Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

13.12.07 , 10:16 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 4 & 33 - Staatsvertrag zum Glücksspielwesen

Presseinformation Kiel, den 13.12.2007 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 4 & 33 Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glückspielwesen Drs. 16/1743

Das Lottofieber der letzten Wochen mit dem Super-Jackpot hat noch mal verdeutlich, um welche
Einnahmen es in diesem Bereich geht. Denn die Lust, den Jackpot zu knacken, hat vermutlich
einen zweistelligen Millionenbetrag zusätzlich in den schleswig-holsteinischen Landeshaushalt
gespült. Vertragsgemäß fallen bisher 41,6% der Lotto-Einnahmen an das Land, und davon muss es
zweckgebunden 25% für Kunst, Soziales und Sport verwenden. Der Rest wird an die Lottospieler
ausgeschüttet.


Mit dem heute zu beschließenden Staatsvertrag zum Glückspielwesen, der dann am 1. Januar
2008 in Kraft tritt, würde diese Verteilung der Lottoeinnahmen in etwa weiter bestehen. So wird
in Zukunft die Sportforderung per Gesetz mit mindestens 6,3 Mio. Euro unterstützt werden und
zumindest bis 2011 sind auch die Mittel der Zweckabgabe für andere soziale Zwecke gesichert. Das
ist für den SSW ein entscheidender Punkt, wenn es darum geht diesen Staatsvertrag mit zu
tragen. Die Privatisierungsbefürworter – insbesondere aus der CDU – konnten bisher nicht 2
ausreichend deutlich machen, wie diese Mittel für den Sport und für soziale Zwecke gesichert
werden sollten, wenn wir heute den Staatsvertrag ablehnen.


Natürlich weiß auch der SSW, dass der Inhalt dieses Staatsvertrages und damit die Weiterführung
des staatlichen Wettspielmonopols juristisch umstritten sind. Das wurde auch in der Anhörung im
Finanzausschuss deutlich, zumal auch der Wissenschaftliche Dienst des Landtages in einem
Gutachten insbesondere die Übereinstimmung des Staatsvertrages mit dem EU-Recht in Zweifel
gestellt hatte. Die Landesregierung hat dem entgegen in der mündlichen Anhörung noch mal
darauf hingewiesen, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Zulassung eines
staatlichen Monopols ausdrücklich in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtssprechung des
Europäischen Gerichtshofes entwickelt worden sind.


Dennoch ergab die Diskussion in der Anhörung, dass insbesondere das Internetverbot von
Glückspielen aus EU-rechtlicher Sicht problematisch sein kann und dass die EU-Kommission
bereits angekündigt hat, dies zu überprüfen. Diese Problematik konnte also im Ausschuss nicht
abschließend geklärt werden, und daher haben einige Abgeordnete der CDU sowie die Grünen
und die FDP angekündigt, dass sie diesem Staatsvertrag nicht zustimmen können. Das respektiert
der SSW. Dennoch sind wir zu einem anderen Entschluss gekommen.


Wir sind der Auffassung, dass Schleswig-Holstein in dieser Frage keinen Alleingang machen sollte.
Und wir haben ja im Ausschuss gehört, dass alle Bundesländer noch in dieser oder in der nächsten
Woche dem Staatsvertrag zustimmen werden. Wenn Schleswig-Holstein als einziges Bundesland
diesem Staatsvertrag nicht zustimmen würde, dann hätten wir ab dem 1. Januar ein großes
Problem, zum Beispiel würden die Gelder der Zweckabgabe für soziale Zwecke in Gefahr sein.


Auch wenn wir also große Hochachtung vor dem Sachverstand des Wissenschaftlichen Dienstes
haben, so müssen wir doch in dieser Frage den Staatskanzleien der 16 Bundesländer vertrauen 3
und darauf bauen, dass dieser Staatsvertrag juristisch auch vor dem EU-Recht bestand haben
wird.


Mit anderen Worten: Nach dem üblichen Hick-Hack hat sich die Große Koalition aus unserer Sicht
jetzt doch noch zu einer richtigen Entscheidung beim Glückspiel-Staatsvertrag durchgerungen. Ob
diese Lösung von Dauer ist oder doch noch von der EU zu Fall gebracht wird, wird sich zwar erst
noch zeigen. Aber bis dahin kann sich das Land nicht leisten, an Private zu verschenken, was der
Allgemeinheit in Schleswig-Holstein zugute kommen kann. Der SSW wird dem
Glückspielstaatsvertrag also zustimmen.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen