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Anke Spoorendonk zu TOP 4 - Änderung des Landeswahlgesetzes (Frauenquote)
PresseinformationKiel, den 30.01.2008 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 14 Landeswahlgesetz (Frauenquote) (Drs. 16/1818)Schon bei der ersten Lesung zur Änderung des Wahlgesetzes wurde deutlich, dass wir uns inder Bestandsaufnahme alle einig sind: Es ist ein Trauerspiel, dass die Frauenquote in dendeutschen Parlamenten fast 90 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts immer noch soniedrig ist.Damit hörte aber auch schon die Einigkeit auf, denn Kernpunkt der Debatte zu demvorliegenden Gesetzentwurf ist ja das Wie und nicht das Was. - Strittig ist also weiterhin dieFrage, wie das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am politischenLeben unserer Gesellschaft am ehesten verwirklicht werden kann. Zumindest nehme ich fürden SSW in Anspruch, dass dies unser Ziel ist. Ich sage es so deutlich, um allenMissverständnissen vorzubeugen – auch dem Missverständnis, dass es dabei nur einengrünen Weg gibt. 2Die Quotierung per Wahlgesetz ist eine scheinbar simple Lösung für dieses Problem, sagteich bei der ersten Lesung. Ob es auch eine gute Lösung ist, wage ich nach wie vor zubezweifeln. Denn hinter diesem Vorschlag liegt der Gedankengang, dass Frauen lediglichdeshalb nicht in den Parlamenten sitzen, weil ihnen die Männer im Weg stehen. Wenn dieQuote gesetzlich vorgeschrieben ist, dann löst sich das Problem von selbst.Wie gesagt, das ist zu einfach. Denn wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass weniger Frauenals Männer bereit sind, sich überhaupt innerhalb einer Partei um einen Listenplatz zubewerben. Vielen erscheinen die politische Kultur, das Klima in den Parteien, dieSitzungsformen und der Zeitdruck nicht besonders attraktiv. Viele Frauen engagieren sichdaher lieber in so genannten NGO’s, wo es einen konkreten Zusammenhang zwischenZielsetzung und Aktion gibt – wo die Menschen und nicht die Strukturen im Mittelpunktstehen. – Soll heißen: Politik muss ein attraktiver Arbeitsplatz für Frauen sein und dies isteine weitaus schwierigere Aufgabe, die nicht nur mathematisch durch eine Quotierunggelöst werden kann.Seit der ersten Lesung hat es – wie bei Gesetzentwürfen üblich – eine Anhörung deszuständigen Ausschusses gegeben. – Eine schriftliche, während die mündliche inabgeänderter Form als öffentliche Podiumsdiskussion des Landesfrauenrates stattfand.Auch, wenn sich weder die Positionen der angehörten Verbände noch die der Parteien durchdiese Anhörungen änderten, haben sie dazu geführt, dass alle Argumente – wieder einmal -auf den Tisch gekommen sind. Die Uneinigkeit bleibt, sie findet aber nunmehr auf einemhöheren Niveau statt, könnte man also sagen. Daher Lob an den Landesfrauenrat, dass ersich in diese Debatte um Frauen und Politik eingeklinkt hat. 3Auf zwei Aspekte möchte ich etwas holzschnittartig eingehen: Zum einen kam in derAnhörung eine rechtliche Beurteilung des Grünen-Vorstoßes zum Ausdruck. Hier krachtenbildlich gesprochen zwei Welten aufeinander. Während Professor Rupert Scholz unter derÜberschrift „Grundsatz der Gleichheit des Wahlrechts“ jede geschlechtsspezifischeDifferenzierung als verfassungswidrig zurück wies, führten der Wissenschaftliche Dienst desLandtages und der Deutsche Juristinnenbund umgekehrt aus, dass der grüne Gesetzentwurfnicht nur rechtlich einwandfrei, sondern auch angemessen sei. Man kann also so vorgehen,wie von Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagen. Und eine ganze Reihe von Ländern –insbesondere außerhalb Europas – sind in den letzten Jahren ja auch diesen Weg gegangen.Zum anderen gab es in den Stellungnahmen der angehörten Frauenverbände die klareinhaltlich Position, dass etwas geschehen muss, damit Frauen in der Politik besser gefördertwerden. Sie weisen darauf hin, dass grundsätzlich jede Initiative zu begrüßen ist, die sich dasZiel gesetzt hat, die grundgesetzlich verbriefte Gleichstellung von Männern und Frauenweiter voranzutreiben. Ihnen geht es also weniger um eine Analyse der vorliegendenWahlgesetzänderung, sondern um die Sache an sich.Der SSW teilt die rechtlichen Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf nicht. Ich meine, derWissenschaftliche Dienst überzeugend dargelegt, dass eine Frauenquote im Wahlgesetzrechtlich gesehen ein gangbarer Weg ist. Aus Sicht des SSW muss inhaltlich zu dem Grünen-Vorschlag Stellung bezogen werden. Deshalb sage ich zum wiederholten Male, dass ich vomAnsinnen der Grünen, den anderen Parteien einen innerparteilichen Reformprozess perGesetz vorzuschreiben, nichts halte. Eine nachhaltige Verbesserung der demokratischenBeteiligung der Frauen in Schleswig-Holstein erreicht man nicht mit dem Diktat desLandeswahlgesetzes, sondern nur, indem die Parteien – und ich sage wieder: allen voran dieCDU – sich dieser Diskussion wirklich stellen. Das ist ein steiniger Weg, aber auch der 4nachhaltigere. Dass es keine wirkliche Abkürzung gibt, zeigt schon die Tatsache, dass inDeutschland der Anteil der Frauen mit Direktmandaten wesentlich geringer ist als derjenige,der über die Liste gewählt wurde.Für die Entscheidung der Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, dem Landtag dieseWahlgesetzänderung zu unterbreiten, scheinen die Beispiele Spanien und Norwegen einewesentliche Rolle gespielt zu haben. Mag sein, dass Spanien als Modell für eine gesetzlichvorgeschriebene Frauenquote geltend gemacht werden kann. Norwegen kann es ganz sichernicht. Dort operiert man auch mit Frauenquoten, aber eben nicht im Wahlgesetz. Dreh- undAngelpunkt der norwegischen Gleichstellungspolitik ist nämlich die Veränderung imgesellschaftlichen Raum und der politische Diskurs.Die Entwicklung in unseren nördlichen Nachbarländern zeigt uns mit anderen Worten, wiewichtig der gesellschaftliche Diskurs ist. Dazu gehört auch der politische Wettbewerb derParteien. Wenn Parteien meinen, dass sie diese Debatten ohne die gleichberechtigteTeilhabe von Frauen am politischen Geschehen in den Parlamenten führen können, dannmuss auch das diskutiert und in Frage gestellt werden, damit sich die Wählerinnen undWähler – wenn sie es denn wollen – auch gegen diese Parteien entscheiden können.