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24.01.08 , 14:42 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zu Kreditverkäufen

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 024.08 / 24.1.2008


Häuslebauer dürfen nicht von internationalen Kredithaien geschluckt werden
Zum Landtagsantrag von Bündnis 90/Die Grünen, „Schutz von Immobilien-Besitzern“ (Drs. 1806), erklärt die finanzpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Monika Heinold:
Das Schaffen von Wohnungseigentum gehört zu den Eckpfeilern unserer Gesellschaft. Für viele Menschen ist es eine große und einmalige Investition, wenn sie sich ein Eigen- heim bauen oder eine Wohnung kaufen. Sie sparen dafür, bringen Eigenleistung ein und zahlen Monat für Monat ihren Kredit ab. Sie verzichten auf Urlaubsreisen oder Anschaf- fungen, um sich ein eigenes Heim leisten zu können.
Bisher konnten die BürgerInnen davon ausgehen, dass die Finanzierung ihrer Immobilie sicher war, zumindest solange sie selbst vereinbarungsgemäß ihren Kredit bedient hat- ten. Gab es Probleme mit der Abzahlung, dann wurde zusammen mit der Hausbank ver- sucht, eine Lösung zu finden. Die Zwangsversteigerung war der letzte Schritt - Ziel war es, diese zu vermeiden.
Diese Situation hat sich grundlegend verändert. KreditnehmerInnen haben zunehmend das Risiko, von ihnen unbekannten Finanzinvestoren unter Druck gesetzt zu werden, die ihre Kredite von den Hausbanken aufgekauft haben. Sie geraten in die Fangarme von in- ternationalen Kredithaien und werden verschluckt.
Viele ExpertInnen, darunter auch die Bundesverbraucherzentrale, drängen zu Recht auf eine schnelle gesetzliche Änderungen zum Schutz der VerbraucherInnen.
1/2 Auch die gestrige Anhörung im Bundesfinanzausschuss hat gezeigt, dass gesetzgeberi- sches Handeln überfällig ist. Umso unverständlicher ist es, dass die große Koalition in Berlin dieses Problem verschleppt hat und dass auch die schleswig-holsteinische Lan- desregierung keinen Handlungsbedarf sieht. Dies wird deutlich aus der Antwort auf unse- re Kleine Anfrage (Drs. 16/1786).
Ziel des Landtagsantrages ist ein deutlich verbesserter Verbraucherschutz. Die jetzige Situation kann für die einzelne BürgerIn dramatische finanzielle Folgen haben. Jede und jeder kann durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder auch Scheidung in die Situation kom- men, dass aus einer sicheren Lebenssituation eine unsichere wird. Es kann nicht sein, dass dieses von den Banken ausgenutzt wird, um das Eigentum so schnell wie möglich in die Zwangsversteigerung zu bringen und dass der Häuslebauer so über Nacht alles verliert, was er jahrzehntelang erarbeitet hat.
Auch volkswirtschaftlich betrachtet ist die jetzige Situation katastrophal. HausbesitzerIn- nen und Gewerbetreibende werden in den Ruin getrieben, die Gewinne dieser Transakti- onen fließen ins Ausland und die Verluste der Banken werden über die Bilanzbereinigung von den deutschen SteuerzahlerInnen finanziert.
Mit unserem Landtagsantrag fordern wir die Landesregierung dazu auf, sich aktiv in die Beratungen in Berlin einzumischen. VerbraucherInnen müssen zukünftig deutlich besser geschützt werden als bisher.
-> Der Missbrauch von Sicherungsrechten muss unter Strafe gestellt werden. Dadurch wäre es nicht mehr möglich, die Grundschuld ohne die dazugehörige Sicherungsverein- barung zu übertragen. Nur so ist sichergestellt, dass die Grundschuld nicht getrennt von der offenen Kreditforderung und nicht in beliebiger Höhe verwertet werden darf. Die jetzt in Deutschland bestehende Bindung der Grundschuld an den Kredit durch eine Siche- rungsvereinbarung muss auch nach einem Verkauf gültig bleiben.
-> Es darf kein Verkauf der Forderung ohne die Zustimmung der KreditnehmerIn geben. Eine Vorabzustimmung im Kleingedruckten eines Vertrages darf nicht zulässig sein. Es muss ein für die VerbraucherIn transparentes Verfahren geben und die Möglichkeit, ei- nen Verkauf des Kredites auszuschließen. Im Falle eines Verkaufs müssen die Kredit- nehmerInnen ein Sonderkündigungsrecht erhalten.
-> Auch für KreditnehmerInnen, die ihre Forderung nicht mehr ordnungsgemäß bedienen können, muss es Rechtssicherheit geben.

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