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30.01.08 , 14:29 Uhr
SPD

Klaus-Peter Puls zu TOP 7: Endlich grünes Licht für Landesverfassungsgericht!

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 30.01.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 7: Änderung der Landesverfassung/Grundrechte (Drucksache 16/1817)
Klaus-Peter Puls:
Endlich grünes Licht für Landesverfassungsgericht!
In der Landtagsdebatte zur Übernahme der Grundrechte des Grundgesetzes in die Landesverfassung erklärte der innen- und rechtspolitische Sprecher der SPD- Landtagsfraktion, Klaus-Peter Puls:

Es ist soweit: Seit mehr als 10 Jahren versuchen wir als SPD in Schleswig-Holstein, die dritte Staatsgewalt unseres Landes mit dem noch fehlenden Landesverfassungs- gericht auszustatten. Mit Rot-Grün in den 90er Jahren war die dafür erforderliche Zweidrittelmehrheit im Landtag nicht erreichbar. Die große Koalition aus SPD und CDU hat es möglich gemacht: Mit Gesetz vom 17. Oktober 2006 haben wir beschlos- sen, es allen anderen Bundesländern gleich zu tun und auch bei uns und für uns in Schleswig-Holstein zur Klärung verfassungsrechtlicher Streitfragen und Meinungsver- schiedenheiten ein eigenes Landesverfassungsgericht zu errichten. Bis dato war es dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorbehalten, schleswig-holsteinische Landesverfassungsfragen zu klären. Künftig werden Juristinnen und Juristen, die im schleswig-holsteinischen Landesrecht „zu Hause“ sind, ortsnah, sachnah und – hof- fentlich – zeitnah die an sie herangetragenen Streitfälle entscheiden.

In der Dezember-Sitzung des vergangenen Jahres haben wir in einem Landesverfas- sungsgerichtsgesetz und in der Geschäftsordnung des Landtages Organisations- und Verfahrensfragen geregelt:



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



• Entscheiden wird das neue Gericht z.B. über die Auslegung der Landesverfas- sung, wenn es Streitigkeiten über Rechte und Pflichten von Verfassungsorga- nen wie Landtag oder Landesregierung gibt.

• Entscheiden kann das neue Gericht bei Meinungsverschiedenheiten über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der Landesverfassung auf Antrag auch kleinerer Oppositionsfraktionen. Und:

• Entschieden werden kann endlich hier in Schleswig-Holstein „vor Ort“ auch über Verfassungsbeschwerden von Gemeinden und Kreisen, die das in der Landes- verfassung verankerte Recht auf kommunale Selbstverwaltung durch den Lan- desgesetzgeber verletzt sehen.

Heute geht es darum, die Palette der inhaltlichen Kompetenzen noch einmal zu erwei- tern: Wir wollen mit einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen des Hauses dafür sorgen, dass das neue Gericht auch über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit den bürgerlichen Grund- und Freiheitsrechten entscheiden kann, die im Grundgesetz des Bundes verankert sind.

Erforderlich dafür ist eine erneute Ergänzung unserer Landesverfassung. Rechtlich möglich wäre die Formulierung eines eigenen landesrechtlichen Grundrechtskatalogs oder aber die schlichte Übernahme der Grundrechte des Grundgesetzes in die Lan- desverfassung durch ausdrückliche Bezugnahme. Wir haben uns für die zweite Mög- lichkeit entschieden und wollen nach mecklenburg-vorpommerschem Vorbild in unsere Landesverfassung den Satz schreiben: „Die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgelegten Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte sind Bestandteil dieser Verfassung und unmittelbar geltendes Recht.“ -3-



Ebenfalls noch in dieser Sitzung des Landtages werden wir dafür sorgen, dass für die Besetzung des Landesverfassungsgerichts mit kompetenten verfassungsrechtlich ver- sierten Persönlichkeiten die parlamentarischen Vorbereitungen getroffen werden: Wir werden einen Wahlvorbereitungsausschuss konstituieren und an dessen Spitze die Fraktionsvorsitzenden der beiden großen Koalitionsfraktionen wählen. Wir hoffen, dass dann spätestens Mitte des Jahres „das hohe Gericht im Namen des Volkes“ seine Ar- beit aufnehmen kann.

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