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Detlef Matthiessen zum Wärmegesetz für Schleswig-Holstein
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988-1503 Fax: 0431 / 988-1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 013.08 / 16.1.2008Die Sonne schickt uns keine RechnungDie Grüne Landtagsfraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Schleswig-Holstein (Erneuerbare - Wärme Gesetz - EWärmeG) einge- reicht. Dazu sagt der energiepolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen:Die Energiebereitstellung für Heizwärme und Brauchwassererwärmung beruht immer noch überwiegend auf fossilen Brennstoffen. Vor dem Hintergrund der Klimaerwärmung und der zunehmenden Verknappung fossiler Energieträger soll mit dem Gesetz ein höhe- rer Anteil erneuerbarer Energien im Bereich Wohnen/Bauen erreicht werden.Ziel des Gesetzentwurfes ist es, im Interesse des Klimaschutzes eine anteilige Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie bei Wohngebäuden verbindlich als Standard einzuführen.Von dem Gesetz erwarten wir auch einen wichtigen und kalkulierbaren Wirtschaftsimpuls für das Handwerk im Bereich Haustechnik wie auch bei zahlreichen Baugewerken. Solar- und Regenerativtechnik wird von der Ausnahme zum Normalfall werden und damit zu günstigen Preisen auf der Verbraucherseite führen. Die Dramatik der Verknappung und Verteuerung fossiler Energieträger ist im öffentlichen Bewusstsein noch nicht in vollem Umfang angekommen. Dem trägt diese politische Initiative Rechnung.Die geforderten Maßnahmen rechnen sich bereits heute für HauseigentümerInnen und werden in Zukunft mit der zu erwartenden Energiepreisentwicklung in ihrer Wirtschaft- lichkeit steigen.1/2 In welchen Fällen findet das Gesetz Anwendung?1) Beim Neubau soll ein Anteil von 40 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien abgedeckt werden.2) Bei der Heizungserneuerung im Bestand soll ein Anteil von 20 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien abgedeckt werden.3) Der Wärmebedarf bestehender Wohngebäude soll bestimmte Werte (Energiekennzah- len) nicht überschreiten. Zeitlich gestaffelt sollen Gebäude ab 2010 nicht mehr als 350 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr verbrauchen, ab 2015 gilt 260 kWh, ab 2020 170 kWh.Die hierfür notwendigen Technologien sollen weiter ausgebaut werden und zu einer nachhaltigen Energieversorgung beitragen.Bereits heute ist es sowohl technisch möglich als auch wirtschaftlich sinnvoll, 90 Prozent des Wärmebedarfes durch erneuerbare Energien zu decken. Tatsächlich werden aber nur 6 Prozent genutzt.Mit Blick auf das Klimaschutzziel, bis 2020 CO2-Einsparungen um 40 Prozent zu errei- chen, müssen wir die bisher getroffenen Maßnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Wärmeenergien drastisch verstärken.Der aktuelle Entwurf eines Bundesgesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergien aus dem Bundesumweltministerium sieht eine verbindliche Nutzung dieser Energien im Gebäudebestand nur dann vor, wenn nicht nur die Heizungsanlage ausgetauscht, son- dern zeitgleich auch das Gebäude grundlegend saniert wird. Das ist völlig unzureichend.Besonders klimaschädlich und unwirtschaftlich (Sondertarife) sind Elektroheizungen. Sie nutzen nur ein Drittel der bereitgestellten Primärenergie. Das Gesetz verbietet daher den Neubau von Elektroheizungen. Alte Elektroheizungen müssen bis 2015 außer Betrieb genommen werden. ***