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Manfred Ritzek zu TOP 13: Vertrag von Lissabon macht EU handlungsfähiger, schlanker und demokratischer
EuropapolitikNr. 028/08 vom 30. Januar 2008Manfred Ritzek zu TOP 13: Vertrag von Lissabon macht EU handlungsfähiger, schlanker und demokratischerWenn ich heute diesen Debattenbeitrag in Bochum vortragen würde, würde man mich mit wütenden Protesten der Zuhörer aus dem Plenarsaal vertreiben.- Was sollte ich denn auch den Menschen über positive Inhalte des Lissabon-Vertrages für die Zukunftsgestaltung der Europäischen Union sagen?- Was zu bedeutenden Firmen in Europa wie Nokia zum Beispiel, die als Firmengrundsatz bezüglich der sozialen Verantwortung schreiben: „ Wir möchten zum Wohl der Gesellschaft, in der wir tätig sind, beitragen“ und „Erfolg hat ein Geheimnis: Bei Nokia ist das der Mensch“?- Was zur EU, die eigentlich ein Instrument der Hoffnung sein soll, stattdessen – so scheint es - aber nicht in der Lage ist, Arbeitsplätze zu sichern, ja sogar Finanz-Leistungen aus dem Strukturfond erbringt, die – über welche Wege und Verwendungen auch immer – zum Verlust von Arbeitsplätzen führen?- „Die gegenwärtige Förderpraxis unterstützt geradezu eine Abwanderung von Betrieben. Hier wird europäisches Steuergeld verschleudert“, so ein Zitat Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/5 unseres Wirtschaftsministers Dietrich Austermann unlängst in den Kieler Nachrichten.- Was sagt die EU dazu: - Sie verweist offiziell darauf, dass Deutschland von der EU-Osterweiterung stark profitiert hat und profitieren wird- Sie verweist darauf, dass auch Unternehmen aus anderen Ländern nach Deutschland gewechselt haben.- Sie verweist darauf, dass die Erweiterung in Deutschland Arbeitsplätze geschaffen hat.- Sie verweist darauf, dass die Betroffenen, die nicht sofort neue Arbeit finden, aus den Europäischen Sozialfonds Unterstützung für Umschulung und Weiterbildung erhalten.Diese EU-Positionen stimmen sicherlich. Dennoch müssen wir uns die Frage stellen, ob betriebswirtschaftliche Überlegungen von Unternehmen mit dem Ziel der Aktienwertoptimierung und damit der Höhe der Dividendenausschüttung und die Entscheidungen der internationalen und globalen Finanzmärkte n der ordnungspolitischen Zielsetzung der Politik in solch gravierendem Maße widersprechen dürfen wie im Fall NOKIA.Es war mir wichtig, dieses meinen jetzt folgenden Aussagen voran zu stellen.Doch jetzt zum Vertrag von Lissabon: Das Erreichte erhält sicher große Zustimmung von allen hier im Hohen Hause. Die EU ist unser Europa mit einer verantwortlichen Politik.Am 13. Dezember wurde der neue Grundlagenvertrag von den 27 Regierungschefs der EU in Lissabon unterzeichnet. Seine Bezeichnung ist:„Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.Der Vertragstext ist wegen der ständigen Querverweise auf Änderungen ein schwer zu lesendes Werk auf 287 Seiten. Ich hoffe nur, dass dieser Grundlagenvertrag auch bald für die Normalbürger in eine leserliche Fassung gegossen wird.Alle Staaten – es heißt jetzt nicht mehr Länder – und dort meistens die Parlamente, müssen dem Vertrag von Lissabon noch ihre Zustimmung geben und ihn ratifizieren, möglichst bis Ende 2008, damit er rechtzeitig vor den Seite 2/5 Wahlen zum Europäischen Parlament im Sommer 2009 in Kraft treten kann. Übrigens hat Ungarn unmittelbar nach der Unterzeichnung des Vertrages diesen mit überwältigender Mehrheit als erstes Land ratifiziert.In einem Zitat vom Präsidenten der Europäischen Kommission heißt es: „Fünfzig Jahre nach den Römischen Verträgen können wir stolz darauf sein, was wir erreicht haben in der Vergangenheit. Jetzt, nach der Unterzeichnung des Vertrages von Lissabon, können wir vertrauensvoll nach vorne schauen auf das, was wir erreichen werden“.