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Lars Harms zu TOP 40 - Zukunft der Krankenhausfinanzierung
Presseinformation Kiel, den 14.12.2007 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 40 Zukunft der Krankenhausfinanzierung Drs. 16/1728Bei allen Fragen, die sich um Krankenhausleistungen und deren Bezahlung drehen, kommen wirimmer wieder zu dem Punkt, wo es darum geht, eine gleiche Bezahlung für die gleiche Leistung zuerhalten. Betrachtet man zum Beispiel den Basisfallwert, so wird deutlich, dass dieses Systemimmer noch zutiefst ungerecht ist. Zurzeit haben wir einen knallharten Preiswettbewerb, weil derBasisfallwert in einigen Bundesländern höher ist als bei uns. Das heißt, die Krankenhäuser inanderen Ländern erhalten für ein und dieselbe Leistung mehr Geld und dieses verlorene Geldversuchen sich unsere Krankenhäuser durch andere Leistungen und eine Erweiterung desLeistungsspektrums wieder herein zu holen.Es ist aber eine Tatsache, dass die Krankenhäuser in den anderen Bundesländern eine viel bessereStartposition haben und so natürlich in allen Bereichen die Preise drücken können. Will man alsoeinen Qualitätswettbewerb und keinen Wettbewerb des ständigen finanziellen Unterbietens,muss man die Basisfallwerte deutschlandweit angleichen. Einer zukünftigen Regelung ab 2009,die diese Grundvoraussetzung nicht erfüllt, darf die Landesregierung nicht zustimmen. Denn dannwürde sie massiv gegen die Interessen des Landes handeln. 2Es ist aber ohnehin ein Problem des Gesundheitswesens, dass es für gleiche Leistungen nichtimmer das gleiche Geld gibt. Wie viel ein Krankenhaus erlösen kann, hängt auch davon ab, wie derjeweilige Patient versichert ist. Auch diesen Missstand muss die Bundespolitik endlich beseitigen,damit hier endlich ein Qualitätswettbewerb greifen kann und es nicht zu einer Zweiklassen-Medizin kommt. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können sich die Krankenhäuserwirklich spezialisieren und sich durch ihre jeweilige Leistung auszeichnen. Wer bei gleicherVergütung, die beste Leistung erbringt und die besten Resultate erzielt, wird imQualitätswettbewerb bestehen können. Ein solcher Wettbewerb sollte unser aller Ziel sein.Ein weiterer Knackpunkt in der Krankenhausfinanzierung ist ein sehr landesspezifischer Punkt. Esist die Frage, ob wir bei Investitionen von der dualen Finanzierung in die monistische Finanzierungwechseln sollten. Bei der dualen Finanzierung gewähren wir einen festen Zuschuss zuInvestitionen und können so die Investitionstätigkeit steuern. Diese Steuerung erfolgt nach denMaßgaben und Zielen der landesweiten Krankenhausplanung und ist damit transparent und anpolitisch-wirtschaftlichen Zielen orientiert. Der Nachteil dieser Finanzierungsart liegt auf derHand: Nicht jedes Krankenhaus kann immer seine Wunschinvestition durchsetzen.Bei der monistischen Finanzierung werden die Investitionskosten in die jeweiligen Vergütungenmit eingerechnet. So kann sich jedes Krankenhaus seine eigenen Investitionen ansparen und dieFinanzierung ist abhängig von der jeweiligen Leistungsfähigkeit des Krankenhauses. Insofernfunktioniert diese Art der Finanzierung nach streng wirtschaftlichen Prinzipien. Der Nachteil ist,dass sich Investitionen von uns dann nicht mehr steuern lassen und der Investitionsbedarf bei denverschiedenen Krankenhäusern sehr unterschiedlich ist.Aus Landessicht müssen aber gerade die Krankenhäuser gefördert werden, die entwedermodernisiert werden müssen oder eben auch entsprechend der landesweiten Krankenhaus-planung investieren wollen. Weiter ist die monistische Finanzierung eben auch sehr 3intransparent, was natürlich vor dem Hintergrund, dass wir hier über Steuermittel reden, nicht derWeisheit letzter Schluss sein kann. Sie merken schon, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wirnoch nicht so viel von der monistischen Finanzierung halten. Aber dieses sollten wir auch nocheinmal im Ausschuss eingehend diskutieren.Zu guter Letzt möchte ich noch kurz auf das DRG-System eingehen. Beim Start des Systems gab esviele offene Fragen und es gab auch viel Kritik. Bei allen Problemen, die dieses System mit sichgebracht hat, muss man aber sagen, dass es sich doch bewährt hat. Natürlich müssen dieeinzelnen DRG-Sätze ständig überarbeitet und aktualisiert werden, aber grundsätzlich ist dasSystem erfolgreich gewesen. Deshalb müssen wir darauf achten, dass das DRG-System weiterhineinheitlich definiert und kalkuliert wird. Wir brauchen weiterhin ein bundesweitesFestpreissystem, damit auch hier der Qualitätswettbewerb greifen kann.Für uns als SSW steht daher fest, dass alle unsere Bestrebungen dahin gehen müssen, dasKrankenhausfinanzierungssystem und das Gesundheitssystem so zu vereinheitlichen, dass einQualitätswettbewerb möglich wird. Solange das System auf unterschiedlichen Vergütungenaufgebaut ist, so lange wird uns das System nicht zufrieden stellen. Deshalb ist es die Aufgabe derLandesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass das System auf Bundesebene so vereinheitlicht wird,dass auch unsere schleswig-holsteinischen Krankenhäuser eine Chance am Markt haben.