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13.12.07 , 10:37 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zum Glücksspielstaatsvertrag

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 4 und 33 – Staatsvertrag Glücksspielwesen Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die finanzpolitische Sprecherin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Monika Heinold: Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 513.07 / 13.12.2007


Staatsvertrag mit rechtlichen Risiken
Seit Monaten beraten alle Bundesländer über den Staatsvertrag zum Glücksspielwesen und über die entsprechenden Ausführungsgesetze. Und im Laufe der Beratung konnten wir eine leichte Ahnung davon bekommen, wie echte Lobbyarbeit im Bundestag wohl aussehen mag!
Leicht getan hat sich kein Bundesland mit dem von allen Ministerpräsidenten unterzeichne- ten Staatsvertrag – und auch in Schleswig-Holstein hatten wir lange Zeit eine etwas un- durchsichtige Gemengelage.
Im Dezember 2006 noch hatte sich Peter Harry Carstensen als einziger Ministerpräsident gegen die Unterzeichnung des neuen Staatsvertrages gewandt, dann gab er Mitte dieses Jahres klein bei und unterschrieb den Staatsvertrag. Seine eigene CDU-Fraktion hatte er a- ber bis zuletzt nicht hinter sich.
So reisten Abgeordnete der CDU Fraktion sogar nach Berlin um andere Länder um für ihre Idee eines liberalisierten Sportwettenmarktes zu mobilisieren und sprachen anschließend sogar von landes- und parteiübergreifender Unterstützung.
Was ist daraus geworden, meine Herren von der CDU? Die Unterstützung ist ausgeblieben, alle Bundesländer werden wohl noch in diesem Jahr dem Staatsvertrag zustimmen.
Das Unbehagen der CDU-Fraktion wurde erneut im letzten Finanzausschuss deutlich – dort stimmten Abgeordnete der CDU gegen ihre eigene Überzeugung – und sie werden dieses auch heute tun.
Und warum? Ganz einfach, wenn Schleswig-Holstein aus dem Staatsvertrag aussteigt, droht der Ausschluss aus dem Lottoblock.

1/2 Die SPD hat es sich da einfacher gemacht: Von Anfang an war sie ein glühender Verfechter des Staatsvertrages, zollte dem Ministerpräsidenten Respekt und sagte ihm bedingungslose Unterstützung zu. Rechtliche Bedenken? Drohende Klageverfahren en masse? Egal - Hauptsache Staatsmonopol und keine Liberalisierung, Augen zu und durch.
Die Liberalen hingegen waren von Anfang an Feuer und Flamme für eine Liberalisierung des Glückspielmarktes – hier wurden alle Bedenken vom Tisch gefegt und dem freien Markt wur- de ein Blankoscheck ausgestellt.
Also parteipolitisch alles klar geregelt? Pustekuchen. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise hat die schwarz-gelbe Landesregierung dem Staatsvertrag zugestimmt, die FDP stramm mit auf Staatsmonopol-Kurs, und die rot-grüne Opposition im Düsseldorfer Landtag hat den Staatsvertrag abgelehnt.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion hat bereits im September 2006 einen Landtagsantrag gestellt, der aus zwei Teilen besteht: Erhalt des staatlichen Glückspielmonopols und Liberalisierung des Vertriebs.
Damit wären auch die erheblichen Bedenken des Kartellamtes ausgeräumt, die den im Staatsvertrag stark eingeschränkten Vertrieb als nicht rechtskonform einstuft. Gewerbliche Spielevermittler werden insbesondere durch das Glückspielverbot im Internet in ihrer Be- rufsausübung stark beschränkt.
Weitere Bedenken haben wir, weil der Staatsvertrag Glücksspielformen mit sehr hohem Suchtpotenzial - wie Automaten und Pferdewetten - nicht berücksichtigt. Es gibt weitere rechtliche Fragen, die es zweifelhaft machen, ob der Glücksspielstaatsvertrag verfassungs- und europarechtlichen Prüfungen standhält.
Erste Schätzungen zeigen auch die drohenden finanziellen Verluste auf: Allein für 2008 prognostiziert die Landesregierung ein Minus in Höhe von 17,9 Mio. Euro aus Konzessions- abgaben und Lotteriesteuern. Gerade für die Erfüllung sozialer, sportlicher, kultureller und sonstiger gemeinnütziger Aufgaben wäre es bitter, wenn der Staatsvertrag zur Folge hätte, dass die Einnahmen nicht gesichert sind, sondern weiter einbrechen.
Meine Damen und Herren, mir ist völlig unverständlich, dass 16 Ministerpräsidenten allen Landtagen einen Staatsver- trag zur Verabschiedung vorlegen, der derartige rechtliche Risiken in sich birgt. Der wissen- schaftliche Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtages bringt es auf den Punkt: „gegen zentrale Teile des Glücksspielstaatsvertrages bestehen rechtliche Bedenken, aus denen sich ein beträchtliches Risiko für den gesamten Bestand des Glücksspielstaatsvertrages ergeben kann.“
Meine Fraktion sieht sich deshalb nicht in der Lage, diesem Staatsvertrag zu zustimmen. Dennoch werden wir nicht mit nein stimmen sondern uns bei der Abstimmung enthalten. Zum einen, weil wir für den Erhalt des Staatsmonopols sind, zum anderen aber auch, weil ein Al- leingang Schleswig-Holsteins keine gute Lösung wäre.
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