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Anke Spoorendonk zu TOP 26 - Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Strafverfolgungszwecken
PresseinformationKiel, den 13.12.2007 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 26 Rahmenbeschluss des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Strafverfolgungszwecken Drs. 16/1763Das Europäische Parlament hat im Sommer die Verarbeitung von Fluggastdaten von EU-Bürgerndurch amerikanische Behörden massiv kritisiert. Dieser Kritik ist eigentlich nichts mehrhinzuzufügen: weder die Speicherdauer der Fluggastdaten von 15 Jahren und länger, noch dieTiefe der gesammelten Daten in Form von 19 detaillierten Datensätzen oder die drohendeWeitergabe von Daten an Drittländer ist akzeptabel.Die Rechte von EU-Bürgern, die sie mühsam im Laufe der Jahre innerhalb der EU erkämpft haben,werden im Flugverkehr in die USA mit Füßen getreten. Die alarmierende Rhetorik, die sich durchalle EU-Fraktionen zieht, ist tatsächlich angebracht, weil die Grundlagen unsererInformationsgesellschaft auf dem Spiel stehen.Besonders verheerend ist es, dass jegliche demokratische Kontrolle für das Verfahren fehlt. KeinParlament und keine gewählte Regierung in Europa kontrolliert die Datenübertragung. Nicht nur 2eingefleischte Misanthropen fürchten sich vor den Konsequenzen dieser ungesteuertenDatensammlung, sondern jedermann, der sich einmal mit dem Thema auseinandergesetzt hat.Dennoch möchte ich nur einen Punkt vertiefen: angesichts der tragischen Verwechslung, der derdeutsche Staatsbürger Khaled al-Masri zum Opfer fiel, stelle ich die Frage, wie sich dieÜbertragung der Fluggastdaten gegen Fehler absichert. Ich fürchte: gar nicht. Es ist völligungeklärt, was passiert, wenn sich ein Fehler bei der Datenübertragung einschleicht. So, wie dasSystem angelegt ist, kann jeder Fehler ungeheure Folgen nach sich ziehen. Einmal in der Zeileverrutscht oder ein Zahlendreher können ein dauerhaftes Einreiseverbot in die USA oderSchlimmeres bedeuten. Wo Menschen arbeiten, geschehen Fehler; ein Verfahren zurFehlerkorrektur ist aber überhaupt nicht vorgesehen. Wir reden hier nicht über die SCHUFA mitverbrieften Rechten der Selbstauskunft und Fehlerkorrektur, sondern um die Übereignung voninsgesamt mehr als 30 persönlichen Informationen in Richtung USA ohne Kontrolle über derenVerwendung. In den USA können die Daten gespeichert, ausgewertet und weitergegebenwerden, so wie es den Wünschen der amerikanischen Heimatschutzbehörde entspricht. EineKontrolle über den Verbleib der Daten ist nicht vorgesehen; ein Fehler kann sich somitdutzendfach potenzieren.Der Schutz der Verbraucher- und Nutzerrechte - einschließlich des Rechts auf Privatsphäre unddes Datenschutzes in der elektronischen Kommunikation - wird damit zunichte gemacht. All dasübrigens sind Punkte aus dem Text der von der FDP-Fraktion angeführten Bundesrats-Drucksache 826, die in der Dezember-Sitzung in Berlin verhandelt werden wird. Deren Geltungmuss auch die Übertragung der Fluggastdaten abdecken, denn Rechte in derInformationsgesellschaft misst man an ihrer Reichweite. Wenn sie nicht im Flugverkehrzwischen Europa und den USA gelten, dann ist es nur ein kleiner Schritt zur Aushöhlung derRechte auch innerhalb Europas. - Das müssen wir unter allen Umständen verhindern.