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31.01.08 , 15:13 Uhr
FDP

Ekkehard Klug: "Keine Elternbeteiligung an Schulbuskosten = kein verkapptes Schulgeld"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 035/2008 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 31. Januar 2008 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Bildungspolitik / Schulgesetz / Schülerbeförderung
Ekkehard Klug: „Keine Elternbeteiligung an Schulbuskosten = kein verkapptes Schulgeld“ In der Landtagsdebatte zu TOP 3 (Schulgesetz / Schülerbeförderung) erklärte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:
„Ende Januar 2007 ist in Schleswig-Holstein die 30-prozentige Zwangsbeteiligung der Eltern an den Schulbuskosten eingeführt worden. Fast ein Jahr später wird dies heute wieder abgeschafft. Wir Liberale sind von Anfang gegen die Regelung gewesen, die heute nun wieder aus dem Schulgesetz entfernt wird.
Diese unsoziale Bestimmung zu Lasten der Menschen im ländlichen Raum ist vor zwölf Monaten auch einer der Gründe gewesen, derentwegen die FDP das Schulgesetz abgelehnt hat.
Ich habe im vergangenen Jahr in mehreren Landtagsdebatten - am 10. Mai, am 12. September und am 14. Dezember betont, dass mit der Zwangsbeteiligung der Eltern an den Schulbuskosten ein verkapptes Schulgeld eingeführt wurde. Es gab daraufhin lebhaften Widerspruch aus den Koalitionsfraktionen. In der Ersten Lesung über unseren Gesetzentwurf erklärte der Fraktionsvorsitzende der CDU, Johann Wadephul, im Mai vergangenen Jahres : „Wir werden bei unserer Auffassung bleiben und werden das Schulgesetz deshalb nicht ändern“ (wörtliches Zitat aus dem Plenarprotokoll vom 10. Mai 2007, S. 4182).
Neun Monate später ändern Sie, Herr Kollege Wadephul, das Schulgesetz nun doch - und das ist gut so. Zu einem Sinneswandel an der Spitze der Landesregierung und des CDU-Landespartei kam es bekanntlich in November im Verlauf einer Reise des Ministerpräsidenten nach Indien. Auf den Weg der Erleuchtung wurde Peter Harry Carstensen jedoch nicht deshalb geführt, weil er auf Reisen einem indischen Guru begegnete. Nicht die Konfrontation mit östlicher Weisheit, sondern vielmehr der harte Zusammenprall mit schleswig- holsteinischer Westküsten-Querköpfigkeit hat das Einlenken der CDU verursacht. Nachdem zuvor bereits der Dithmarscher Kreistag den Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Gesetzesvollzug in Sachen Schülerbeförderung verweigert hatte, zog am 16. November dann auch der Kreistag von Nordfriesland nach - und das hat die Führung der Landes-CDU veranlasst, mit wehenden Fahnen den Rückzug anzutreten.
Im Hinblick auf diesen Kurswechsel und die vorausgegangene Revolte in Husum war im „Flensburger Tageblatt“ am 22. November folgendes zu lesen: „Dem Rechtsbruch wird nachgegeben“, resümierte SPD- Fraktionschef Lothar Hay, der sich „not amused“ zeigte über die Erklärungen Carstensens“.
Paradoxerweise hatte aber gerade auch die SPD-Landespartei seit März einen Kursschwenk in Sachen Schulbuskosten gefordert - wobei sich der SPD-Landesverband sehr deutlich von der Haltung der SPD- Landtagsfraktion unterschied.
Das Sachthema war eben in den letzten Monaten von taktischen Spielchen und Fallstricken innerhalb der großen Koalition überlagert. Den Höhepunkt erlebten wir im September-Plenum des Landtages, als Herr Innenminister Stegner in der Zweiten Lesung zum FDP- Gesetzentwurf über seine persönlichen Erklärungen zur anstehenden Sachfrage ins Stolpern geriet - und nach einem Beinahe-Rauswurf aus dem Kabinett den unterdessen vollzogenen Amtsverzicht ankündigen musste.
Die FDP-Fraktion kann deshalb gut verstehen, dass nicht nur wir am heutigen Tage Grund zur Zufriedenheit haben, sondern dass auch Herr Kollege Stegner sich jedenfalls in der Sache bestätigt fühlen kann.

Da nun allerdings seitens der Koalition, und insbesondere seitens der CDU, das Versprechen abgegeben worden ist, die Kommunen würden für den Wegfall 30-prozentigen Zwangsbeteiligung einen Ausgleich erhalten, ist auch dieses Thema hier noch zu erörtern.
