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14.12.07 , 12:46 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 40 - Zukunft der Krankenhausfinanzierung

Presseinformation Kiel, den 14.12.2007 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 40 Zukunft der Krankenhausfinanzierung Drs. 16/1728

Bei allen Fragen, die sich um Krankenhausleistungen und deren Bezahlung drehen, kommen wir
immer wieder zu dem Punkt, wo es darum geht, eine gleiche Bezahlung für die gleiche Leistung zu
erhalten. Betrachtet man zum Beispiel den Basisfallwert, so wird deutlich, dass dieses System
immer noch zutiefst ungerecht ist. Zurzeit haben wir einen knallharten Preiswettbewerb, weil der
Basisfallwert in einigen Bundesländern höher ist als bei uns. Das heißt, die Krankenhäuser in
anderen Ländern erhalten für ein und dieselbe Leistung mehr Geld und dieses verlorene Geld
versuchen sich unsere Krankenhäuser durch andere Leistungen und eine Erweiterung des
Leistungsspektrums wieder herein zu holen.


Es ist aber eine Tatsache, dass die Krankenhäuser in den anderen Bundesländern eine viel bessere
Startposition haben und so natürlich in allen Bereichen die Preise drücken können. Will man also
einen Qualitätswettbewerb und keinen Wettbewerb des ständigen finanziellen Unterbietens,
muss man die Basisfallwerte deutschlandweit angleichen. Einer zukünftigen Regelung ab 2009,
die diese Grundvoraussetzung nicht erfüllt, darf die Landesregierung nicht zustimmen. Denn dann
würde sie massiv gegen die Interessen des Landes handeln. 2



Es ist aber ohnehin ein Problem des Gesundheitswesens, dass es für gleiche Leistungen nicht
immer das gleiche Geld gibt. Wie viel ein Krankenhaus erlösen kann, hängt auch davon ab, wie der
jeweilige Patient versichert ist. Auch diesen Missstand muss die Bundespolitik endlich beseitigen,
damit hier endlich ein Qualitätswettbewerb greifen kann und es nicht zu einer Zweiklassen-
Medizin kommt. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können sich die Krankenhäuser
wirklich spezialisieren und sich durch ihre jeweilige Leistung auszeichnen. Wer bei gleicher
Vergütung, die beste Leistung erbringt und die besten Resultate erzielt, wird im
Qualitätswettbewerb bestehen können. Ein solcher Wettbewerb sollte unser aller Ziel sein.


Ein weiterer Knackpunkt in der Krankenhausfinanzierung ist ein sehr landesspezifischer Punkt. Es
ist die Frage, ob wir bei Investitionen von der dualen Finanzierung in die monistische Finanzierung
wechseln sollten. Bei der dualen Finanzierung gewähren wir einen festen Zuschuss zu
Investitionen und können so die Investitionstätigkeit steuern. Diese Steuerung erfolgt nach den
Maßgaben und Zielen der landesweiten Krankenhausplanung und ist damit transparent und an
politisch-wirtschaftlichen Zielen orientiert. Der Nachteil dieser Finanzierungsart liegt auf der
Hand: Nicht jedes Krankenhaus kann immer seine Wunschinvestition durchsetzen.


Bei der monistischen Finanzierung werden die Investitionskosten in die jeweiligen Vergütungen
mit eingerechnet. So kann sich jedes Krankenhaus seine eigenen Investitionen ansparen und die
Finanzierung ist abhängig von der jeweiligen Leistungsfähigkeit des Krankenhauses. Insofern
funktioniert diese Art der Finanzierung nach streng wirtschaftlichen Prinzipien. Der Nachteil ist,
dass sich Investitionen von uns dann nicht mehr steuern lassen und der Investitionsbedarf bei den
verschiedenen Krankenhäusern sehr unterschiedlich ist.


Aus Landessicht müssen aber gerade die Krankenhäuser gefördert werden, die entweder
modernisiert werden müssen oder eben auch entsprechend der landesweiten Krankenhaus-
planung investieren wollen. Weiter ist die monistische Finanzierung eben auch sehr 3
intransparent, was natürlich vor dem Hintergrund, dass wir hier über Steuermittel reden, nicht der
Weisheit letzter Schluss sein kann. Sie merken schon, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir
noch nicht so viel von der monistischen Finanzierung halten. Aber dieses sollten wir auch noch
einmal im Ausschuss eingehend diskutieren.


Zu guter Letzt möchte ich noch kurz auf das DRG-System eingehen. Beim Start des Systems gab es
viele offene Fragen und es gab auch viel Kritik. Bei allen Problemen, die dieses System mit sich
gebracht hat, muss man aber sagen, dass es sich doch bewährt hat. Natürlich müssen die
einzelnen DRG-Sätze ständig überarbeitet und aktualisiert werden, aber grundsätzlich ist das
System erfolgreich gewesen. Deshalb müssen wir darauf achten, dass das DRG-System weiterhin
einheitlich definiert und kalkuliert wird. Wir brauchen weiterhin ein bundesweites
Festpreissystem, damit auch hier der Qualitätswettbewerb greifen kann.


Für uns als SSW steht daher fest, dass alle unsere Bestrebungen dahin gehen müssen, das
Krankenhausfinanzierungssystem und das Gesundheitssystem so zu vereinheitlichen, dass ein
Qualitätswettbewerb möglich wird. Solange das System auf unterschiedlichen Vergütungen
aufgebaut ist, so lange wird uns das System nicht zufrieden stellen. Deshalb ist es die Aufgabe der
Landesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass das System auf Bundesebene so vereinheitlicht wird,
dass auch unsere schleswig-holsteinischen Krankenhäuser eine Chance am Markt haben.

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