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Anke Spoorendonk zu TOP 16 - Schutz von Immobilien-Besitzern
Presseinformation Kiel, den 30.1.2008 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 16 Schutz von Immobilien-Besitzern Drs. 16/1806Seit 2005 häufen sich in den Medien Berichte über Banken und leider auch Sparkassen, die Kreditevon Immobilien-Besitzern in großen Paketen an - häufig auch ausländische - Finanzinvestorenverkaufen. Diese Forderungsverkäufe werden oft ohne Zustimmung der jeweiligen Kreditnehmergetätigt oder man vergisst, bei Vertragsabschluss auf entsprechende Klauseln hinzuweisen.Für die Kreditnehmer sind die Folgen zum Teil gravierend. Zum einen gehen dieseFinanzinvestoren beim Eintreiben der gekauften Kreditforderung sehr rüde vor, und zum anderenleiten sie in Bezug auf die Grundstücke der Kreditnehmer rasch Zwangsvollstreckungen ein. DasFatale ist, dass bisher selbst solche Kreditnehmer betroffen waren, die stets ihren vertraglichenVerpflichtungen nachgekommen sind und regelmäßig Zins und Tilgung bedient haben.Aus Sicht der Banken und Sparkassen handelt es sich bei diesen Forderungsverkäufen um eineOptimierung ihrer Geschäfte, da sie von den Finanzinvestoren meistens noch einen guten Preis fürdie Not leidenden Kredite bekommen. Für die Betroffenen hat es sich allerdings sehr häufig zueinem Alptraum entwickelt, da ihnen durch das Gebaren der neuen Kreditnehmer eine 2Überschuldung droht. Man darf dabei nicht vergessen, dass der Kauf und die Finanzierung einerImmobilie immer noch eine Entscheidung für das ganze Leben ist und die jeweiligen Kredite überJahrzehnte laufen.Wobei man sich aus gesellschaftspolitischer Sicht schon fragen kann, ob die deutsche„Häuslebauerkultur“ angesichts der Mobilität und der Flexibilität von Menschen heute sowohlhinsichtlich ihres Arbeitsplatzes als auch im privaten Bereich vor dem Hintergrund der hohenScheidungsraten, überhaupt noch zeitgemäß ist. Die Kreditinstitute verdienen aber sehr gut anden traditionellen Bankgeschäften mit Immobilienbesitzern und halten daher auch an den altenFinanzierungsmodellen fest.Ich verstehe zum Beispiel nicht, dass die Banken und Sparkassen bei der frühzeitigen Kündigungvon Baukrediten auch heute noch Vorfälligkeitszinsen nehmen. Nördlich der Grenze kennt mandieses Geschäftsgebaren überhaupt nicht und der häufige Kauf und Verkauf von Immobilien istGang und Gäbe und keine einmalige Sache. Aber das nur nebenbei. Denn natürlich müssen dieImmobilienbesitzer in Deutschland beschützt werden.Wir haben bereits bei der Diskussion um die Änderung des Sparkassengesetzes daraufhingewiesen, dass auch die öffentlich-rechtlichen Sparkassen von diesem verhängnisvollen Trenderfasst sind. So hat die Sparkasse Südholstein im letzten Jahr Not leidende Kreditforderungen inHöhe von 123 Mio. Euro an den US-Beteiligungsfond Lone Star verkauft. Der SSW hat klargemacht, dass solche Forderungsverkäufe aus unserer Sicht nichts mit gemeinwohlorientiertenSparkassen zu tun haben dürfen. Ansonsten stellt man das ganze System von Innen her in Frage.Wir meinen daher weiterhin, dass der Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein dafürsorgen muss, dass seine Mitglieder künftig solche Geschäftspraktiken nicht mehr anwenden,ansonsten verlieren die öffentlich-rechtlichen Sparkassen weiter an Legitimität. Doch selbst,wenn sich alle Sparkassen in Zukunft daran halten werden, so bleibt es weiterhin eine Tatsache, 3dass diese Forderungsverkäufe zurzeit rechtlich nicht zu beanstanden sind und daher auf jedenFall von den privaten Geschäftsbanken weiter betrieben werden.Deshalb unterstützt der SSW die Forderung der Grünen, dass wir eine bundesgesetzlicheRegelung benötigen, die diese Forderungsverkäufe nur zulässt, wenn der betroffeneKreditnehmer ausdrücklich zustimmt. Diese Zustimmung darf nicht durch eine entsprechendeStandardformulierung im Kreditvertrag ersetzt werden. Auch den anderen Punkten des GrünenAntrages stehen wir positiv gegenüber.Allerdings sollten wir uns im Ausschuss noch etwas intensiver mit den einzelnen Forderungenauseinander setzen. So ist mir zum Beispiel nicht klar, ob es überhaupt rechtlich zulässig ist, dassBanken und Sparkassen in Zukunft auch Kredite anbieten sollen, die nicht weiter verkauft werdendürfen. Das müsste also noch geklärt werden.Für den SSW bleibt es aber dabei: Die Landesregierung hat auch in diesem Bereich eineVerantwortung und muss daher eine Bundesratinitiative einbringen, die die Immobilienbesitzervor den Folgen der Verkäufe ihrer Kredite schützt.