgleichen, es sei denn, wir erweitern für sie den Kreis derer, die ergänzende Hilfen erhalten. Das kann doch keiner ernsthaft anstre- ben. Wir wollen doch immer mehr Menschen so stellen, (Stichwort Mindest- lohn) dass sie eben nicht auf ergänzende Hilfen des Staates angewiesen sind.Sehr kritisch sehe ich das Vorhaben, die Warenliste, für die der ermäßigte Steuersatz künftig gelten soll, zu ergänzen. Ich will nicht bestreiten, dass sich seit dem Jahr 1968 (da wurde die Liste erstmals aufgestellt) der Begriff der „Güter des Grundbedarfs“ verändert hat und das eine oder andere Lebensmit- tel oder meinetwegen die immer wieder zitierte Babywindel neu aufgenommen werden könnte. Im Prinzip bin ich aber der Meinung, dass wir keinerlei neue Ausnahmetatbestände schaffen sollten. -3-Wir haben uns in diesem Haus ja intensiv mit möglichen strukturellen Ände- rungen befasst, z.B. ob eine Ermäßigung für Medikamente sinnvoll wäre. Wir sind damals zu der Auffassung gekommen, dass es mehr als zweifelhaft ist, ob die Entlastung dort ankommt, wo wir sie haben wollen – bei den Beitragszah- lern.Auf Bundesebene wurde in diesem Frühjahr diskutiert, ob für so genannte „ar- beitsintensive Dienstleistungen“, also für bestimmte Handwerkerleistungen künftig der ermäßigte Steuersatz gelten soll. Auch dort hat man mit Blick auf EU-weite Experimente erkannt, dass die Weitergabe der steuerlichen Er- mäßigung an die Verbraucher von staatlicher Seite nicht sichergestellt werden kann. Und man ist zu der Erkenntnis gekommen, dass die Ziele, die man im Auge hatte – Schaffung von Arbeitsplätzen, die Bekämpfung der Schwarzar- beit – nicht durch eine Ermäßigung der Mehrwertsteuer, sondern besser mit anderen Instrumentarien zu fördern ist.Deshalb kann ich auch dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen, bei der Überarbeitung der Warenliste soziale, kulturelle und ökologische Aspekte zu Grunde zu legen. In diesem Raster kann man mit etwas Phantasie ja nun wirk- lich alles unterbringen. Wir sollten aber im Gegenteil endlich dazu kommen, nicht alle wünschenswerten politischen Ziele und Vorhaben über das Steuer- recht auf den Weg zu bringen zu wollen. Der viel zitierten und von allen ge- wünschten Steuervereinfachung dient so ein Vorgehen auf jeden Fall nicht!