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30.01.08 , 15:13 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 16 - Schutz von Immobilien-Besitzern

Presseinformation Kiel, den 30.1.2008 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 16 Schutz von Immobilien-Besitzern Drs. 16/1806

Seit 2005 häufen sich in den Medien Berichte über Banken und leider auch Sparkassen, die Kredite
von Immobilien-Besitzern in großen Paketen an - häufig auch ausländische - Finanzinvestoren
verkaufen. Diese Forderungsverkäufe werden oft ohne Zustimmung der jeweiligen Kreditnehmer
getätigt oder man vergisst, bei Vertragsabschluss auf entsprechende Klauseln hinzuweisen.


Für die Kreditnehmer sind die Folgen zum Teil gravierend. Zum einen gehen diese
Finanzinvestoren beim Eintreiben der gekauften Kreditforderung sehr rüde vor, und zum anderen
leiten sie in Bezug auf die Grundstücke der Kreditnehmer rasch Zwangsvollstreckungen ein. Das
Fatale ist, dass bisher selbst solche Kreditnehmer betroffen waren, die stets ihren vertraglichen
Verpflichtungen nachgekommen sind und regelmäßig Zins und Tilgung bedient haben.


Aus Sicht der Banken und Sparkassen handelt es sich bei diesen Forderungsverkäufen um eine
Optimierung ihrer Geschäfte, da sie von den Finanzinvestoren meistens noch einen guten Preis für
die Not leidenden Kredite bekommen. Für die Betroffenen hat es sich allerdings sehr häufig zu
einem Alptraum entwickelt, da ihnen durch das Gebaren der neuen Kreditnehmer eine 2
Überschuldung droht. Man darf dabei nicht vergessen, dass der Kauf und die Finanzierung einer
Immobilie immer noch eine Entscheidung für das ganze Leben ist und die jeweiligen Kredite über
Jahrzehnte laufen.


Wobei man sich aus gesellschaftspolitischer Sicht schon fragen kann, ob die deutsche
„Häuslebauerkultur“ angesichts der Mobilität und der Flexibilität von Menschen heute sowohl
hinsichtlich ihres Arbeitsplatzes als auch im privaten Bereich vor dem Hintergrund der hohen
Scheidungsraten, überhaupt noch zeitgemäß ist. Die Kreditinstitute verdienen aber sehr gut an
den traditionellen Bankgeschäften mit Immobilienbesitzern und halten daher auch an den alten
Finanzierungsmodellen fest.


Ich verstehe zum Beispiel nicht, dass die Banken und Sparkassen bei der frühzeitigen Kündigung
von Baukrediten auch heute noch Vorfälligkeitszinsen nehmen. Nördlich der Grenze kennt man
dieses Geschäftsgebaren überhaupt nicht und der häufige Kauf und Verkauf von Immobilien ist
Gang und Gäbe und keine einmalige Sache. Aber das nur nebenbei. Denn natürlich müssen die
Immobilienbesitzer in Deutschland beschützt werden.


Wir haben bereits bei der Diskussion um die Änderung des Sparkassengesetzes darauf
hingewiesen, dass auch die öffentlich-rechtlichen Sparkassen von diesem verhängnisvollen Trend
erfasst sind. So hat die Sparkasse Südholstein im letzten Jahr Not leidende Kreditforderungen in
Höhe von 123 Mio. Euro an den US-Beteiligungsfond Lone Star verkauft. Der SSW hat klar
gemacht, dass solche Forderungsverkäufe aus unserer Sicht nichts mit gemeinwohlorientierten
Sparkassen zu tun haben dürfen. Ansonsten stellt man das ganze System von Innen her in Frage.


Wir meinen daher weiterhin, dass der Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein dafür
sorgen muss, dass seine Mitglieder künftig solche Geschäftspraktiken nicht mehr anwenden,
ansonsten verlieren die öffentlich-rechtlichen Sparkassen weiter an Legitimität. Doch selbst,
wenn sich alle Sparkassen in Zukunft daran halten werden, so bleibt es weiterhin eine Tatsache, 3
dass diese Forderungsverkäufe zurzeit rechtlich nicht zu beanstanden sind und daher auf jeden
Fall von den privaten Geschäftsbanken weiter betrieben werden.


Deshalb unterstützt der SSW die Forderung der Grünen, dass wir eine bundesgesetzliche
Regelung benötigen, die diese Forderungsverkäufe nur zulässt, wenn der betroffene
Kreditnehmer ausdrücklich zustimmt. Diese Zustimmung darf nicht durch eine entsprechende
Standardformulierung im Kreditvertrag ersetzt werden. Auch den anderen Punkten des Grünen
Antrages stehen wir positiv gegenüber.


Allerdings sollten wir uns im Ausschuss noch etwas intensiver mit den einzelnen Forderungen
auseinander setzen. So ist mir zum Beispiel nicht klar, ob es überhaupt rechtlich zulässig ist, dass
Banken und Sparkassen in Zukunft auch Kredite anbieten sollen, die nicht weiter verkauft werden
dürfen. Das müsste also noch geklärt werden.


Für den SSW bleibt es aber dabei: Die Landesregierung hat auch in diesem Bereich eine
Verantwortung und muss daher eine Bundesratinitiative einbringen, die die Immobilienbesitzer
vor den Folgen der Verkäufe ihrer Kredite schützt.

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