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Angelika Birk zum Bundesverfassungsgerichtsurteil zu den ARGEN
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 530.07 / 20.12.2007Mehr Handlungsfreiheit für die ARGEN - Bundesverfassungsgericht macht DruckZum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Neuregelung der Hartz-IV- Verwaltung erklärt die arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Angelika Birk:Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichtes übt Druck auf den Bundesgesetz- geber aus. Die Doppelzuständigkeit in den regionalen Arbeitsagenturen ist verfassungs- widrig. Nun muss geregelt werden, wer vor Ort Chefin sein soll: Arbeitsagentur oder Kommune.Damit steigen die Chancen für eine höhere Arbeitseffektivität vor Ort deutlich. In Schles- wig-Holstein können wir von den Erfahrungen aus den Optionskreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg lernen. Klare Zuständigkeiten führen zu mehr Entscheidungsfreu- digkeit, schnelleren Problemlösungen und stringenteren Handlungskonzepten. Das wirkt sich positiv auf die Arbeitssuchenden, auf die MitarbeiterInnen und den örtlichen Ar- beitsmarkt aus.Die Grünen Schleswig Holsteins waren über die Doppelzuständigkeit der ARGEN nie glücklich haben sich daher von Anfang an für eine kommunale Lösung eingesetzt. Durch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes bekommt auch unser Grüner Landtags- antrag „Mehr Handlungsfreiheit für die ARGEN“ Rückenwind. Die Beratung im Sozial- ausschuss des Landtages kann nun zügig abgeschlossen werden. ***