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14.12.07 , 11:49 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: "Die Amtsgerichtsreform war unnötig und ist wirtschaftlich zu riskant."

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 386/2007 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Freitag, 14. Dezember 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL

Es gilt das gesprochene Wort!
Justiz/Reform der Struktur der Amtsgerichte
Wolfgang Kubicki: „Die Amtsgerichtsreform war unnötig und ist wirtschaftlich zu riskant.“ In seinem Beitrag zu TOP 22 (Amtsgerichtsreform) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Mir wurde berichtet, wie die Vertreter der Großen Kollision im Finanzausschuss beim Thema Amtsgerichtsstruktur aufeinanderprallten. Was war passiert? Die Landesregierung hat einen Nachschlag von 1,8 Millionen Euro für Baumaßnahmen am Amtsgericht Lübeck beantragt. Bisher waren 4 Millionen Euro veranschlagt; die Kosten steigen nun fast auf das Anderthalbfache.
Die Diskussion, die sich daraufhin zwischen den Abgeordneten von CDU und SPD entwickelte, wurde offenbar so heftig, dass sich Kollege Astrup genötigt sah, einzugreifen: Er wies darauf hin, dass es nur um einen Antrag auf Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe gehe, und schlug vor, dass anlässlich dessen im Finanzausschuss nicht die gesamte Reform der Struktur der Amtsgerichte in Frage gestellt werden möge. Dem kann man etwas abgewinnen—auch wir meinen, diese Diskussion sollte nicht nur im Finanzausschuss geführt werden: Hier ist dafür der richtige Platz.
Denn die Reform der Amtsgerichte ist beileibe nicht so erfolgreich, wie der Justizstaatssekretär im Finanzausschuss behauptete—offensichtlich gründet er seine Erkenntnis auf die Befragung einer stark verzerrten Stichprobe der Betroffenen. Und angesichts der Prognosefehler des Justizministeriums bei den Kosten am Amtsgericht Lübeck fragen wir uns, ob das tatsächlich nur ein Einzelfall ist—oder die Spitze eines Eisbergs falscher Vorhersagen. Denn die Landesregierung hat die Kosten des Projekts von Anfang an systematisch unterschätzt: • In ihrer ersten Unterrichtung des Landtages im Februar 2006 rechnete die Landesregierung noch mit 3,1 Millionen Euro Baukosten.
• Im Gesetzentwurf aus dem Mai 2006 waren diese Kosten schon auf 5,7 Millionen Euro angestiegen: Innerhalb von vier Monaten steigen sie um

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 84%—also fast auf das Doppelte.
• Und nun braucht die Landesregierung weitere 1,8 Millionen Euro für Baukosten in Lübeck.
Hinzu kommen nach einem Schreiben des Justizministers vom 4. Dezember 160.000 Euro Mehrkosten an anderen Standorten, die mit nicht erwarteten 411.000 Euro Minderausgaben bei Mieten und Bewirtschaftung verrechnet werden müssen: Zusammen mit den Mehrkosten in Lübeck steigen die Kosten um gut 1,5 Millionen Euro auf 7,2 Millionen Euro. Verglichen mit der ursprünglichen Planung von 3,1 Millionen Euro Baukosten bedeutet dies eine Steigerung von 4,4 Millionen Euro oder 132%.
Ein Teil der Mehrkosten gründet auf höheren Preisen für Baustoffe; aber der Justizminister schiebt die ganze Schuld für die fehlerhaften Prognosen der GMSH in die Schuhe.
Das hat ein Geschmäckle, denn es war ja Justizminister Döring selbst, der in einer Pressekonferenz zur Wirtschaftlichkeit der Amtsgerichtsstruktur behauptete, nach jahrelangem Dienst als Finanzstaatssekretär könne er jedes Projekt wirtschaftlich rechnen. Beim Projekt rot-grün ist ihnen das damals übrigens nicht gelungen, Herr Minister: Das beweisen die damals angehäuften Schulden, unter deren Last das Land heute so ächzt.
Insgesamt scheint die Wirtschaftlichkeit der Amtsgerichtsstruktur gefährdet. Denn im Gesetzentwurf der Landesregierung wurde für den Zeithorizont von 20 Jahren bei einem Kalkulationszinssatz von 5% ein Barwert von 2 Millionen errechnet. Dieser Wert ist jetzt auf 300.000 Euro geschrumpft— durchschnittlich jährlich 15.000 Euro.
Bei einem Zinssatz von 3% beträgt der neue Barwert zwar 5,8 Millionen Euro, aber dieses niedrige nominale Zinsniveau halten wir für diesen Zeitraum für unrealistisch. Genauso wie den Zeithorizont von 50 Jahren, denn heutzutage müssen gewerbliche Bürobauten sich innerhalb von 15-20 Jahren amortisieren, sonst sind sie nicht kreditwürdig. Für öffentliche Bürobauten zweieinhalb bis dreimal so lange Zeiträume zu veranschlagen, ist realitätsfern—worin wir übrigens mit dem Finanzministerium übereinstimmen.
Ob die Nachteile des ausgedünnten Netzes der Amtsgerichte, die sich für die betroffenen Menschen wegen der geringeren Bürgernähe ergibt, wirklich von 15.000 Euro jährlich aufgewogen werden können, das bezweifle ich. Wir bleiben bei unserem Urteil: Die Reform der Amtsgerichtsstruktur war unnötig und ihre Wirtschaftlichkeit bleibt fraglich.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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