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14.12.07 , 12:25 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 26 - Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Strafverfolgungszwecken

Presseinformation
Kiel, den 13.12.2007 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 26 Rahmenbeschluss des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Strafverfolgungszwecken Drs. 16/1763

Das Europäische Parlament hat im Sommer die Verarbeitung von Fluggastdaten von EU-Bürgern
durch amerikanische Behörden massiv kritisiert. Dieser Kritik ist eigentlich nichts mehr
hinzuzufügen: weder die Speicherdauer der Fluggastdaten von 15 Jahren und länger, noch die
Tiefe der gesammelten Daten in Form von 19 detaillierten Datensätzen oder die drohende
Weitergabe von Daten an Drittländer ist akzeptabel.


Die Rechte von EU-Bürgern, die sie mühsam im Laufe der Jahre innerhalb der EU erkämpft haben,
werden im Flugverkehr in die USA mit Füßen getreten. Die alarmierende Rhetorik, die sich durch
alle EU-Fraktionen zieht, ist tatsächlich angebracht, weil die Grundlagen unserer
Informationsgesellschaft auf dem Spiel stehen.


Besonders verheerend ist es, dass jegliche demokratische Kontrolle für das Verfahren fehlt. Kein
Parlament und keine gewählte Regierung in Europa kontrolliert die Datenübertragung. Nicht nur 2
eingefleischte Misanthropen fürchten sich vor den Konsequenzen dieser ungesteuerten
Datensammlung, sondern jedermann, der sich einmal mit dem Thema auseinandergesetzt hat.


Dennoch möchte ich nur einen Punkt vertiefen: angesichts der tragischen Verwechslung, der der
deutsche Staatsbürger Khaled al-Masri zum Opfer fiel, stelle ich die Frage, wie sich die
Übertragung der Fluggastdaten gegen Fehler absichert. Ich fürchte: gar nicht. Es ist völlig
ungeklärt, was passiert, wenn sich ein Fehler bei der Datenübertragung einschleicht. So, wie das
System angelegt ist, kann jeder Fehler ungeheure Folgen nach sich ziehen. Einmal in der Zeile
verrutscht oder ein Zahlendreher können ein dauerhaftes Einreiseverbot in die USA oder
Schlimmeres bedeuten. Wo Menschen arbeiten, geschehen Fehler; ein Verfahren zur
Fehlerkorrektur ist aber überhaupt nicht vorgesehen. Wir reden hier nicht über die SCHUFA mit
verbrieften Rechten der Selbstauskunft und Fehlerkorrektur, sondern um die Übereignung von
insgesamt mehr als 30 persönlichen Informationen in Richtung USA ohne Kontrolle über deren
Verwendung. In den USA können die Daten gespeichert, ausgewertet und weitergegeben
werden, so wie es den Wünschen der amerikanischen Heimatschutzbehörde entspricht. Eine
Kontrolle über den Verbleib der Daten ist nicht vorgesehen; ein Fehler kann sich somit
dutzendfach potenzieren.


Der Schutz der Verbraucher- und Nutzerrechte - einschließlich des Rechts auf Privatsphäre und
des Datenschutzes in der elektronischen Kommunikation - wird damit zunichte gemacht. All das
übrigens sind Punkte aus dem Text der von der FDP-Fraktion angeführten Bundesrats-
Drucksache 826, die in der Dezember-Sitzung in Berlin verhandelt werden wird. Deren Geltung
muss auch die Übertragung der Fluggastdaten abdecken, denn Rechte in der
Informationsgesellschaft misst man an ihrer Reichweite. Wenn sie nicht im Flugverkehr
zwischen Europa und den USA gelten, dann ist es nur ein kleiner Schritt zur Aushöhlung der
Rechte auch innerhalb Europas. - Das müssen wir unter allen Umständen verhindern.

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