„Die EU schreitet voran“, so heißt es auch in der Einleitung zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008. Und „Die EU wird mit dem ratifizierten Vertrag von Lissabon besser dafür gerüstet sein, die Herausforderungen in Angriff zu nehmen und politische Strategien für das 21. Jahrhundert zu entwerfen“.Ferner heißt es: „Die Lissabonstrategie für Wachstum und Beschäftigung spiegelt sich in einer verbesserten Wirtschaftsleistung wider. Sie bleibt das wichtigste Instrument für die Förderung einer wohlhabenden, umweltverträglichen und sozial integrativen Europäischen Union in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten. Das müssen wir auch für Schleswig Holstein konsequent einfordern.Im Lissabon-Vertrag ist die EU historische Verpflichtung eingegangen:- sie wird sich mit dem Klimawandel auseinanderzusetzen,- sie ist die Verpflichtung für die Gewährleistung einer sicheren, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Energieversorgung eingegangen,- sie fühlt sich wichtigen Partnern seiner Nachbarschaft und der ganzen Welt verbunden,- sie will die Globalisierung zu einer Chance für die Bürgerinnen und Bürger machen,- sie wird die Aufgaben Justiz, Inneres und Migration sowie die Außen- und Sicherheitspolitik neu gestalten können.Von besonderer Bedeutung ist auch die bereits am 12. Dezember in Straßburg unterzeichnete Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Auch wenn es Sonderregelungen für Polen und Großbritannien gibt, diese Charta der Grundrechte ist fester Bestandteil des Grundlagenvertrages. Seite 3/5 In Artikel 6 heißt es dazu:Die Union erkennt die Rechte , Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 7. Dezember 2000 - in der am 12. Dezember 2007 in Straßburg angepassten Fassung - niedergelegt sind; die Charta der Grundrechte und die Verträge sind rechtlich gleichrangig.“Die Grundrechte sind damit erstmalig Bestandteil der EU-Verträge.Neben der Präambel gliedert sich die „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ in sieben Titel mit 50 Rechten und Freiheiten. Die Titel sind: Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte, Justizgrundrechte und allgemeine Bestimmungen über die Auslegung und Anwendung der Charta.Diesen Inhalt auch für unser Land einzufordern und lebendig zu gestalten ist auch eine unserer Aufgaben.Eines der Hauptziele der EU ist es, so betont es die Kommission nach der Unterzeichnung des Lissabon-Vertrages, „die Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt des Projektes Europa zu rücken“. Lassen sie uns die Einzelmaßnahmen mit diesem Anspruch konsequent einfordern, verfolgen und mitgestalten.Einige bedeutende Bestimmungen, die nicht im Detail vorgetragen werden können, beziehen sich:- auf die Zustimmung der Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission durch das Parlament; - auf die praktisch volle Mitwirkung des Europäischen Parlaments in der europäischen Gesetzgebung neben dem Rat; - auf die doppelte Mehrheit bei Abstimmungen der EU-Mitgliedsländer im Europäischen Rat, d.h., die doppelte Mehrheit ist dann erreicht, wenn mindestens 55 Prozent der Staaten zustimmen, die mindestens 65 Prozent der EU- Bevölkerung vertreten; - auf eine kleinere EU-Kommission mit nur noch 18 Kommissaren ab 2014 - statt der bisherigen 27; - auf die zukünftig 2 ½ jährige Ratspräsidentschaft; - auf die Ernennung eines „Hohen Vertreters“ für die Außenpolitik, der zugleich Vizepräsident der Kommission ist und - auf das freiwillige Austrittsrecht und Vieles mehr.Der EU-Reformvertrag ist ein Meilenstein für kommunale Rechte in der Seite 4/5 Europäischen Union. Das belegt die gleich zu Beginn in den Artikeln 3a und 3b festgehaltene Achtung des Rechts der nationalen, regionalen und kommunalen Selbstverwaltung. Dort heißt es:„ Die Union achtet die Gleichheit der Mitgliedstaaten vor den Verträgen und ihre jeweilige nationale Identität, die in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt.“Und ferner: „Nach dem Subsidiaritätsprinzip wird die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser verwirklicht werden können.“ Und: „Die nationalen Parlamente achten auf die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips “.Die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips und die Einbeziehung der Staaten, Regionen und Kommunen in die Subsidiaritätsprüfung werden hoffentlich die Rathäuser, die Landratsämter, ja alle Menschen in der Europäischen Union nachhaltig vor überbordender EU-Politik schützen. Ein eigenes Klagerecht des Ausschusses der Regionen (AdR) vor dem Europäischen Gerichtshof bei einer Verletzung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsrechts stärkt das Prinzip.Wir sind gefordert, das Subsidiaritätsprinzip umzusetzen. Die EU wird mit dem neuen Grundlagenvertrag handlungsfähiger, schlanker und demokratischer.Unsere entscheidende Aufgabe ist es, die Menschen viel stärker in den Prozess der Europäischen Union einzubeziehen. Der Vertrag von Lissabon eröffnet die Chance dazu. Wir sind herausgefordert, daran mit zu wirken, sofort und hier in unserem Land. Seite 5/5