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13.12.07 , 12:44 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: "Sparkassen gehören ihren Trägern."

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 378/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 13. Dezember 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Sparkassengesetz
Wolfgang Kubicki: „Sparkassen gehören ihren Trägern.“ In seinem Beitrag zu TOP 13 (Sparkassengesetz) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Wir möchten mit Ihnen gemeinsam das Sparkassengesetz präzisieren, indem wir die einfache Frage beantworten: Wem gehören öffentlich-rechtliche Sparkassen? Bisher scheint die Antwort strittig zu sein. Einige meinen, öffentlich-rechtliche Sparkassen gehörten ihren Trägern, andere, sie gehörten ihren Kunden, und noch andere meinen, öffentlich-rechtliche Sparkassen gehörten sich selbst.
In unserem Sparkassengesetz steht ganz am Anfang: „Sparkassen, deren Träger eine Gemeinde, ein Amt, ein Kreis oder ein Zweckverband ist, sind rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts.“1 Wir möchten dem zur Klarstellung einen zweiten Satz hinzufügen: „Gemeinden, Ämter, Kreise oder Zweckverbände sind als Träger einer Sparkasse deren Eigentümer.“2
Wer sich weigert, das Eigentum öffentlicher Träger an ihren öffentlich- rechtlichen Sparkassen anzuerkennen, muss eine andere Antwort auf die Frage geben, wem die Sparkassen gehören. Und sie oder er muss erklären, welche Rechte und Pflichten diese angeblichen Eigentümer haben—und warum sie nicht im Sparkassengesetz stehen.
Sparkassen gehören ihren Trägern. Deshalb sind sie rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts—Bestände von Menschen und Sachen, die in der Hand eines Trägers öffentlicher Verwaltung einem besonderen öffentlichen Zweck dauernd zu dienen bestimmt sind. Solche Anstalten werden von ihren Trägern per Gesetz oder Satzung errichtet, verändert oder geschlossen—ein eindeutiges Merkmal dafür, dass die Träger deren Eigentümer sind.
1 §1 Abs. 1 des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein in der Fassung vom 9. Februar 2005, GVOBl. 2005, S. 111ff. 2 Schleswig-Holsteinischer Landtag, 16. Wahlperiode, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, Landtags-Drucksache 16/1732 v. 27.11.2007. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ So war zum Beispiel unsere Landesbank eine Anstalt des öffentlichen Rechts—und niemand wird wohl behaupten, das Land wäre nicht anteiliger Eigentümer der Landesbank gewesen, als diese mit der Hamburgischen Landesbank zur HSH Nordbank AG verschmolzen wurde. Auch die Bundesbank ist eine Anstalt öffentlichen Rechts—niemand wird wohl behaupten, die Bundesrepublik sei nicht ihre Eigentümerin. Warum sollten die Sparkassen über der Bundesbank stehen?
Im Sparkassengesetz finden sich weitere Belege dafür, dass öffentliche Träger die Eigentümer ihrer öffentlich-rechtlichen Sparkassen sind: Zum Beispiel wählt die Vertretung des Trägers den Verwaltungsrat der von ihr getragenen Sparkasse, bestellt und entlässt den Vorstand, entlastet den Verwaltungsrat, genehmigt die Verwendung der Überschüsse ihrer Sparkassen und löst bei Bedarf die Sparkasse auf.
Der Internationale Währungsfonds schreibt in seinem neuesten Deutschlandbericht unter anderem, dass der zunehmende weltweite Bankenwettbewerb die traditionelle Geschäftsgrundlage von Banken abtrüge, die nur begrenzte Regionen bedienen—ausdrücklich sind Sparkassen und Genossenschaftsbanken genannt.3
Derweil beanspruchen die Sparkassen nur das Beste: Einerseits wollen verteidigen sie ihre öffentlich-rechtliche Stellung und damit die implizite Garantie, dass letztendlich die öffentlichen Hände schützend über ihnen schweben. Andererseits aber, wenn ihre öffentlich-rechtliche Stellung die Sparkassen im Wettbewerb mit Privaten behindert, dann möchten sie wie private Geschäftsbanken behandelt werden—zuletzt nachzulesen in einem Gutachten des Sparkassen- und Giroverbandes zum Skandal der zweifelhaften Forderungsverkäufe der Sparkasse Südholstein an die deutsche Tochtergesellschaft einer ausländischen Kapitalgesellschaft.
Da platze selbst der Kollegin Heinold der Kragen, ich zitiere: „Wenn sich Sparkassen aber wie Privatbanken verhalten, gibt es keinen Grund mehr, ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag zu verteidigen. Wer sich wie eine Privatbank verhält, kann auch schnell zu einer gemacht werden.“4 Ende des Zitats.
So weit möchten wir heute nicht gehen. Aber wir meinen, es ist an der Zeit, dass die Verantwortlichen bei den Sparkassen erkennen, wem die Organisationen gehören, für sie arbeiten.
Bedenken Sie bei alledem: Wir wollen nur die einfache—ja geradezu ‚dumme’—Frage beantworten: Wem gehören die Sparkassen? In Asien sagt man, ein weiser Mensch könne aus einer dummen Frage mehr lernen, als ein dummer Mensch aus einer weisen Antwort.
Seien Sie weise. Erkennen Sie, dass die Sparkassen ihren Trägern gehören. Und lassen Sie uns das gemeinsam ausdrücklich ins Sparkassengesetz schreiben, damit andere auch weise werden können.“



3 Vgl. International Monetary Fund, Germany: Article IV Consultation, Concluding Statement of the IMF Mission, Berlin, 10.12.2007, http://www.imf.org/external/np/ms/2007/121007.htm, lfd. Nr. 14. 4 Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Wer sich wie eine Privatbank erhält, kann auch schnell zu einer gemacht werden!, Pressedienst Nr. 167/07 v. 11.04.2007. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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