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30.01.08 , 15:28 Uhr
FDP

Heiner Garg: "Gut gemeint, schlecht gemacht ist eben nicht zustimmungsfähig!"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 026/2008 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 30. Januar 2008 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL

Es gilt das gesprochene Wort!
Energie/Umwelt
Heiner Garg: „Gut gemeint, schlecht gemacht ist eben nicht zustimmungsfähig!“
In seiner Rede zu TOP 5 (Gesetz zur Nutzung Erneuerbarer Wärmeenergie in Schleswig-Holstein) sagte der energiepolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:
• Wir reden hier heute über einen Gesetzentwurf der Grünen mit dem Titel „Gesetz zur Nutzung Erneuerbarer Wärmeenergie in Schleswig- Holstein“.
• Als ich die entsprechende Drucksache das erste Mal in den Händen hielt, da habe ich erwartet, dass ich beim Lesen der Zeilen auf die Vorstellungen und Ideen der Grünen in Sachen Erneuerbarer Wärmeenergie stoße.
• Doch was ich dann vorfand, ließ mich ernsthaft ins Nachdenken bringen – und zwar nicht inhaltlich. Mir kam das alles sehr bekannt vor.
• Und richtig: Am 7. November 2007 hat die CDU/FDP-Regierung in Baden-Württemberg folgendes Gesetz beschlossen: „Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg“.
• Ich habe natürlich sofort den vermeintlich grünen Gesetzentwurf von Herrn Matthiessen neben das vernünftige schwarz-gelbe Gesetz aus Baden- Württemberg gelegt und verglichen.
• Und siehe da: Der vermeintlich grüne Gesetzentwurf entspricht nicht nur im Titel dem vernünftigen CDU/FDP-Gesetz aus Baden-Württemberg, sondern auch 95 Prozent des Inhaltes sind exakt identisch.
• An dieser Stelle könnte ich jetzt sagen: Sehr gut, liebe Grüne, ich nehme es sehr wohlwollend zur Kenntnis, dass Ihr offenbar gelernt habt und mittlerweile eine vernünftige Energiepolitik betreibt, weil Ihr bei FDP und CDU abschreibt. Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2
• Doch leider habe ich mich zu früh gefreut. Denn die 5 Prozent, die vom vernünftigen schwarz-gelben Gesetz abweichen, sind so abstrus und schießen so dermaßen über das Ziel hinaus, dass zumindest die FDP- Fraktion diesem auf gar keinem Fall zustimmen kann.

§ 4 – Anteilige Nutzungspflicht
• Lassen Sie mich kurz begründen, was aus unserer Sicht dieses Gesetz in der vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig macht.
• In § 4 des Gesetzentwurfes wird geregelt, dass für private neu gebaute Häuser und Wohnungen ab dem 1. April 2008 40 (!) Prozent des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden soll.
• In privaten bereits bestehenden Häusern und Wohnungen sollen ab dem 1. Januar 2010 20 (!) Prozent des Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien stammen.
• Zum Vergleich: das vernünftige schwarz-gelbe Gesetz schreibt für Neubauten 20 Prozent und für bereits bestehende Häuser und Wohnungen 10 Prozent vor. Das ist realistisch, das ist erreichbar.
• Meine verehrten Kollegen von den Grünen: Aber Sie schießen leider über das Ziel hinaus, verursachen Mehrkosten bei den Bürgern, anstatt vernünftige Anreize zu schaffen.

