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Monika Heinold zu Kreditverkäufen
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 16 – Schutz von Immobilienbesitzern Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt die finanzpolitische Sprecherin Telefon: 0431 / 988-1503 Fax: 0431 / 988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53 Monika Heinold: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 032.08 / 30.1.2008Eigenheimbesitzer dürfen nicht schutzlos in den Fängen internationaler Finanzinvestoren landen!Die Schaffung von Wohneigentum ist für die meisten Menschen eine einmalige Investiti- on!Dafür sparen sie über Jahre, bringen Eigenleistung ein, verzichten auf Urlaub. Die Finan- zierung des Eigentums läuft in der Regel über eine Bank, und es war bisher selbstver- ständlich und risikolos, der Bank dafür durch die Eintragung der Schuld im Grundbuch eine Sicherheit zu geben.In der Regel haben die Kunden ihren Kredit ordnungsgemäß bedient, in Notsituationen wurde versucht, im Gespräch mit der Bank oder Sparkasse vor Ort eine Lösung zu fin- den. Nun gehen immer mehr Banken dazu über, so genannte Not leidende Kredite an Finanzinvestoren zu verkaufen. Um dafür einen guten Preis zu erzielen, werden auch ordnungsgemäß bediente Kredite in einem Paket gleich mit verkauft.Aus Sicht der Banken ist der Verkauf nicht bedienter Kredite verständlich, schlummern doch zirka 300 Milliarden Euro Not leidender Kredite in den Büchern der deutschen Ban- ken. Für den einzelnen Kunden kann der Verkauf seines Kreditvertrages aber verhee- rende Folgen haben.Das deutsche Grundschuldrecht existiert seit über 100 Jahren: Kredit und Grundschuld sind durch eine Sicherungsvereinbarung miteinander verbunden. Diese notwendige Bin- dung wird aber ungültig, wenn ein Kreditvertrag verkauft wird. Dann können, so unglaub- lich wie das klingen mag, Kredit und Grundschuld unabhängig voneinander verwertet werden.1/2 Bei einem ordnungsgemäß bedienten Kredit hat der Kreditnehmer zwar Schadenser- satzanspruch gegenüber seiner Ursprungsbank. Aber was hilft ihm das, wenn er erst einmal sein Eigentum verloren hat, weil er – so die Rechtslage – eine Zwangsvollstre- ckung dulden muss. Hier bedarf es dringend einer rechtlichen Klarstellung zum Schutz der Verbraucher.Total verheerende Folgen kann es für den Eigenheimbesitzer haben, wenn sein Kredit verkauft wurde und er anschließend in Zahlungsschwierigkeiten gerät - sie es durch Krankheit, Arbeitslosigkeit oder eine andere Veränderung seiner Lebenssituation.Der Versuch, dann mit einer Briefkastenfirma auf den Bahamas über neue Konditionen zu verhandeln wird wohl eher scheitern, denn diese Finanzinvestoren haben in der Regel nur ein Interesse: Sie wollen schnell und zügig cash machen!Meist drängen sie dann auf eine Zwangsversteigerung, bei der sie dann die Grundschuld in voller Höhe vollstrecken können -unabhängig von der noch bestehenden Höhe des Kredites. Damit steht der Eigenheimbesitzer vor folgender Situation: Er soll die Rest- schuld seines Kredites tilgen, die volle Höhe der eingetragenen Grundschuld zahlen und zusätzlich anfallende Zinsen auf die Grundschuld. Die Zwangsversteigerung ist vorpro- grammiert, und der stolze Eigenheimbesitzer ist nicht nur sein Eigenheim los, sondern komplett pleite!Diese Rechtslage muss dringend verändert werden! Das hat mit Verbraucherschutz ge- nauso wenig zu tun wie die gängige Praxis, dass ich Banken zunehmend beim Ab- schluss des Kreditvertrages im Kleingedruckten schon mal die Genehmigung für einen Forderungsverkauf vorab erschleichen. So werden Hausbesitzer in den Ruin getrieben, internationale Finanzinvestoren machen die Gewinne, und der deutsche Steuerzahler zahlt, wenn die Banken die so entstandenen Verluste von der Steuer absetzen. Das ist auch volkswirtschaftlich grober Unfug!Wir sehen dringenden Handlungsbedarf. Unseriösem Geschäftsgebaren muss ein Riegel vorgeschoben werden! Eigenheimbesitzer dürfen nicht schutzlos in den Fängen interna- tionaler Finanzinvestoren landen! Deshalb haben wir uns auch über die Landesregierung geärgert, die in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage keinen Handlungsbedarf sah!Umso erfreulicher ist es, dass nach der Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages nun auch die Bundesjustizministerin Handlungsbedarf sieht. Noch aber enthält das Risi- kobegrenzungsgesetz keinen verbesserten Kundenschutz. Deshalb hat sich unser An- trag auch noch nicht erledigt – ich beantrage Überweisung in den Innenausschuss.Zuletzt noch ein Wort zu den Sparkassen: Sie sind dem Gemeinwohl verpflichtet und sol- len die Wirtschaft vor Ort stärken. Ich erwarte, dass sie sich dementsprechend verhalten. Der Verkauf von Forderungen an internationale Finanzinvestoren dient nicht dem Ge- meinwohl! ***