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Thomas Rother zu TOP 13: Sparkassen müssen am Gemeinwohl orientiert bleiben
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 13.12.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 13: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes (Drucksache 16/1732)Thomas Rother:Sparkassen müssen am Gemeinwohl orientiert bleibenBeim ersten Lesen des FDP-Gesetzesantrags ging es manchem vielleicht so wie mir. Ich fragte mich: Was soll das? Denn auch der FDP-Fraktion müsste die Koalitionsver- einbarung von CDU und SPD bekannt sein, in der es heißt, dass die Sparkassen öf- fentlich-rechtlich organisiert bleiben, lediglich die Möglichkeit der Beteiligung von Kunden oder anderen Sparkassen soll ermöglicht werden. Dies wurde auch vom Mi- nisterpräsidenten bei verschiedenen Gelegenheiten bestätigt und Sozialdemokraten tun das sowieso.Und was soll der Gesetzentwurf denn anderes zur Folge haben, als dass Private hier einen Fuß in die Sparkassentür bekommen? Gegenwärtig besteht die Situation, dass die Träger einer Sparkasse nicht mit einer Einlage beteiligt sind und damit keine Gesellschafterstellung innehaben. Aber es blieben – auch wenn wir dem FDP- Ansinnen folgen würden - alle Rechte und Pflichten, wie sie das Sparkassengesetz beschreibt, für Träger oder dann Eigentümer bestehen.Auch bei Volleigentum an der Sparkasse geht kein freies Verfügungsrecht an den Ei- gentümer über – auch wenn sich manche kommunalen Träger dies wohl so wünschen würden. Der Wechsel zu einem privaten Eigentümer oder der Verkauf von Antei- len an einen Privaten wäre nur bei einer anderen Rechtsform möglich, bei öffent-Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-lich-rechtlicher Rechtsform sieht unser Sparkassengesetz dies nicht vor. Da wäre dann weit mehr zu ändern als die FDP jetzt vorschlägt! Und bei einem Verkauf an Private wäre es somit ja auch keine „Sparkasse“ mehr.Manche Bundesländer wollen nun die Veräußerungsmöglichkeiten von Sparkassen er- leichtern – allerdings immer nur an öffentlich-rechtliche Träger, wie sie behaupten – aber wer mag das glauben? Das ginge in Schleswig-Holstein übrigens eingeschränkt auch jetzt schon. Und unabhängig von Verkaufsabsichten wäre das Ziel der Aufga- benwahrnehmung bei einem öffentlichen Kapital-Eigentümer – nicht nur Träger - dann auch eher dessen Renditeerwartungen untergeordnet. Und natürlich würde das Inte- resse an einer Ausschüttung der Gewinne nur an den Kapitaleigentümer beste- hen. Im Weiteren wäre es dann nur ein kleiner Schritt, Eigenkapital, das sich nicht an- gemessen verzinst, teilweise oder ganz – auch an Private - zu veräußern.Daher geht es in manchen Bundesländern bei der Neuregelung des Sparkassenrechts auch um die Verteilung der Überschüsse – da ist natürlich der Anteil für gemeinnüt- zige Zwecke in Gefahr! Doch das alles, meine Damen und Herren, wollen wir nicht!Die Sparkassen haben die Veränderungen in der Haftungsfrage gut überstanden. Sie sind in Bezug auf ihre gemeinwohlorientierte Aufgabenstellung auch etwas ande- res als Landesbanken und haben die regionale Verwurzelung und die lokale Bindung zum Kunden zu wahren.Wir stehen zur dritten Säule unseres Kreditinstitutsystems - ihrem Auftrag, alle Bevöl- kerungskreise und insbesondere die mittelständische Wirtschaft mit geld- und kredit- wirtschaftlichen Leitungen auch in der Fläche sicherzustellen. Also: Bangemachen gilt nicht - trotz aller Liberalisierungsbestrebungen! -3-Dennoch ist mir natürlich bewusst, dass die Sparkassen immer wieder selbst an ihrem Selbstverständnis kratzen, kratzen müssen. Im Zeitalter des globalisierten Internet- banking für fast jedermann ist die Jedermannsbank eben genauso gefordert wie ande- re und muss genauso schauen, dass sie attraktive Finanzdienstleistungen anbietet und damit wettbewerbsfähig für alle möglichen Kunden bleibt. Das hat manchmal Fol- gen, die ich auch nicht richtig finde, wie den Verkauf von Forderungen. Immerhin wer- den keine „guten“ Forderungen verkauft, wie es andere machen, sondern nur proble- matische Kredite.Es kommt letztlich darauf an, nicht das Sparkassengesetz zu verpfuschen, sondern darauf, den öffentlichen Auftrag der Sparkassen mit den Anforderungen des Wettbe- werbs intelligent zu verbinden.