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Anke Spoorendonk zu TOP 4 & 33 - Staatsvertrag zum Glücksspielwesen
Presseinformation Kiel, den 13.12.2007 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 4 & 33 Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glückspielwesen Drs. 16/1743Das Lottofieber der letzten Wochen mit dem Super-Jackpot hat noch mal verdeutlich, um welcheEinnahmen es in diesem Bereich geht. Denn die Lust, den Jackpot zu knacken, hat vermutlicheinen zweistelligen Millionenbetrag zusätzlich in den schleswig-holsteinischen Landeshaushaltgespült. Vertragsgemäß fallen bisher 41,6% der Lotto-Einnahmen an das Land, und davon muss eszweckgebunden 25% für Kunst, Soziales und Sport verwenden. Der Rest wird an die Lottospielerausgeschüttet.Mit dem heute zu beschließenden Staatsvertrag zum Glückspielwesen, der dann am 1. Januar2008 in Kraft tritt, würde diese Verteilung der Lottoeinnahmen in etwa weiter bestehen. So wirdin Zukunft die Sportforderung per Gesetz mit mindestens 6,3 Mio. Euro unterstützt werden undzumindest bis 2011 sind auch die Mittel der Zweckabgabe für andere soziale Zwecke gesichert. Dasist für den SSW ein entscheidender Punkt, wenn es darum geht diesen Staatsvertrag mit zutragen. Die Privatisierungsbefürworter – insbesondere aus der CDU – konnten bisher nicht 2ausreichend deutlich machen, wie diese Mittel für den Sport und für soziale Zwecke gesichertwerden sollten, wenn wir heute den Staatsvertrag ablehnen.Natürlich weiß auch der SSW, dass der Inhalt dieses Staatsvertrages und damit die Weiterführungdes staatlichen Wettspielmonopols juristisch umstritten sind. Das wurde auch in der Anhörung imFinanzausschuss deutlich, zumal auch der Wissenschaftliche Dienst des Landtages in einemGutachten insbesondere die Übereinstimmung des Staatsvertrages mit dem EU-Recht in Zweifelgestellt hatte. Die Landesregierung hat dem entgegen in der mündlichen Anhörung noch maldarauf hingewiesen, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Zulassung einesstaatlichen Monopols ausdrücklich in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtssprechung desEuropäischen Gerichtshofes entwickelt worden sind.Dennoch ergab die Diskussion in der Anhörung, dass insbesondere das Internetverbot vonGlückspielen aus EU-rechtlicher Sicht problematisch sein kann und dass die EU-Kommissionbereits angekündigt hat, dies zu überprüfen. Diese Problematik konnte also im Ausschuss nichtabschließend geklärt werden, und daher haben einige Abgeordnete der CDU sowie die Grünenund die FDP angekündigt, dass sie diesem Staatsvertrag nicht zustimmen können. Das respektiertder SSW. Dennoch sind wir zu einem anderen Entschluss gekommen.Wir sind der Auffassung, dass Schleswig-Holstein in dieser Frage keinen Alleingang machen sollte.Und wir haben ja im Ausschuss gehört, dass alle Bundesländer noch in dieser oder in der nächstenWoche dem Staatsvertrag zustimmen werden. Wenn Schleswig-Holstein als einziges Bundeslanddiesem Staatsvertrag nicht zustimmen würde, dann hätten wir ab dem 1. Januar ein großesProblem, zum Beispiel würden die Gelder der Zweckabgabe für soziale Zwecke in Gefahr sein.Auch wenn wir also große Hochachtung vor dem Sachverstand des Wissenschaftlichen Diensteshaben, so müssen wir doch in dieser Frage den Staatskanzleien der 16 Bundesländer vertrauen 3und darauf bauen, dass dieser Staatsvertrag juristisch auch vor dem EU-Recht bestand habenwird.Mit anderen Worten: Nach dem üblichen Hick-Hack hat sich die Große Koalition aus unserer Sichtjetzt doch noch zu einer richtigen Entscheidung beim Glückspiel-Staatsvertrag durchgerungen. Obdiese Lösung von Dauer ist oder doch noch von der EU zu Fall gebracht wird, wird sich zwar erstnoch zeigen. Aber bis dahin kann sich das Land nicht leisten, an Private zu verschenken, was derAllgemeinheit in Schleswig-Holstein zugute kommen kann. Der SSW wird demGlückspielstaatsvertrag also zustimmen.