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14.01.08 , 15:41 Uhr
SPD

Rolf Fischer: Roland Koch im Ausnahmezustand

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion
Kiel, 14.01.2008, Nr.: 008/2007



Rolf Fischer:

Roland Koch im Ausnahmezustand

Zum Vorschlag des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch, in Ausnahmefallen das Jugendstrafrecht auf Kinder anzuwenden, erklärt der Vorsitzende des Arbeitskrei- ses Justiz und Europa der SPD-Landtagsfraktion, Rolf Fischer:

Der Vorstoß des hessischen Noch-Ministerpräsidenten Roland Koch, in Ausnahmefäl- len das Jugendstrafrecht auf Kinder unter 14 Jahren anzuwenden, macht erschre- ckend deutlich, wie dringend notwendig die von der SPD geforderte Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz ist. Dort könnte Roland Koch dann nachlesen, dass auch nach der UN-Kinderrechtskonvention der Staat vorrangig für das Wohl eines Kin- des und nicht eines angezählten Wahlkämpfers zu sorgen hat.

Die Anwendung des Strafrechts ist der schwerste Eingriff des Staates in die Rechte seiner Bürger. Aus gutem Grund unterliegt dieser sehr engen gesetzlichen Bestim- mungen und gerichtlicher Kontrolle. Wenn ein deutscher Politiker ernsthaft vorschlägt, dessen „Elemente“ in „Ausnahmefällen“ auch gegen „Zielgruppen“ einsetzen zu wol- len, die nach dem Willen des Gesetzgebers gerade nicht bestraft, sondern notfalls in Einrichtungen der Jugendhilfe erzogen werden sollen, ist dies nicht nur rechtsstaatlich ein Skandal. Dies gilt umso mehr, als konservative Kreise in der Union noch bis vor kurzem den Erziehungsgedanken als Leitmotiv des Jugendstrafrechts zugunsten von Sühne und Vergeltung abschaffen wollten und erst das Bundesverfassungsgericht dem Spuk ein Ende machte. Kinder gehören nicht in den Knast, sondern müssen not-



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falls auch mit intensiver staatlicher Hilfe lernen, sich in der Gesellschaft zurechtzufin- den.

Es ist – auch in Hessen – Aufgabe der Jugendhilfe, das Abgleiten von Kindern in die Kriminalität zu verhindern und ihre Erziehung sicherzustellen, wenn ihre Eltern dazu nicht willens oder in der Lage sind.

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