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30.01.08 , 14:35 Uhr
SPD

Klaus-Peter Puls zu TOP 4: Frauengleichstellung mit Quotengesetz nicht erreichbar

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 30.01.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
zu TOP 4: Änderung des Landeswahlgesetzes/Frauenquote (Drucksache 16/1541neu und 16/1818)
Klaus-Peter Puls:

Frauengleichstellung mit Quotengesetz nicht erreichbar

In der Landtagsdebatte zur Einführung gesetzlicher Mindestquoten für Frauen und Männer auf Parteilisten zu Landtagswahlen erklärte der innen- und rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Klaus-Peter Puls:

Der Gesetzentwurf der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zielt darauf ab, durch eine gesetzliche Quotenregelung den Anteil der weiblichen Abgeordneten im Schleswig- Holsteinischen Landtag zu erhöhen. Die Parteien sollen durch Gesetz verpflichtet wer- den, dass auf ihren Listen für die Landtagswahlen jeweils zur Hälfte Männer und Frau- en kandidieren. Das soll erreicht werden durch Platz für Platz abwechselnde Beset- zung der Landeslisten mit Männern und Frauen im sogenannten „Reißverschlussver- fahren“. Die SPD-Landtagsfraktion lehnt den Gesetzentwurf ab. Wir unterstützen die Zielsetzung: Selbstverständlich sind wir für die Chancengleichheit von Männern und Frauen auch beim Erwerb politischer Mandate und für eine der gesellschaftlichen Rea- lität entsprechende Repräsentanz der Frauen hier im Landesparlament. Wir halten es indes für äußerst fraglich, ob eine gesetzlich verordnete Frauenquote auf den Landes- listen der Parteien das geeignete Mittel ist, um der realen parlamentarischen Unterrep- räsentanz der Frauen abzuhelfen.



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



40 von 69 Landtagsabgeordneten, das sind fast 60 %, erreichen nämlich den Landtag nicht über die Partei-Liste, sondern über ihren Wahlkreis. Im Wahlkreis kandidiert pro Partei immer nur eine Person. Wo nur eine einzelne Person aufgestellt wird, kann man naturgemäß nicht quotieren. Auf die Zahl und Zusammensetzung der in den Wahlkrei- sen direkt gewählten 40 Landtagsabgeordneten kann man also auch mit einer gesetz- lich verbindlichen Listenquotierung überhaupt keinen Einfluss nehmen.

Nur 29 unserer 69 Landtagsabgeordneten gelangen über die Parteilisten in den Land- tag. Bei dieser Minderheit setzt der grüne Gesetzentwurf an, und nur für die Aufteilung dieser Minderheit von 29 Abgeordneten könnte die gesetzlich verordnete Quote über- haupt etwas bewirken.

Selbst die im Ausschuss-Verfahren angehörten Frauen-Organisationen melden Zweifel an der Zwecktauglichkeit des von den Grünen vorgeschlagenen Mittels an: Der Deut- sche Juristinnen-Bund erwartet allenfalls den Effekt einer „sehr bescheidenen Stär- kung der Frauenrepräsentanz im Landtag“. Und der Landesfrauenrat rechnet ange- sichts der Tatsache, dass der größte Teil der Abgeordneten in den Wahlkreisen direkt gewählt wird, ebenfalls, wenn überhaupt, nur mit einer „dezenten Anhebung des Frau- enanteils im Parlament“.

Rechtlich gibt es unterschiedliche Auffassungen:

• Der wissenschaftliche Dienst des Landtages hält die Festlegung einer landes- gesetzlichen 50%-Quote für zulässig.

• Der im Ausschuss-Verfahren angehörte Professor Dr. Rupert Scholz kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf verfassungswidrig ist, weil er „in die demokratische Wahlrechtsfreiheit und Wahlrechtsgleichheit der jeweils zustän- digen Parteimitglieder eingreift“. -3-



Wir teilen und unterstreichen die Einschätzung des Landesfrauenrats, dass der vorlie- gende Gesetzentwurf „nicht nach den Ursachen fragt, sondern (lediglich) die Sympto- me bekämpft“. Und wir teilen und unterstreichen die Auffassung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Schleswig-Holstein, der in seiner Stellungnahme zum Gesetz- entwurf wörtlich sagt: „Eine wesentliche Ursache für die geringe und sogar rückläufige Beteiligung der Frauen an der Politik liegt in der traditionellen Rollenverteilung und in den herkömmlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen. Frauen mit Familienpflichten haben es schwerer als Männer, sich politisch zu engagieren.“

Hier sollten wir mit unserer Politik in Parteien und Parlamenten ansetzen: Konstruktive Vorschläge zur besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Politik sind gefragt. Formales Kurieren an den Symptomen hilft uns und vor allem unseren Frauen nicht weiter.

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