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Wolfgang Kubicki: "Wir erwarten im Bundesrat eine klares Nein der Landesregierung zu den Plänen der EU zur Fluggastdatenspeicherung"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 380/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 13. Dezember 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Innere Sicherheit/ FluggastdatenWolfgang Kubicki: „Wir erwarten im Bundesrat eine klares Nein der Landesregierung zu den Plänen der EU zur Fluggastdatenspeicherung“ In seinem Redebeitrag zu TOP 26 (Fluggastdatenspeicherung) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Am 05. Dezember hat der Verkehrsausschuss des Bundesrates den Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Strafverfolgungszwecken verhandelt.Ziel dieses Rahmenbeschlusses ist es Fluggastdaten (so genannter Passenger-Name-Record, kurz PNR) über Fluggäste internationaler Flüge in Staaten der Europäischen Union oder von diesen in Drittstaaten, zu speichern, untereinander auszutauschen, auszuwerten und für Zwecke der Verhütung und Bekämpfung terroristischer Straftaten und von Straftaten der Organisierten Kriminalität zu nutzen.Zu diesem Zweck sollen die Fluggesellschaften verpflichtet werden, direkt oder über einen Datenmittler zu jedem Fluggast insgesamt 18 Datenelemente, bei unbegleiteten Minderjährigen zusätzlich 6 Datenelemente, zu übermitteln.Dazu gehören bei Erwachsenen unter anderem das Reisebüro, das den Flug vermittelt hat und bei unbegleiteten Minderjährigen die Sprachkenntnisse. Alle Daten sollen 5 Jahre aktiv und danach in einer „ruhenden Datenbank“ mindestens weitere 8 Jahre gespeichert werden.In dem Vorschlag des Rates werden die Fluggesellschaften verpflichtet, die Daten zu übermitteln und zu speichern zu der die Vereinigten Staaten von Amerika u.a. auch die europäischen Fluggesellschaften bei einem Anflug verpflichtet haben.Es wird im Regelwerk davon ausgegangen, dass mit der geplanten Datenverarbeitung ein „erhöhter Schutz vor Terroranschlägen undChristian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ schwerenStraftaten im Rahmen der organisierten länderübergreifenden Kriminalität im EU-Raum“ erreicht werde.So viel zum Inhalt des Vorschlages.Diese geplante Fluggastdatenspeicherung reiht sich nahezu nahtlos in die Debatten um Vorratsdatenspeicherungen, Telekommunikationsüberwachungen und Online- Durchsuchungen ein.Ihnen ist gemeinsam, dass auch hier in die Privatsphäre von Menschen eingegriffen wird, ohne, dass diese auch nur den geringsten Anlass für eine Überwachungsmaßnahme gegeben hätten.Es sei denn, die Nutzung eines Verkehrsmittels ist schon Anlass genug, die Daten der Nutzer zu erheben. Das ist absurd. Ich stelle mir so etwas mal im Öffentlichen Personennahverkehr vor.Nein, wir haben hier die gleiche Debatte wie bei der Vorratsdatenspeicherung. Der Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates ist aus unserer Sicht mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass im Vorschlag der Begriff der „Verhütung“ von Straftaten benutzt wird.Das ist mehr als der uns aus dem Polizeirecht bekannte Begriff der Abwehr einer konkreten Gefahr. Die Verhütung von Straftaten setzt bereits vor dem Entstehen einer Gefahr an. Es wird hier eine vorbeugende Bekämpfung von Straftaten eingeführt, die noch nicht einmal eine konkrete Gefahr voraussetzt. Das hat mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nichts mehr zu tun.Unser Landesdatenschützer hat in einer eindringlichen Stellungnahme auf die Gefahren und wirtschaftlichen Risiken hingewiesen, die durch eine Verhinderung von Geschäftsreisen durch die fehlerhafte Interpretation von Daten im Einzelfall, aber auch durch die systematische Auswertung von Geschäftskontakten durch fremde Nachrichtendienste entstehen können.Die Folge der Fluggastdatenübermittlung kann nämlich sein, dass Reisende ohne Anlass für die Verdächtigung einer Straftat gegeben zu haben, durch bestimmte Reisegewohnheiten auffallen oder in einen Rechtfertigungsdruck kommen.Insbesondere Firmen, die ihre Mitarbeiter zu Terminen im Ausland schicken, werden es sich bei möglicherweise genauer überlegen, ob ihre Angestellten künftig das Flugzeug nutzen sollten, damit keine Reiseprofile erstellt werden. Dass die Gefahr des Missbrauchs der Daten besteht, zeigt ein Fall vor wenigen Jahren. Seinerzeit wurde ein Gespräch von Geschäftsreisenden in Flugzeugen aufgezeichnet und an Konkurrenten weitergereicht.Das Gleiche gilt natürlich auch für Abgeordnete. Durch die Fluggastdaten- speicherung werden natürlich auch die Reisegewohnheiten und Profile von Abgeordneten erstellt und ausgewertet werden können. Was ist beispielsweise auch mit Journalisten, die im Ausland recherchieren?Aus dem Vorschlag der Kommission ist hingegen nicht zu erfahren, was die Rechte der Betroffenen sind. Wie kann jemand, die oder der betroffen ist, nachfragen, an wen seine Daten weitergegeben wurden?Zwar gibt es im Vorschlag die Mindestspeicherfrist der Fluggastdaten, es gibt aber keinen normierten Zwang, die Daten danach zu löschen. Wir erwarten als FDP von unserer Landesregierung einen klaren Widerspruch zu diesen Plänen, der im Bundesrat auch zu vernehmen ist.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/