In der Frage, wie viel eigentlich die geforderte Kompensation zugunsten der Kreise in Euro und Cent ausmacht, gab es in den letzten Monaten aus den Reihen der großen Koalition fast soviel Verwirrung wie in der Schulbuskostenfrage selbst:
- Landtagspräsident Kayenburg bezifferte die Höhe der Einnahmen, die den Kreisen im Falle einer Schulgesetzänderung entgehen würden, auf rund 11 Millionen Euro; - Minister (mittlerweile a.D.) Stegner sprach laut dpa vom 21. November von einer „zweistelligen Millionensumme im Jahr“; - Ministerpräsident Carstensen knüpfte die von ihm vorgegebene ‚Rolle rückwärts’ am gleichen Tage im „Hamburger Abendblatt“ an die „Bedingung, dass die Einnahmeverluste der Kreise (nach seiner Rechnung etwa 4,5 Millionen Euro) durch Landesmaßnahmen ausgeglichen werden“; - die Koalitionsrunde, die nach dem Dezemberplenum des Landtages zusammenkam, bezifferte die fällige Kompensation laut ‚Lübecker Nachrichten’ vom 14. 12. 2007 auf „sieben Millionen Euro“.
Aus Reihen von CDU und SPD sind in den letzten Wochen also zu dieser ja nicht unwesentlichen Frage drei bis vier unterschiedliche Zahlen unters Volk gebracht worden. Es entsteht der Eindruck, die Herrschaften könnten nicht nur keine vernünftige gemeinsame Politik Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ machen, sondern als könnten sie auch noch nicht einmal richtig rechnen.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände formulierte nämlich am 28. Januar d.J. in einer Stellungnahme an den Landtags- Finanzausschusses zum Thema „Schülerbeförderung“ folgendes:
„Ausweislich der Kompensationsliste (Anlage 4 zur Landtagsdrucksache 16/1286) wurde den Kommunen in Schleswig- Holstein für das Jahr 2007 eine Entlastung in Höhe von 6 Millionen Euro und für das Jahr 2008 eine Entlastung in Höhe von 9 Millionen Euro, mithin insgesamt 15 Millionen Euro, zugesichert. Der Gesetzentwurf enthält keine Aussagen dazu, auf welche Weise ein annähernd quantitativer Ersatz für den Wegfall dieser Kompensationsmaßnahme durch das Land geleistet wird.“.
Wir können also feststellen. CDU und SPD bleiben hinter dem von ihnen selbst aufgestellten Ziel einer Kompensation für die Kreise meilenweit zurück. Herr Landtagspräsident Kayenburg müsste demnach heute das wahrmachen, was er laut BILD-Zeitung (Hamburg- Ausgabe) vom 22. November erklärt hat: „Wenn für die Kommunen die zusätzlichen Kosten nicht vollständig kompensiert werden, stimme ich im Landtag dagegen“.
Abgesehen von der reichlich unklaren Lage im Hinblick auf die Folgen für die kommunalen Finanzen bietet der heute zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf von CDU und SPD ‚Licht und Schatten’:
- der große Pluspunkt ist der Wegfall der Zwangsbeteiligung der Eltern an den Schulbuskosten;
- ein Minuspunkt ist die Art und Weise, wie die Schülerbeförderung neu geregelt wird. Anders als im alten Schulgesetz, dessen frühere Regelungen die FDP-Fraktion im Mai und im September in 1. und 2. Lesung wieder eingebracht hat und die wortgleich im Dezember auch von den Grünen wieder zur Abstimmung gestellt worden sind, gibt es kommunaler Ebene künftig eine Entscheidungsmöglichkeit, Elternbeteiligungen einzuführen, ohne dass dies an die Ausgabe von Netzkarten gebunden ist, die die Schüler auch für private Zwecke außerhalb des Schulbesuchs nutzen können.
Diese Bedingung soll nach dem Willen von CDU und SPD weiterhin wegfallen; zumindest von der Rechtslage her könnten die Kreistage (nach der Kommunalwahl, versteht sich!) auf regionaler Ebene ohne Limit Elternbeteiligungen auch zu den reinen Schulbuskosten (wieder) einführen.
Weil wir dieses Risiko nicht mit verantworten wollen, werden wir uns in der Schlussabstimmung über die von CDU & SPD eingebrachte Gesetzesregelung der Stimme enthalten.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 3 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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