§ 5 – Energetische Anforderungen
• Doch es geht ja leider noch weiter. In § 5 bauen die Grünen etwas ein, was sich im vernünftigen CDU/FDP-Gesetz nicht findet. Und zwar aus gutem Grund nicht findet.
• Sie wollen den Jahresenergiebedarf für bestehende Wohngebäude für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung per Gesetz reduzieren. Und zwar bis auf 170 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr 2020.
• Oder mal im Klartext gesprochen: Sie wollen, dass das Staat dem Bürger vorschreibt, wie hoch sein Energieverbrauch in seinem zu Hause höchstens sein darf.
• Und jetzt nehmen wir mal einen durchschnittlichen Schleswig- Holsteinischen Bürger: Er hat im Oktober 2007 ein 120 Quadratmeter großes Einfamilienhaus fertig gebaut, lebt dort mit seiner Frau und seinen 2 Kindern, zahlt den Kredit für das Haus die kommenden 25 Jahre bei seiner örtlichen Sparkasse zurück und heizt sein Haus – wie er denkt - relativ umweltfreundlich mit Erdgas.
• Laut einer Statistik des Bundeskartellamtes verbraucht diese Familie etwa 35.000 kWh an Wärmeenergie – also 290 kWh pro Jahr und Quadratmeter.
• Liebe Freunde von den Grünen. Was soll der denn nun in 7 Jahren machen? Sich einen neuen Kredit aufnehmen, um die komplette Heizanlage Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 umzustellen? Oder soll er einfach nur jeden zweiten Tag heizen? Das ist doch alles absurd!
• Und was machen Sie mit Härtefällen – Rentner, sozial Benachteiligte? Warum gibt es nicht zumindest Übergangsregelungen?
• Außerdem: meinen Sie nicht, dass dadurch ein erheblicher Fehlanreiz entsteht? Meinen Sie nicht, dass es sinnvoller ist, die Reduzierung der Wärmeenergie zu belohnen, anstatt die Überschreitung willkürlicher Höchstgrenzen zu bestrafen?
• Und überhaupt, wer soll das denn eigentlich kontrollieren? Und was sind die Konsequenzen, wenn diese Vorgabe aus ihrem Gesetz nicht eingehalten wird?
§ 6 – Elektrische Heizungen
• Dies ist alles sehr wenig überzeugend. Aber es geht ja noch weiter.
• In §6 fordern Sie, dass bis zum 30. Juni 2015 sämtliche Direktheizungen oder Nachtspeicherheizungen außer Betrieb zu nehmen sind.
• Die Forderung, die Nutzung der elektrischen Heizungen zu reduzieren ist sinnvoll. Sie ist aber auch genauso überflüssig. Die Bundesregierung hat im August 2007 beschlossen, im gesamten Bundesgebiet genau dieses Ziel zu erreichen – und mit guten Begründungen bis zum Jahr 2020.
Öffentliche Hand
Was mich allerdings wirklich an der Verschlimmbesserung der Grünen geärgert hat, ist die fehlende Selbstverpflichtung und die fehlende Vorbildfunktion.
• Warum haben Sie sich eigentlich bei ihren Kollegen in Baden- Württemberg nicht über das gesamte Gesetzgebungsverfahren informiert?
• Denn neben dem vernünftigen Gesetz von schwarz-gelb gab es nämlich auch noch einen Entschließungsantrag von CDU, FDP und - man höre und staune – den Grünen, der fordert, dass die Ziele des Erneuerbare Energien Gesetz analog auch für die Landesliegenschaften und die Landesgebäude gelten.
• Warum fehlt denn diese unabdingbare Forderung in Ihrem heute hier vorliegendem Gesetzentwurf?
• Dieser Gesetzentwurf ist so typisch für die Grüne Politik. Es werden gute Ideen aufgegriffen, diese dann aber zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger völlig verunstaltet, schafft Mehrkosten, mehr Bürokratie und mehr Strafen.
• Anreize zu einem Klima schonenden Verhalten werden hingegen nicht geschaffen.
• Stattdessen soll nach dem Willen der Grünen, noch nicht einmal das Land mit einem guten Vorbild vorangehen. Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4
• Gut gemeint, schlecht gemacht ist eben nicht zustimmungsfähig!

Fazit der FDP-Fraktion
• Lassen Sie mich kurz zusammenfassen:
1. Die Grünen schreiben ein Gesetz von FDP und CDU in Baden- Württemberg ab. Das ist prinzipiell gut.
2. Die Grünen verunstalten dieses Gesetz mit Zwangsmaßnahmen und Bürokratie. Das ist schlecht. 3. Die Grünen zeigen mit dieser Vorlage Ihres Entwurfes, dass Ihnen Gängelung und Bestrafung der Bürger wichtiger sind, als vernünftige Anreize zur Energieeinsparung zu schaffen. Das lehnen wir ab.
• Aus Sicht der FDP-Fraktion muss es vielmehr Aufgabe des Landes sein, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung zu erhöhen, anstatt die Bürger zu bestrafen.
• Wie wäre es mit einer Initiative des Landes, das Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz zu reformieren, mit dem Ziel eine möglichst hohe Energieeffizienz bei der Erzeugung von Strom und Wärme zu gewährleisten und die Verschwendung von Energie zu minimieren?
• Wie wäre es einer planerischen Unterstützung von Fernwärmekonzepten zur effizienten und umweltschonenden Nutzung erneuerbarer Energien in der Wärmeproduktion?
• Wie wäre es mit einem Abbau von überflüssigen Regelungen, die die energetische Nutzung von Biomasse behindern, zum Beispiel Zulassung von Getreide als Regelbrennstoff, Zulassung der energetischen Verwertung agrarischer Reststoffe wie tierische Fette, die nicht zu Ernährungs- oder Futterzwecken zugelassen sind und zurzeit zu hohen Kosten entsorgt werden müssen?
• Ich erwarte auch mehr Initiative von der Landesregierung. Aber auf diese Zwangsmaßnahmen der Grünen kann ich gerne verzichten.
Vielen Dank!“



Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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